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   KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05   

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https://dejure.org/2007,6294
KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05 (https://dejure.org/2007,6294)
KG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 7 U 37/05 (https://dejure.org/2007,6294)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 7 U 37/05 (https://dejure.org/2007,6294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Honorars für erbrachte Planungsleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens für eine Bundesautobahn; Umfang der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen im zivilgerichtlichen Verfahren; Sachliche und rechtliche Trennung von planerischen Leistungen für Trasse ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechtigung zur erhöhten Honorierung innerhalb der betroffenen Leistungsphase bei Änderungen von Grundleistungen

  • Judicialis

    HOAI § 6 Abs. 2 Ziff. 2; ; HOAI § 49a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 6 Abs. 2 Ziff. 2; HOAI § 49a
    Zur Ermittlung des Honorars für Planungsleistungen im Rahmen eines Autobahnbauvorhabens durch als Projektleiter tätige angestellte Architekten und Ingenieure

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorierung von Planungsänderungen- und ergänzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 855
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.04.1991 - VII ZR 332/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung eines Architektenvertrags wegen

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Nachdem die Beklagte bestritten hat, dass die Verlegung der Trasse Auswirkungen auf die Generalkonzeption Rnn hatte, hätte die Klägerin im Einzelnen unter Beweisantritt darlegen müssen, welche Leistungen sie hinsichtlich der Generalkonzeption erbracht hatte und was sie auf Grund welchen Verlangens der Beklagten diesbezüglich neu erbringen musste (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast BGH NJW-RR 1991, 981).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Eine Bindung tritt nach der Rechtsprechung nur ein, wenn mit der Schlussrechnung ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist und sich der Auftraggeber im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise eingerichtet hat (vgl. BGH BauR 1993, 236/237 ff.; BauR 1997, 677/680; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 797 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 22 U 110/01

    Zur Bemessung des Architektenhonorars bei Planungsänderungen auf Veranlassung des

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Eine andere Bewertung würde dem Grundsatz der HOAI widersprechen, wonach auf Veranlassung des Auftraggebers neu zu erbringende (Änderungs-)Leistungen der Leistungsphase 4 grundsätzlich voll zu vergüten sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1281/1282; OLG Köln, BauR 1995, 576/577; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 875).
  • OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91

    Honorar für Änderungsleistung nur bei schriftlicher Honorarvereinbarung?

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Eine andere Bewertung würde dem Grundsatz der HOAI widersprechen, wonach auf Veranlassung des Auftraggebers neu zu erbringende (Änderungs-)Leistungen der Leistungsphase 4 grundsätzlich voll zu vergüten sind (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1281/1282; OLG Köln, BauR 1995, 576/577; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 875).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Eine Bindung tritt nach der Rechtsprechung nur ein, wenn mit der Schlussrechnung ein Vertrauenstatbestand begründet worden ist und sich der Auftraggeber im berechtigten Vertrauen auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise eingerichtet hat (vgl. BGH BauR 1993, 236/237 ff.; BauR 1997, 677/680; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 797 ff. m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus KG, 08.05.2007 - 7 U 37/05
    Im Übrigen handelt es sich nicht um neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel im prozessrechtlichen Sinn, wenn eine Partei - wie hier die Klägerin - die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch erst im Laufe des Verfahrens schafft und alsdann in den Prozess einführt (vgl. BGH BauR 2004, 114/115).
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