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   KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04   

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https://dejure.org/2005,10909
KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04 (https://dejure.org/2005,10909)
KG, Entscheidung vom 08.03.2005 - 7 U 159/04 (https://dejure.org/2005,10909)
KG, Entscheidung vom 08. März 2005 - 7 U 159/04 (https://dejure.org/2005,10909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung der Aufrechnung mit einer Erfüllung vor Verfahrenseröffnung in anfechtungsrechtlicher Hinsicht ; Abtretung als inkongruente Deckung; Übertragung der Geschäftsanteile ohne Einschränkungen auf eine GmbH durch eine Personengesellschaft durch notariellen ...

  • Judicialis

    BGB § 389; ; InsO § 96 Nr. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 389; InsO § 96 Nr. 3 Abs. 1
    Zur Aufrechnung als Erfüllungssurrogat beim Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 71, 296 ff).

    Aufgrund der Übernahme haftet die GmbH - unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 419 BGB - für die bestehenden Verbindlichkeiten (vergleiche BGHZ 71, 296).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Durch § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO sollte die höchstmögliche Dauer für eine noch unschädliche Zahlungsstockung sogar verkürzt werden sollte (Amtl. Begr. der Bundesregierung zum Entwurf einer Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443 S. 114 zu § 20 und § 21): Danach soll eine "über Wochen ... fortbestehende Illiquidität" keinesfalls unerheblich sein (vergl. BGH NJW 2002, 515).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Die Grenze von der Zahlungsstockung zur Zahlungseinstellung wurde schon nach der Rechtslage der Konkurs- und Gesamtvollstreckungsordnung überschritten, wenn die fälligen Schulden nicht im wesentlichen binnen etwa einem Monat bezahlt werden konnten (BGH ZIP 1999, 76, 78 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Grundsätzlich übersteigt ein Zeitraum von zwei Wochen zwischen Ein- und Auszahlungen bzw. Leistung und Gegenleistung noch nicht den Rahmen des engen zeitlichen Zusammenhangs (vergl. BGH ZIP 2004, 1464; BGHZ 150, 122, 131; BGH, NJW 2001, 1650, 1651; BGH NJW 2003, 360, 362).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 480/00

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Anwaltshonorar für Sanierungsbemühungen eines

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Erforderlich ist dabei, dass aufgrund einer Parteivereinbarung gleichwertige Leistungen unmittelbar, d.h. in einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgetauscht werden (BGH ZIP 2002, 1540, 1541).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Grundsätzlich übersteigt ein Zeitraum von zwei Wochen zwischen Ein- und Auszahlungen bzw. Leistung und Gegenleistung noch nicht den Rahmen des engen zeitlichen Zusammenhangs (vergl. BGH ZIP 2004, 1464; BGHZ 150, 122, 131; BGH, NJW 2001, 1650, 1651; BGH NJW 2003, 360, 362).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Grundsätzlich übersteigt ein Zeitraum von zwei Wochen zwischen Ein- und Auszahlungen bzw. Leistung und Gegenleistung noch nicht den Rahmen des engen zeitlichen Zusammenhangs (vergl. BGH ZIP 2004, 1464; BGHZ 150, 122, 131; BGH, NJW 2001, 1650, 1651; BGH NJW 2003, 360, 362).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 2/01

    Anfechtbarkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen nach Beantragung des

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Grundsätzlich übersteigt ein Zeitraum von zwei Wochen zwischen Ein- und Auszahlungen bzw. Leistung und Gegenleistung noch nicht den Rahmen des engen zeitlichen Zusammenhangs (vergl. BGH ZIP 2004, 1464; BGHZ 150, 122, 131; BGH, NJW 2001, 1650, 1651; BGH NJW 2003, 360, 362).
  • BGH, 19.12.2002 - IX ZR 377/99

    Anfechtbarkeit von Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners;

    Auszug aus KG, 08.03.2005 - 7 U 159/04
    Dabei unterliegt es der unter Berücksichtigung der konkreten Erfüllungsmöglichkeiten und der verkehrsüblichen Leistungsbräuche vorzunehmenden Beurteilung im konkreten Einzelfall, ob es sich bei der Gewährung eines Zahlungsaufschubs um eine Form der Kreditgewährung handelt oder nur um eine geringfügige Verzögerung des Leistungsaustausches, die so unbedeutend ist, dass sie der Annahme eines Bargeschäftes nicht entgegensteht (BGH MDR 2003, 652).
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