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   KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16 - 141 AR 46/16   

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https://dejure.org/2016,4642
KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16 - 141 AR 46/16 (https://dejure.org/2016,4642)
KG, Entscheidung vom 08.02.2016 - 5 Ws 12/16 - 141 AR 46/16 (https://dejure.org/2016,4642)
KG, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - 5 Ws 12/16 - 141 AR 46/16 (https://dejure.org/2016,4642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Begründung der Fluchtgefahr bei einem im EU-Ausland wohnhaften Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    Mit einer Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB kann der vielfach - insbesondere einschlägig - vorbestrafte Angeklagte, der vor dem Tatzeitraum bereits mehrfach Freiheitsstrafen verbüßt hat, nach derzeitigem Sachstand kaum rechnen; sie ist jedenfalls nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 7, 140, 161 f.; StV 2008, 421) konkret zu erwarten (vgl. KG, Beschluss vom 8. August 2014 - 3 Ws 424/14 -).
  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    Auch trifft es zu, dass der Umstand, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz im Ausland hat, für sich genommen keine Fluchtgefahr begründet (vgl. KG wistra 2015, 37 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    a) Die Untersuchungshaft soll nicht nur die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung eines auf Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Sicherungsmaßregeln lautenden Urteils sicherstellen (vgl. BVerfGE 32, 87; KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 29. November 2010 - 4 Ws 119/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Vorb. § 112 Rdn. 4).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    Mit einer Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB kann der vielfach - insbesondere einschlägig - vorbestrafte Angeklagte, der vor dem Tatzeitraum bereits mehrfach Freiheitsstrafen verbüßt hat, nach derzeitigem Sachstand kaum rechnen; sie ist jedenfalls nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 7, 140, 161 f.; StV 2008, 421) konkret zu erwarten (vgl. KG, Beschluss vom 8. August 2014 - 3 Ws 424/14 -).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12

    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    Eine Haftverschonung im Sinne von § 116 Abs. 1 StPO würde - neben einer tragfähigen Grundlage für mögliche Auflagen und Weisungen - die Gewissheit des Senats erfordern, dass er sich auf den Beschwerdeführer verlassen kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. August 2015 - 4 Ws 72/15 - und 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, jeweils m.w.N.).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
    b) Unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Angeklagten, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 m.w.N. = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff) zu beachten und abzuwägen sind, ist es wahrscheinlicher, dass er dem wegen der gegebenen Straferwartung bestehenden erheblichen Fluchtanreiz nachgeben, als dass er sich dem weiteren Verfahren zur Verfügung halten wird.
  • EGMR, 07.09.2017 - 68250/11

    EROL v. GERMANY

    Wird ein Haftbefehl in einer vergleichbaren Situation dennoch mit Wiederholungsgefahr begründet, und sei es subsidiär, so bleibt der Haftgrund der Wiederholungsgefahr entweder außer Betracht (siehe KG Berlin, 5 Ws 12/16, Beschluss vom 8. Februar 2016) oder er wird in Wegfall gebracht (siehe OLG Hamm, 3 Ws 412/09, Beschluss vom 3. November 2009).
  • KG, 28.10.2021 - 5 Ws 237/21

    Anordnung der einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einer

    Das Beschwerdegericht kann in diesen Fällen den dringenden Tatverdacht nur in eingeschränktem Umfang prüfen, weil es nicht über dieselben unmittelbaren Erkenntnismöglichkeiten wie der Tatrichter verfügt, der sich auf der Grundlage einer in der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt hat (vgl. etwa OLG Hamm NStZ 2008, 649; KG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 1 Ws 52/11 - Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2018 ? 5 Ws 242/17 - und vom 8. Februar 2016 - 5 Ws 12/16 -, juris Rdnr. 5).
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