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   KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01   

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https://dejure.org/2002,15367
KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01 (https://dejure.org/2002,15367)
KG, Entscheidung vom 08.05.2002 - 25 U 251/01 (https://dejure.org/2002,15367)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 25 U 251/01 (https://dejure.org/2002,15367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung einer Kreditvermittlungsvergütung; Befreiung von einem Insichgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Immobilienfonds in Form einer GbR mit planmäßigem Geschäftsbetrieb kein Verbraucher; Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Inanspruchnahme von Darlehen durch einen Immobilienfonds in Form einer GbR: Rechtsfolgen der Nichtangabe der Vermittlungsgebühr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Die Höhe der verwalteten Werte oder des Kreditbetrages ist dabei nicht maßgeblich (ebenda - unter Hinweis auf einen relativ geringen organisatorischen und zeitlichen Aufwand etwa bei der Anlage von Aktien; vgl. auch BGH NJW 1967, 2353; WM 1993, 615; BGHZ 74, 273; aber Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 609 a, Rdnr. 26).

    Dafür spricht bereits der Gesamtumfang der erforderlichen Tätigkeiten von der Planung und Realisierung des Bauvorhabens bis zur Vermietung an eine nicht geringe Zahl etwaiger Interessenten (vgl. insoweit BGHZ 74, 273, 277).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung die beschränkte Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt, gleichzeitig aber klargestellt, dass sie nicht den Status einer juristischen Person habe (BGH NJW 2001, 1056).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Denkbar ist auch eine Mehrzahl von natürlichen Personen, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben und in Verfolgung ihres nicht kommerziellen Gesellschaftszwecks ein Darlehen aufnehmen (BGH NJW 2002, 368 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 281/93

    Auslegung einer Zuwendung als Vorausvermächtnis

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze war der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt und die Klägerin nicht Verbraucherin im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG a.F. Entscheidend ist insoweit der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 1995, 721), hier also der 22. Juli 1991.
  • OLG Frankfurt, 13.01.1982 - 17 U 12/81

    Kaufmann; Nichtkaufmann; Gründung einer BGB-Gesellschaft; Bebauung eines

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Auch die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. vom 13. Januar 1982 (DB 1982, 895 f.) widerspricht der hiesigen Wertung nicht.
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Die Höhe der verwalteten Werte oder des Kreditbetrages ist dabei nicht maßgeblich (ebenda - unter Hinweis auf einen relativ geringen organisatorischen und zeitlichen Aufwand etwa bei der Anlage von Aktien; vgl. auch BGH NJW 1967, 2353; WM 1993, 615; BGHZ 74, 273; aber Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 609 a, Rdnr. 26).
  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Die Höhe der verwalteten Werte oder des Kreditbetrages ist dabei nicht maßgeblich (ebenda - unter Hinweis auf einen relativ geringen organisatorischen und zeitlichen Aufwand etwa bei der Anlage von Aktien; vgl. auch BGH NJW 1967, 2353; WM 1993, 615; BGHZ 74, 273; aber Staudinger/Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 609 a, Rdnr. 26).
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 117/80

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Ein Kriterium für die hier maßgebliche Abgrenzung kann sein, ob einzelne Einheiten der Immobilie alsbald nach Fertigstellung an eine größere Zahl, von Erwerbern veräußert werden sollen, wie das für einen gewerblichen Bauträger kennzeichnend ist (BGH NJW 1981, 1665).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.1988 - 7 U 26/87

    Verjährung einer Werklohnforderung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Auszug aus KG, 08.05.2002 - 25 U 251/01
    Aus den gleichen Gründen liegt auch kein Wertungswiderspruch zur Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 31. Mai 1988 (NJW-RR 1988, 1297) vor.
  • OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07

    Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf

    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, liegt eine gewerbliche Betätigung vor (KG, KGR 2003, 193,194).
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