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   KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08   

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https://dejure.org/2008,35066
KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
KG, Entscheidung vom 08.05.2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 8 W 33/08 (https://dejure.org/2008,35066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf die Mietkaution; Mietbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf Kaution

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Auszug aus KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08
    Bei der Beurteilung des Verfügungsgrundes muss im Auge behalten werden, dass die Klärung der zwischen den Parteien umstrittenen Fragen, nämlich ob der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin wegen der beschädigten Schaufensterscheiben ein Schadensersatzanspruch zusteht und ob dieser gegebenenfalls verjährt ist, dem Hauptverfahren vorbehalten ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 174).
  • LG Berlin, 21.03.2013 - 18 T 45/13

    Keine einstweilige Verfügung für Kautionsrückzahlung!

    Das Gericht schließt sich insoweit den Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss v. 08.05.2008, Az. 8 W 33/08) sowie des Landgerichts Berlin (Beschluss v. 15.01.2007, Az. 62 T 5/07, wo es zutreffend heißt, dass die Notwendigkeit einen Rechtsstreit zu führen, keinen Verfügungsgrund darstellt) an.
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 ?-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 ?; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
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