Rechtsprechung
KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Mittelstreifendurchbruch zum Zwecke des Wendens angehaltenen Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Mittelstreifendurchbruch zum Zwecke des Wendens angehaltenen Fahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Unfall beim Wenden: Im Zweifelsfall haften beide
Verfahrensgang
- LG Berlin - 24 O 199/06
- KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 742
- NZV 2010, 513
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger …
Auszug aus KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
In die Abwägung nach § 17 StVG sind aber nur unstreitige oder erwiesene Tatsachen einzubeziehen, die zur Entstehung des Schadens beigetragen haben (BGH NJW 2007, 506; Senat, NZV 2009, 344, 345; NZV 2002, 230). - KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
Auszug aus KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
16 Wenn das Landgericht im Streitfall der Klägerin nach § 17 StVG einen hälftigen Haftungsanteil zuweist, entspricht dies im Übrigen der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 4. Juni 2007 - 12 U 208/06 - VRS 113, 402 = NZV 2008, 197 = KGR 2008, 196 = DAR 2008, 87 L) und ist nicht zu beanstanden. - KG, 20.08.2008 - 12 U 158/08
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
6 a) Entgegen der Auffassung der Klägerin war der vom Klägerfahrzeug eingeleitete Wendevorgang - unabhängig von der Länge der Standzeit - im Unfallzeitpunkt nicht beendet; denn der Wendevorgang ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt worden ist, wobei jede Einflussnahme auf das weitere Verkehrsgeschehen ausgeschlossen sein muss (Senat, Beschluss vom 20. August 2008 - 12 U 158/08 - KGR 2009, 455 = VRS 116, 198 = NZV 2009, 597). - BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
In die Abwägung nach § 17 StVG sind aber nur unstreitige oder erwiesene Tatsachen einzubeziehen, die zur Entstehung des Schadens beigetragen haben (BGH NJW 2007, 506; Senat, NZV 2009, 344, 345; NZV 2002, 230). - KG, 24.07.2008 - 12 U 150/08
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast eines …
Auszug aus KG, 08.02.2010 - 12 U 45/09
In die Abwägung nach § 17 StVG sind aber nur unstreitige oder erwiesene Tatsachen einzubeziehen, die zur Entstehung des Schadens beigetragen haben (BGH NJW 2007, 506; Senat, NZV 2009, 344, 345; NZV 2002, 230).
- EGMR, 21.10.2010 - 32513/08
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
Im Übrigen wies es die Berufung der Beschwerdeführerin zurück (12 U 45/09).