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   KG, 08.04.2021 - 1 W 50-230/21, 1 W 51/21, 1 W 52/21, 1 W 53/21, 1 W 54/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11884
KG, 08.04.2021 - 1 W 50-230/21, 1 W 51/21, 1 W 52/21, 1 W 53/21, 1 W 54/21 (https://dejure.org/2021,11884)
KG, Entscheidung vom 08.04.2021 - 1 W 50-230/21, 1 W 51/21, 1 W 52/21, 1 W 53/21, 1 W 54/21 (https://dejure.org/2021,11884)
KG, Entscheidung vom 08. April 2021 - 1 W 50-230/21, 1 W 51/21, 1 W 52/21, 1 W 53/21, 1 W 54/21 (https://dejure.org/2021,11884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 1 S 2 BBauG, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 BBauG, § 172 Abs 2 BBauG, § 135 BGB, § 136 BGB
    Baurechtliches vorläufiges Umwandlungsverbot: Nachträgliche Grundbucheintragung; Wirksamkeit der - verbotswidrigen - Begründung von Wohnungseigentum

  • notar-drkotz.de

    Eigentümergrundbuch - Eintragung Umwandlungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen ...

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines vorläufigen Umwandlungsverbots gemäß §§ 15 Abs. 1 S. 2, 172 Abs. 2 BauGB Wirksamkeit der Übertragung von Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten bei unterbliebener Eintragung des vorläufigen Umwandlungsverbots Unrichtigkeit des Grundbuchs ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung eines vorläufigen Umwandlungsverbots in Eigentümergrundbuch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 109/05

    Wirksamkeit der Abtretung der Forderung auf künftige Dienstbezüge bei Vorpfändung

    Auszug aus KG, 08.04.2021 - 1 W 50/21
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gegen ein relativ wirkendes Verbot verstoßende Verfügung grundsätzlich vollständig (absolut) wirksam wird, wenn das Verfügungsverbot seine zeitliche Grenze erreicht oder aufgehoben wird (BGH, NJW 2007, 81; Kohler a.a.O. Rdn. 69), oder ob positiv festgestellt werden muss, dass das Geltungsende des Verfügungsverbots nicht nur künftige Verfügungen von der Verbotswidrigkeit ausnehmen, sondern auch die relative Unwirksamkeit einer bereits vollzogenen Verfügung entfallen lassen soll (so Muthorst a.a.O. Rdn. 205).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    Auszug aus KG, 08.04.2021 - 1 W 50/21
    Das Grundbuchamt wertete dies als beschränkte Beschwerde gegen die Eintragungen vom 24. Juni 2019, der es unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2019 - V ZB 145/18 - nicht abhalf.
  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89

    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

    Auszug aus KG, 08.04.2021 - 1 W 50/21
    Der Verbotsadressat bleibt infolge der relativen Unwirksamkeit der Verfügung rechtszuständig hinsichtlich der Verwirklichung des verbotsgeschützten Interesses (BGHZ 111, 364; Muthorst a.a.O. Rdn. 190).
  • VG Berlin, 27.05.2021 - 19 L 58.21

    Vorläufige Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

    Verstößt die Rechtsänderung wie hier die Teilung aber gegen diese Veräußerungsbeschränkung, ist die in das Grundbuch eingetragene Rechtsänderung in dem Verhältnis zu dem Verbotsgeschützten - hier: dem Bezirksamt - unwirksam mit der Folge, dass dieser sich auf die relative Unwirksamkeit gemäß § 888, § 883 Abs. 2 BGB berufen und die Löschung der Rechte verlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2019, a.a.O., Rn. 18; KG, Beschluss vom 8. April 2021 - 1 W 50-230/21 u.a. -, juris).
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