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   KG, 08.02.2008 - (4) 1 Ss 312/07 (192/07)   

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https://dejure.org/2008,9261
KG, 08.02.2008 - (4) 1 Ss 312/07 (192/07) (https://dejure.org/2008,9261)
KG, Entscheidung vom 08.02.2008 - (4) 1 Ss 312/07 (192/07) (https://dejure.org/2008,9261)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - (4) 1 Ss 312/07 (192/07) (https://dejure.org/2008,9261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pornografie i.S. des § 184 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. objektive Voraussetzungen des Straftatbestandes der Verbreitung pornographischer Schriften; Strafbarkeit des frei zugänglichen Anbietens von Fotokalendern mit den Abbildungen unbekleideter Männer mit erigiertem Penis im ...

  • Judicialis

    StGB § 184 Abs. 1; ; JSchG § 27 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 11 Abs. 3, § 184 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB
    Pornographie

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Pornographiebegriff: Erigierter Penis alleine noch keine Pornographie

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erigierter Penis alleine noch keine Pornographie

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kalender mit Aktfotos von Männern mit erigiertem Penis nicht pornografisch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Pornographie bei Online-Versand von Kalendern mit Männer-Aktfotos

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    In einem Kalender abgebildeter erigierter Penis nicht in jedem Falle pornographisch

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Begriff Pornographie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Dabei besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass allein die Darstellung des nackten Körpers einschließlich der Genitalien sowie auch sexueller Vorgänge einschließlich des Geschlechtsverkehrs nicht per se als pornographisch zu qualifizieren ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 454 (455); S/S/Lenckner/Perron/Eisele a.a.O., § 184 Rdn. 5; Lackner/Kühl a.a.O., § 184 Rdn. 2; MK-Hörnle a.a.O., § 184 Rdn. 15, 18; Erdemir, MMR 2003, 628 (631, 634)).

    Dies kann - wie das Amtsgericht zutreffend ausführt - beispielsweise bei Einnahme sexuell herausfordernder Stellungen oder anstößiger Hervorhebungen der Geschlechtsmerkmale der Fall sein (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1987, 454 (455)).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Es ist allein Aufgabe des Tatrichters, den Erklärungsinhalt einer Schrift festzustellen und ihn im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 184 Abs. 1 StGB zu würdigen; die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich deshalb darauf, ob der Tatrichter sich bei der Bewertung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BGHSt 37, 55, 61; MK-Hörnle, StGB, § 184 Rdn. 21; LK-Laufhütte, StGB 11. Aufl., § 184 Rdn. 12).

    Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).

  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Desweiteren tritt als formales Merkmal neben die beiden genannten inhaltlichen Kriterien, dass die pornographische Darstellung typischerweise vergröbernd, aufdringlich, übersteigert, "anreißerisch" oder plump-vordergründig sein muss (vgl. BGHSt 23, 40 (44 ff); S/S/Lenckner/Perron/Eisele a.a.O., § 184 Rdn. 4; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl., § 184 Rdn. 2; MK-Hörnle a.a.O., § 184 Rdn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1974 - 1 Ss 75/74
    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    "Schwer" ist die Jugendgefährdung, wenn sie auf einen gravierenden Erfolg hinausläuft, der aber noch nicht eingetreten sein muss; es muss die abstrakte Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen Desorientierung bestehen, die in einem den Grundwerten der Verfassung krass zuwiderlaufenden Charakter der betreffenden Trägermedien zum Ausdruck kommt (vgl. Liesching a.a.O., § 15 Rdn. 51; Schumann a.a.O., S. 565 (579); Nikles/Roll/Spürck/Umbach, Jugendschutzrecht 2. Aufl., § 15 JSchG Rdn. 94) Eine solche schwere Gefährdung ist offensichtlich, wenn sie klar zutage tritt und deshalb jedem einsichtigen, für Jugenderziehung und Jugendschutz aufgeschlossenen Menschen ohne besondere Mühe erkennbar ist (vgl. BGHSt 8, 80 (87 f); für die Perspektive eines unbefangenen Beobachters BVerfGE 77, 346 (358)).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1974 - 1 Ss 847/73
    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07
    "Schwer" ist die Jugendgefährdung, wenn sie auf einen gravierenden Erfolg hinausläuft, der aber noch nicht eingetreten sein muss; es muss die abstrakte Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen Desorientierung bestehen, die in einem den Grundwerten der Verfassung krass zuwiderlaufenden Charakter der betreffenden Trägermedien zum Ausdruck kommt (vgl. Liesching a.a.O., § 15 Rdn. 51; Schumann a.a.O., S. 565 (579); Nikles/Roll/Spürck/Umbach, Jugendschutzrecht 2. Aufl., § 15 JSchG Rdn. 94) Eine solche schwere Gefährdung ist offensichtlich, wenn sie klar zutage tritt und deshalb jedem einsichtigen, für Jugenderziehung und Jugendschutz aufgeschlossenen Menschen ohne besondere Mühe erkennbar ist (vgl. BGHSt 8, 80 (87 f); für die Perspektive eines unbefangenen Beobachters BVerfGE 77, 346 (358)).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22

    Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des

    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob der Tatrichter sich bei der Bewertung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen (BGHSt 37, 55 (61); KG, Beschluss vom 8. Februar 2008 - (4) 1 Ss 312/07 (192/07) -, NStZ 2009, 446 (447)).
  • KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund bei

    Als pornographisch im Sinne des § 184 StGB ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGH NJW 1990, 3026; KG NStZ 2009, 446; Perron/Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184, Rn 4).
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