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   KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13   

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https://dejure.org/2014,70161
KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13 (https://dejure.org/2014,70161)
KG, Entscheidung vom 08.05.2014 - 27 U 50/13 (https://dejure.org/2014,70161)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 27 U 50/13 (https://dejure.org/2014,70161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht des Architekten zu wirtschaftlicher Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Pflicht des Architekten zu wirtschaftlicher Planung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss nicht nur ein "schönes" Haus planen, sondern auch ein bezahlbares!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Kostenermittlung vor Bauausführung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss nicht nur ein "schönes" Haus planen, sondern auch ein bezahlbares! (IBR 2016, 651)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Dieser Schadensersatzanspruch folgt aus §§ 280 Abs. 1, 249 BGB, weil der Kläger schuldhaft gegen die seine über § 1.4 des Architektenvertrages ausdrücklich übernommene, ihm ansonsten aber auch als unabdingbare Nebenpflicht aus dem Architektenvertrag (vgl. dazu Kniffka, Kürzung des Architektenhonorars wegen fehlender Kostenkontrolle, BauR 1996, 773, 776 zu II. 2. b); BauR 2005, 400 ff., zitiert nach juris, Rdz. 28) obliegende Verpflichtung, das Bauvorhaben der Beklagten auch wirtschaftlich zu betreuen und die Beklagten wegen der Kostenentwicklung fortlaufend und umfassend zu informieren, schuldhaft verstoßen hat und den Beklagten dadurch ein beträchtlicher Vermögensschaden entstanden ist.

    Denn der Architekt ist bereits in diesem Planungsstadium gehalten, den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken (BGH, NJW-RR 2005, 318 = NZBau 2005, 158 = ZfBR 2005, 178 = BauR 2005, 400; NJW-RR 1991, 664 = ZfBR 1991, 104 = BauR 1991, 366).

    Diese Berechnungen müssen zeitgerecht vorgelegt werden; eine Nachholung ist sinnlos (BGH NJW-RR 2005, 318 = NZBau 2005, 158).

    Soweit der Kläger die Kausalität in Frage stellt, in dem er darauf verweist, dass die Beklagten, selbst nachdem sie Kenntnis von den voraussichtlichen Gesamtkosten erlangt hatten, keinen Widerspruch erhoben, sondern sich sogar noch um einen Nachfinanzierung bemüht und sogar Grundstücke zur Erreichung von Liquidität veräußert haben, um eine Fertigstellung des Projekts zu gewährleisten, lässt er unberücksichtigt, dass der Versuch, auch die gestiegenen Kosten noch decken zu können, im Hinblick auf das fortgeschrittene Baustadium und die bereits investierten Kosten einem wirtschaftlichen Zwang geschuldet war (vgl. dazu auch BGH, BauR 2005, 400 - 406, zitiert nach juris, Rdz. 37).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Vielmehr ist er auch verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen (BGH, NJW 1999, 3554 = ZfBR 2000, 28 = BauR 1999, 1319).

    Darüber hinaus gebietet es die Pflicht zur wirtschaftlichen Beratung aber auch, den Bauherrn in den weiteren Leistungsphasen fortlaufend über erkennbar werdende Kostensteigerungen, selbst wenn sie allein auf Änderungswünsche des Bauherrn zurückzuführen sind, aufzuklären (vgl. BGH BauR 1999, 1319 - 1323, zitiert nach juris, dort Rdz. 30; OLG Braunschweig BauR 2003, 1066 - 1069, zitiert nach juris, dort Rdz. 62).

  • BGH, 17.01.1991 - VII ZR 47/90

    Planungspflichten des Architekten

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Schon auf der Grundlage dieses Vertrages schuldete der Kläger über § 1.2 des Architektenvertrages im Rahmen Leistungsphasen 2, 3, 7 und 8 die Vorlage verschiedener Kostenermittlungen; unabhängig davon oblag ihm daneben, als wesentliche Pflicht eines jeden Architektenvertrages (vgl. BGH BauR 1991, 366 f., zitiert nach juris, dort Rdz. 7 und Kniffka, a.a.O.), die Pflicht zur generellen Kostenberatung, die die Parteien vorliegend über § 1.4 des Architektenvertrages sogar nochmals ausdrücklich formuliert haben.

    Denn der Architekt ist bereits in diesem Planungsstadium gehalten, den wirtschaftlichen Rahmen für ein Bauvorhaben abzustecken (BGH, NJW-RR 2005, 318 = NZBau 2005, 158 = ZfBR 2005, 178 = BauR 2005, 400; NJW-RR 1991, 664 = ZfBR 1991, 104 = BauR 1991, 366).

  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Darüber hinaus gebietet es die Pflicht zur wirtschaftlichen Beratung aber auch, den Bauherrn in den weiteren Leistungsphasen fortlaufend über erkennbar werdende Kostensteigerungen, selbst wenn sie allein auf Änderungswünsche des Bauherrn zurückzuführen sind, aufzuklären (vgl. BGH BauR 1999, 1319 - 1323, zitiert nach juris, dort Rdz. 30; OLG Braunschweig BauR 2003, 1066 - 1069, zitiert nach juris, dort Rdz. 62).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 25 U 237/85
    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Da der Kläger dies wegen seiner unterlassenen hinreichenden Kostenplanung zu vertreten hat, scheitert seine Honorarforderung hierfür daran, dass er die Beklagten im Wege des Schadensersatzes von solchen Kosten freihalten muss (vgl. OLG Hamm BauR 1987, 464).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 24/03

    Pflichten des Architekten zur Ermittlung der Kosten und zum Hinweis auf

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Zeigt sich dabei, dass die Kosten die Umsetzung der Zielvorstellungen nicht ermöglichen, muss der Architekt schon zu diesem Zeitpunkt planerische Alternativlösungen anbieten, die geeignet sind, die Wünsche des Bauherrn jedenfalls weitgehend mit dessen Finanzierungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1024 - 1026, zitiert nach juris, dort Rdz. 7).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321, 326 = NJW 1952, 259 = LM § 839 (E) BGB Nr. 1; BGHZ 6, 76, 79 = NJW 1952, 1252 = LM § 565 II ZPO Nr. 5; BGHZ 22, 370, 373 = NJW 1957, 543 = LM § 565 II ZPO Nr. 6).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Denn die nachträglich erstellten Kostenermittlungen sind nicht mehr geeignet, deren Zweck, dem Bauherrn stets aktuelle, vom jeweiligen Planungsstand abhängige Informationen zu den voraussichtlichen Baukosten zu geben, damit dieser ggf. Konsequenzen ziehen kann, zu erfüllen (BGH BauR 2005 a.a.O. Rdz. 52 und OLG Hamm BauR 2006, 1766, zitiert nach juris, dort Rdz. 34).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 274/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321, 326 = NJW 1952, 259 = LM § 839 (E) BGB Nr. 1; BGHZ 6, 76, 79 = NJW 1952, 1252 = LM § 565 II ZPO Nr. 5; BGHZ 22, 370, 373 = NJW 1957, 543 = LM § 565 II ZPO Nr. 6).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus KG, 08.05.2014 - 27 U 50/13
    Eine andere Auffassung würde eine klare Grenzziehung unmöglich machen und außerdem das Berufungsgericht in der Findung eines gerechten Urteils zu stark einengen (BGHZ 3, 321, 326 = NJW 1952, 259 = LM § 839 (E) BGB Nr. 1; BGHZ 6, 76, 79 = NJW 1952, 1252 = LM § 565 II ZPO Nr. 5; BGHZ 22, 370, 373 = NJW 1957, 543 = LM § 565 II ZPO Nr. 6).
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZR 3/12

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zu einer zutreffenden

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

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