Rechtsprechung
   KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4480
KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01 (https://dejure.org/2003,4480)
KG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 1 W 67/01 (https://dejure.org/2003,4480)
KG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 1 W 67/01 (https://dejure.org/2003,4480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 65

    BGB §§ 164, 179, FGG §§ 13 a Abs. 1 Satz 1, 20 a Abs. 2; KostO §§ 2 Nr. 1, 145 Abs. 3, 156
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Notariatskostenbeschwerdeverfahren; Entwurfsgebühr

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 179, FGG §§ 13 a Abs. 1 Satz 1, 20 a Abs. 2; KostO §§ 2 Nr. 1, 145 Abs. 3, 156
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Notariatskostenbeschwerdeverfahren; Entwurfsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht der im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers; Kosten bei Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren; Weitere Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Haftung des Maklers für die Kosten des Vertragsentwurfs bei Erfordern für einen Interessenten

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 179; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20a Abs. 2; ; KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 145 Abs. 3; ; KostO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Notariatskostenbeschwerdeverfahren; Entwurfsgebühr; Haftung des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Eintritt der Hauptsachenerledigung während des Verfahrens der (weiteren) Beschwerde über die Erstattung der den Beteiligten entstandenen außergerichtlichen Kosten gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senat FamRZ 1993, 84/86; Jansen a.a.O. § 13 a Rdn. 20; Keidel/Zimmermann a.a.O. § 13 a Rdn. 47).

    Das voraussichtliche Unterliegen eines Beteiligten genügt als Billigkeitsgrund für eine Kostenauferlegung aber etwa dann nicht, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen abhängig gewesen wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat FamRZ 1993, 84/86; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1997, 496/497; Rohs/Rohs a.a.O. § 156 Rdn. 88, jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99

    Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Danach hängt die Pflicht des Beschwerdeführers zur Tragung der Gerichtskosten nach § 2 Nr. 1 KostO davon ab, ob seine (weitere) Beschwerde Erfolg gehabt hätte, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (vgl. Senat KG-Report 2003, 67/68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1375; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1022, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.02.2002 - 2 Wx 1/02

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung nach Erledigung einer Notarkostenbeschwerde

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Das Rechtsmittel des Notars, mit dem er sich gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts wendet, ist als (sofortige) weitere Beschwerde gemäß § 156 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 4 KostO in Verbindung mit §§ 20 a Abs. 2, 27 Abs. 2, 29 Abs. 2 FGG an sich statthaft, weil sie das Landgericht in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung zugelassen hat (vgl. OLG Frankfurt/Main MDR 1995, 1063; OLG Köln OLGZ 1988, 295 und JurBüro 2002, 543; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 20 a Rdn. 9, 19 a, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 3 Wx 509/96
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Danach hängt die Pflicht des Beschwerdeführers zur Tragung der Gerichtskosten nach § 2 Nr. 1 KostO davon ab, ob seine (weitere) Beschwerde Erfolg gehabt hätte, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (vgl. Senat KG-Report 2003, 67/68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1375; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1022, jew. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.08.1995 - 20 W 347/95
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Das Rechtsmittel des Notars, mit dem er sich gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts wendet, ist als (sofortige) weitere Beschwerde gemäß § 156 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 4 KostO in Verbindung mit §§ 20 a Abs. 2, 27 Abs. 2, 29 Abs. 2 FGG an sich statthaft, weil sie das Landgericht in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung zugelassen hat (vgl. OLG Frankfurt/Main MDR 1995, 1063; OLG Köln OLGZ 1988, 295 und JurBüro 2002, 543; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 20 a Rdn. 9, 19 a, m.w.N.).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 169/93
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Zur Annahme eines rechtsgeschäftlichen Auftrags zur Aushändigung reicht daher die bloße Äußerung des Wunsches, den Urkundsentwurf vor der Beurkundung schon einmal zur Ansicht oder zur Besprechung mit den Auftraggebern zu erhalten, regelmäßig nicht aus (vgl. zu Vorstehendem Senat DNotZ 1973, 305; 1975, 755; nicht veröffentl. Beschluss vom 12. April 2001 - 1 W 7382/99; BayObLG JurBüro 1979, 1052 und DNotZ 1994, 701; OLG Dresden JurBüro 1999, 42; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O. § 145 Rdn. 50 ff.).
  • OLG Dresden, 05.05.1997 - 15 W 47/97

    Begriff des Erforderns

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Zur Annahme eines rechtsgeschäftlichen Auftrags zur Aushändigung reicht daher die bloße Äußerung des Wunsches, den Urkundsentwurf vor der Beurkundung schon einmal zur Ansicht oder zur Besprechung mit den Auftraggebern zu erhalten, regelmäßig nicht aus (vgl. zu Vorstehendem Senat DNotZ 1973, 305; 1975, 755; nicht veröffentl. Beschluss vom 12. April 2001 - 1 W 7382/99; BayObLG JurBüro 1979, 1052 und DNotZ 1994, 701; OLG Dresden JurBüro 1999, 42; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, a.a.O. § 145 Rdn. 50 ff.).
  • OLG Schleswig, 28.06.1995 - 9 W 74/95
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Verfahrensrechtlich kann er sich gegen widersprechende Entscheidungen im Kostenbeschwerdeverfahren gemäß § 156 Abs. 2 KostO mit der Folge, dass ihm weder der Vertreter noch der Vertretene haftet, durch eine Streitverkündung schützen (vgl. zu Vorstehendem Senat, OLG Köln und KG - 25.ZS - a.a.O. sowie OLG Schleswig-Holstein DNotZ 1996, 398).
  • OLG Köln, 05.06.1987 - 16 Wx 127/86
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Denn er ist als Beschwerdeführer Veranlasser des Beschwerdeverfahrens und haftet daher als Antragsteller der Instanz (vgl. Lappe a.a.O.; s.a. OLG Köln OLGZ 1987, 407/408; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 15. Aufl., § 156 Rdn. 110 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01
    Das voraussichtliche Unterliegen eines Beteiligten genügt als Billigkeitsgrund für eine Kostenauferlegung aber etwa dann nicht, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen abhängig gewesen wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat FamRZ 1993, 84/86; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1997, 496/497; Rohs/Rohs a.a.O. § 156 Rdn. 88, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.02.1988 - 2 Wx 5/88
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines

  • KG, 24.08.1992 - 1 W 2765/92
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    zu § 145 Abs. 3: KG FGPrax 2003, 188, zitiert nach juris).

    Bei fehlender Veranlassungsvollmacht haftet der Vertreter dagegen entsprechend dem ebenfalls anwendbaren Rechtsgedanken des § 179 Abs. 1 BGB selbst (vgl. hierzu OLG Köln JurBüro 1986, 1226; KG FGPrax 2003, 188; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 145 KostO Rz. 40).

  • OLG Frankfurt, 08.03.2016 - 20 W 40/16

    Streitverkündung im Verfahren nach §§ 127 ff. GNotKG

    Schon unter der Geltung der Kostenordnung (KostO) entsprach es weitgehend einhelliger Rechtsauffassung, dass im Antragsverfahren nach § 156 KostO eine Streitverkündung in Anwendung der § 72 ff. ZPO zulässig war (vgl. OLG Schleswig DNotZ 1996, 398; KG FGPrax 1998, 30; FGPrax 2003, 188; Thüringer OLG NotBZ 2006, 434, je zitiert nach juris; Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2012, § 156 Rz. 32; Wudy NotBZ 2006, 69; Müller-Magdeburg, Rechtsschutz gegen notarielles Handeln, Rz. 828 ff., je m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11

    Notarkosten: Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen

    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • LG Münster, 03.08.2015 - 5 OH 28/14

    Erhebung einer Gebühr für die Tätigkeit des Notars im Zusammenhang mit dem

    In ähnlicher Weise hat auch das Kammergericht Berlin entschieden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.04.2003, Az. 1 W 67/01, FGPrax 2003, Seite 188).
  • OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20

    Grundstücksmakler als Kostenschuldner für Erstellung des notariellen Kaufvertrags

    Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20

    Makler als Schuldner von Notarkosten

    Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01

    Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung

    Deren Geltung im Notarkostenbeschwerdeverfahren war schon nach der bis 31. Dezember 2001 geltenden Gesetzesfassung weitgehend anerkannt; durch die allgemeine Verweisung auf die Vorschriften des FGG gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO ist dies lediglich klargestellt worden (vgl. Senat FGPrax 2003, 188/19,0 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.10.2020 - 13 WF 652/20

    Kostenentscheidung bei einer Erledigung der Hauptsache in einer FG-Familiensache

    Soweit es für die Frage einer Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten ankommt, kann sich das Gericht auf eine summarische Prüfung beschränken und insbesondere darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen abschließend zu beantworten (BGH NJW 2005, 2385 zu § 91a ZPO; KG FGPrax 2003, 188 zu § 13a FGG).
  • OLG Naumburg, 03.01.2019 - 12 Wx 62/18

    Notarkostenverfahren: Vermutung einer Vollmacht für den Makler zur

    Soweit das Verfahren vor dem Landgericht auch der Klärung einer Vollmachtserteilung an den Makler diente, lag dies im alleinigen Interesse des Notars und rechtfertigt es nicht, den zu Unrecht in Anspruch genommenen Beschwerdeführer mit seinen Kosten zu belasten (KG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - 1 W 67/01 -, Rn. 22 - 27, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht