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   KG, 08.04.2008 - 12 W 16/08   

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https://dejure.org/2008,8026
KG, 08.04.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
KG, Entscheidung vom 08.04.2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
KG, Entscheidung vom 08. April 2008 - 12 W 16/08 (https://dejure.org/2008,8026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Rechtsschutzbedürfnisses im Sinne von § 926 Abs. 1 ZPO nach Erfüllung des Anspruchs des Antragstellers auf Herausgabe eines Ladengeschäfts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anordnung der Klageerhebung bei vorheriger Erfüllung der einstweiligen Verfügung; Rückgabe der durch verbotene Eigenmacht erlangten Sache; Aufhebung; Widerspruch; Wiedereinräumung des Mitbesitzes; Rechtsbehelf gegen Arrest oder einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 861; ; ZPO § 924; ; ZPO § 926 Abs. 1; ; ZPO § 927

  • prewest.de PDF, S. 58

    §§ 924, 926, 927, 936 ZPO; § 861 BGB
    Gewerberaummiete; Untermiete; einstweilige Verfügung auf Rückgabe bei verbotener Eigenmacht gegen den Herausgabe beanspruchenden Untervermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 861; ZPO § 924; ZPO § 926 Abs. 1; ZPO § 927
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO bei Erlöschen des zu sichernden Rückgabeanspruchs infolge Erfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anordnung der Klageerhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 23
  • NZM 2009, 52
  • ZMR 2008, 955
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der

    Das Kammergericht ist der Auffassung, es sei nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 926 ZPO, den Verfügungskläger in eine aussichtslose Hauptsacheklage zu zwingen (Beschluss vom 08.04.2008 - 12 W 16/08, NJW-RR 2009, 23, juris, Rz. 4).
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