Rechtsprechung
KG, 08.02.2005 - 1 W 203/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 78
GmbHG §§ 55 Abs. 4, 5 Abs. 3 Satz 2
Barkapitalerhöhung bei einer GmbH um einen nicht durch 50 € teilbaren Betrag - openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 5 Abs. 3, 55 Abs. 4
Bei Kapitalerhöhung muss Betrag der Stammeinlage durch 50,- Euro teilbar sein; der Er-höhungsbetrag selbst kann auch krumm sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Eintragung einer Barkapitalerhöhung ins Handelsregister; Grundsatz der Meistbegünstigung; Zulässigkeit der Kapitalerhöhung im Wege der Nennwerterhöhung um 20 Euro (EUR); Erfordernis der Teilbarkeit eines Kapitalerhöhungsbetrages durch 50
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 55 Abs. 4, Abs. 3 S. 2
Zur Zulässigkeit einer Barkapitalerhöhung entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zusammenlegung der GmbH-Geschäftsanteile zu einem Anteil und Anpassung auf einen durch 50 ? teilbaren Betrag: Zulässigkeit der Kapitalerhöhung um 20 ?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.01.2003 - 102 T 141/02
- AG Berlin-Charlottenburg, 24.10.2004 - 97 HRB 69198
- KG, 08.02.2005 - 1 W 203/03
Papierfundstellen
- DNotZ 2005, 716
- FGPrax 2005, 132
- DB 2005, 548
- Rpfleger 2005, 444
- NZG 2005, 397
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1974 - II ZB 1/74
Kapitalerhöhung durch Anteilserhöhung
Auszug aus KG, 08.02.2005 - 1 W 203/03
Dies folgt hier schon daraus, dass die Kapitalerhöhung - zulässiger Weise (vgl. BGHZ 63, 116 = NJW 1975, 118) - im Wege der Nennwerterhöhung erfolgen soll, die besonderen Voraussetzungen unterliegt.Diese besonderen Voraussetzungen folgen daraus, dass eine Aufstockung nur dann als zulässig anzusehen ist, wenn eine Haftung der Rechtsvorgänger nicht in Betracht kommt, weil die alten Anteile entweder voll eingezahlt sind und eine Nachschusspflicht nicht besteht oder sich noch in der Hand der Gründer bzw. ihrer Gesamtrechtsnachfolger befinden (vgl. vgl. BGHZ 63, 116 = NJW 1975, 118;… Scholz/Priester, aaO, § 55 Rn. 25;… Müther, aaO, § 5 Rn. 155 jew. mwN).
Dieser Entscheidung steht auch nicht die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1974 (BGHZ 63, 116 = NJW 1975, 118) entgegen.
- BGH, 07.06.1993 - II ZR 81/92
Satzungsdurchbrechende Beschlüsse zur Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern
Auszug aus KG, 08.02.2005 - 1 W 203/03
Denn das Fehlen dieser Zustimmung, wenn sie nicht ohnehin nur interne Wirkung haben sollte, macht die Zusammenlegung nicht unwirksam, weil der Beschluss durch den Alleingesellschafter getroffen wurde und damit wegen seiner nur punktuell wirkenden Satzungsdurchbrechung jedenfalls nicht nichtig war (vgl. dazu BGHZ 123, 15, 19 = NJW 1993, 2246; WM 1981, 1218, 1219).
- OLG Celle, 04.04.2023 - 9 U 102/22
Zur Nichtigkeit einer kompetenzwidrigen Abberufung des (Fremd)-Geschäftsführers …
b) Anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts vom 8. Februar 2005 - 1 W 203/03 -, weil dieser ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde liegt, in dem - soweit ersichtlich - weder die Frage einer Stimmbindung noch die Frage einer Sanktionierung deren Umgehung eine Rolle spielt.Der Senat weicht schließlich auch nicht von der Rechtsprechung des Kammergerichts in dessen Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 W 203/03 - ab, weil dieser Entscheidung, soweit ersichtlich, ein vollständig anderer Sachverhalt zugrunde gelegen hat, in dem Fragen der Stimmbindung keine Rolle gespielt haben (s.o.).
- KG, 10.07.2017 - 22 W 47/17
Handelsregistersache: Befugnis des Insolvenzverwalters zur Veräußerung des …
- KG, 06.07.2017 - 22 W 47/17
Befugnis des Insolvenzverwalters einer Aktiengesellschaft zur Veräußerung des …