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   KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02   

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https://dejure.org/2003,7594
KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02 (https://dejure.org/2003,7594)
KG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 1 W 401/02 (https://dejure.org/2003,7594)
KG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 1 W 401/02 (https://dejure.org/2003,7594)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer inhaltlichen Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch; Antragsberechtigung und Beschwerdeberechtigung des Berechtigten einer Auflassungsvormerkung nach§ 883 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); Antragsberechtigung des nur mittelbar Betroffenen ...

  • Judicialis

    BGB § 883; ; GBO § 13 Abs. 1 S. 2; ; GBO § 19; ; GBO § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Antragsberechtigung des nur mittelbar betroffenen Berechtigten einer Auflassungsvormerkung auf inhaltliche Änderung des Wohnungseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2004, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Die Beteiligten zu 1) und 2) sind auch nicht deshalb betroffen i.S.v. § 13 Abs. 1 S.2 GBO, weil für die Eintragung gemäß § 19 GBO ihre Bewilligung erforderlich ist (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

    Dies beruht darauf, dass eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar betroffenen Vormerkungsberechtigten bedarf, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Die Beteiligten zu 1) und 2) sind auch nicht deshalb betroffen i.S.v. § 13 Abs. 1 S.2 GBO, weil für die Eintragung gemäß § 19 GBO ihre Bewilligung erforderlich ist (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

    Dies beruht darauf, dass eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar betroffenen Vormerkungsberechtigten bedarf, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Die Beteiligten zu 1) und 2) sind auch nicht deshalb betroffen i.S.v. § 13 Abs. 1 S.2 GBO, weil für die Eintragung gemäß § 19 GBO ihre Bewilligung erforderlich ist (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

    Dies beruht darauf, dass eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar betroffenen Vormerkungsberechtigten bedarf, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Danach ist in dem hier gegebenen Antragsverfahren auf Vornahme einer Eintragung derjenige beschwerdeberechtigt, der gemäß § 13 Abs. 1 S.2 GBO antragsberechtigt ist (BGH NJW 1994, 1158; Senat, QLGZ 1979, 139, 140; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 71 Rn. 63, § 78 Rn. 2; Meikel/Streck, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 71 Rn. 118 jew. m.w.N.); § 20 Abs. 2 FGG ist im Grundbuchverfahren nicht anwendbar.
  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Insoweit wird auf die Entscheidung BGHZ 50, 56 verwiesen, der der Senat folgt (ebenso BGH NJW-RR 2001, 800).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Insoweit wird auf die Entscheidung BGHZ 50, 56 verwiesen, der der Senat folgt (ebenso BGH NJW-RR 2001, 800).
  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, a.a.O.; BayObLGZ 1998, a.a.O., S. 259; OLG Hamm Rpfleger 1996, 504; Demharter, a.a.O., § 13 Rn. 43; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 13 Rn. 40; KGJ 52, 162 zu einer Verpflichtung; a.A. KGJ 31, a.a.O., S. 351 zu einem Anspruch).
  • OLG Rostock, 17.05.1994 - 3 W 20/94

    Änderung der dinglichen Rechtsstellung Voraussetzung für die Antragsberechtigung

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02
    Auf ein mögliches Anwartschaftsrecht (vgl. dazu Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 925 Rn. 23 ff.) kommt es nicht an (Meikel/Böttcher, a.a.O., § 13 Rn. 44; a.A. Suppliet Rpfleger 1995, 15); das betroffene Recht muss eintragungsfähig sein.
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2007 - 3 W 22/07

    Wohnungseigentum: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut einer

    In ihrer Rechtsstellung wird die Beteiligte zu 2) durch die beanstandete Sachbehandlung des Grundbuchamtes lediglich mittelbar beeinflusst, nämlich insoweit als ihr ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des Wohnungseigentums nebst den zugehörigen - durch die Grundbucheintragung "verdinglichten" - Sondernutzungsrechten zusteht (vgl. in diesem Zusammenhang: KG DNotZ 2004, 149 mit Anmerkung von Böttcher, RPflStud. 2004, 180; Demharter, GBO 25. Aufl., § 13 Rdnr. 44).
  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 330/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur

    In seiner Rechtsstellung als Vormerkungsberechtigter kann der Beteiligte von der Entscheidung des Grundbuchamts lediglich mittelbar betroffen werden, nämlich insoweit als ihm ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des Wohnungseigentums zusteht (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 161; KG DNotZ 2004, 149).
  • KG, 12.03.2013 - 1 W 33/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der wechselseitigen Bestellung einer

    Das ist bei den Beteiligten zu 3 bis 34 nicht der Fall, weil zu ihren Gunsten lediglich Auflassungsvormerkungen in den einzelnen Grundbüchern eingetragen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 401/02 - juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2021 - 5 U 39/20

    Grundbuchberichtigung bei zu Unrecht eingetragenem Widerspruch Gutgläubiger

    Der Vormerkungsberechtigte wird durch eine solche Eintragung nur mittelbar betroffen, nämlich insoweit, als ihm ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des Eigentums zusteht (OLG München NJW-RR 2016, 590 Rn. 18; OLG Zweibrücken FGPRax 2007, 161; KG DNotZ 2004, 149 ).
  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

    Gleichwohl bedarf eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar Vormerkungsberechtigten, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 401/02 - DNotZ 2004, 149, 150).
  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

    Gleichwohl bedarf eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar Vormerkungsberechtigten, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (Senat, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 401/02 - DNotZ 2004, 149, 150).
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