Rechtsprechung
   KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7937
KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11 (https://dejure.org/2012,7937)
KG, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 W 561/11 (https://dejure.org/2012,7937)
KG, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 W 561/11 (https://dejure.org/2012,7937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile: Beendigung des Testamentsvollstreckeramts bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Auflösung der Gesellschaften

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Feststellung der Beendigung einer Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2197; BGB § 2227
    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung über Gesellschaftsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1098
  • FGPrax 2012, 115
  • FamRZ 2012, 1757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
    Das Amt des Testamentsvollstreckers endet jedoch von selbst mit der Ausführung der Aufgaben, die ihm der Erblasser zugewiesen hat, ohne dass es einer Aufhebung der Testamentsvollstreckung oder einer Entlassung des Testamentsvollstreckers bedarf (BGHZ 41, 23, 25; KG HRR 1937 Nr. 259; BayObLGZ 1953, 357, 362; vgl. auch J.Mayer in Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., Rdn. 42 zu § 13).

    Denn ein entsprechender Ausspruch ist dem Nachlassgericht und auch dem Beschwerdegericht mangels Zuständigkeit verwehrt (vgl. BayObLGZ 1953, 357, 361 m.w.N.), da hierüber das Prozessgericht im Streitfall zu entscheiden hat (BGHZ 41, 23, 28; Senat, HRR 1937 Nr. 257).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
    In einem solchen Fall hat das Beschwerdegericht eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. zur Billigkeitsabwägung eingehend OLG Düsseldorf, NJOZ 2011, 1859 ff.).
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 15 W 440/00

    Erledigung des Entlassungsverfahrens durch Erledigung der aufgaben des

    Auszug aus KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
    Nach dem wirtschaftlichen Niedergang der Beteiligungen ist deren gewinnbringender Verkauf gegenstandslos geworden (vgl. hierzu OLG Hamm, ZEV 2003, 27, 29).
  • BayObLG, 29.06.1995 - 1Z BR 158/94

    Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
    Da der Zeitpunkt der Erledigung vor der Beschwerdeeinlegung liegt, ist diese als unzulässig zu verwerfen, sofern sie nicht zurückgenommen wird (BayObLG, ZEV 1995, 370, 371).
  • RG, 04.01.1913 - IV 496/12

    Amt des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 08.03.2012 - 1 W 561/11
    Denn das Amt des Testamentsvollstreckers ist nicht etwas für sich bestehendes; es erhält seine Grundlage und seinen Inhalt ausschließlich durch die dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser übertragenen Obliegenheiten (RGZ 81, 166, 168).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.).
  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

    Insofern ist - als Vorfrage für die Entlassung - zunächst zu klären, ob sich der Beteiligte zu 2. aufgrund seiner Berufung durch das Nachlassgericht wirksam im Amt befindet (vgl. KG NJW-RR 2012, 1098 - 1100, zitiert nach juris, dort Rdz. 19/20; vgl. auch Weidlich in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Auflage § 2200 Rdnr. 7).
  • AG Hameln, 14.09.2021 - 19 VI 546/20

    Kostenverteilung Erbschein; Erbscheinsverfahren; Erstattung außergerichtlicher

    Hieraus folgt, dass von der Anordnung der Kostenerstattung abzusehen ist, sofern nicht Gründe dafür sprechen, einen Beteiligten einseitig zu belasten (ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14; OLG Rostock, Beschluss vom 08.01.2015 - 3 W 98/14, ZEV 2015, 305; KG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 W 561/11, ZEV 2012, 483; Bumiller in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2013, § 81 Rn. 12 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht