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   KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99   

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KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99 (https://dejure.org/2000,15770)
KG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 19 UF 6449/99 (https://dejure.org/2000,15770)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 19 UF 6449/99 (https://dejure.org/2000,15770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang der ehelichen Lebensverhältnisse; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltslasten; Berücksichtigung der Geburt eines außerehelichen Kindes im Rahmen der ehelichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang der ehelichen Lebensverhältnisse; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltslasten; Berücksichtigung der Geburt eines außerehelichen Kindes im Rahmen der ehelichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 314/81

    Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Begründung einer eheähnlichen

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Für die Annahme einer Verwirkung würde es zwar ausreichen, wenn die Klägerin zumindest mit bedingtem Vorsatz das nicht vom Beklagten stammende Kind als ehelich ausgegeben hätte (vgl. BGH, NJW 1983, 451 ; OLG Köln FamRZ 1998, 749 ).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Weiterhin ist auf Grund der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1999, 717, 719 mit weiteren Nachweisen) davon auszugehen, dass die ehelichen Lebensverhältnisse auch durch Unterhaltslasten geprägt werden, die der eine Ehegatte gegenüber seinem außerehelichen Kind zu erfüllen hat.
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Sie nehmen auch während der Trennungsphase an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse teil - es sei denn, diese beruhen auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung -, da erst die Rechtskraft der Scheidung den Endpunkt für die ehelichen Lebensverhältnisse setzt (vgl. BGH, NJW 1982, 1863 = § 1578 BGB Nr. 4 = FamRZ 1982, 360 [361]; NJW 1982, 1870 = IM § 1578 BGB Nr. 8 = FamRZ 1982, 576 [577], seither st. Rspr.).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH zur Frage der Konkurrenz zwischen einem Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann und dem Erzeuger des Kindes ist unter entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB eine Aufteilung der Verantwortlichkeit geboten (BGH, NJW 1998, 1309, 1311).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 78/88

    Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Dabei wird aber nicht jeder Treuebruch als schwerwiegendes Fehlverhalten beurteilt, sondern nur die Aufnahme eines nachhaltigen, auf Dauer angelegten intimen Verhältnisses (siehe BGH, FamRZ 1989, 1279 ; 1983, 1242).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80

    Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Sie nehmen auch während der Trennungsphase an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse teil - es sei denn, diese beruhen auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung -, da erst die Rechtskraft der Scheidung den Endpunkt für die ehelichen Lebensverhältnisse setzt (vgl. BGH, NJW 1982, 1863 = § 1578 BGB Nr. 4 = FamRZ 1982, 360 [361]; NJW 1982, 1870 = IM § 1578 BGB Nr. 8 = FamRZ 1982, 576 [577], seither st. Rspr.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87

    Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Der BGH hat dabei auch darauf abgestellt, daß die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Trennungsphase nicht ausgeschlossen ist, so daß bei Eintritt dieses Falles die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind weiterbestehen und damit die ehelichen Lebensverhältnisse in Zukunft prägen würde (siehe auch BGH, NJW-RR 1988, 1093 = LM § 1577 BGB Nr. 14 = FamRZ 1988, 1031 [1032]; NJW 1994, 190 = IM H. 3/1994 § 1361 BGB Nr. 62 = FamRZ 1994, 87 [891]).
  • OLG Köln, 11.04.1997 - 4 UF 218/96
    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Für die Annahme einer Verwirkung würde es zwar ausreichen, wenn die Klägerin zumindest mit bedingtem Vorsatz das nicht vom Beklagten stammende Kind als ehelich ausgegeben hätte (vgl. BGH, NJW 1983, 451 ; OLG Köln FamRZ 1998, 749 ).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Der BGH hat dabei auch darauf abgestellt, daß die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Trennungsphase nicht ausgeschlossen ist, so daß bei Eintritt dieses Falles die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind weiterbestehen und damit die ehelichen Lebensverhältnisse in Zukunft prägen würde (siehe auch BGH, NJW-RR 1988, 1093 = LM § 1577 BGB Nr. 14 = FamRZ 1988, 1031 [1032]; NJW 1994, 190 = IM H. 3/1994 § 1361 BGB Nr. 62 = FamRZ 1994, 87 [891]).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99
    Sie nehmen auch während der Trennungsphase an der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse teil - es sei denn, diese beruhen auf einer unerwarteten, vom Normalverlauf erheblich abweichenden Entwicklung -, da erst die Rechtskraft der Scheidung den Endpunkt für die ehelichen Lebensverhältnisse setzt (vgl. BGH, NJW 1982, 1863 = § 1578 BGB Nr. 4 = FamRZ 1982, 360 [361]; NJW 1982, 1870 = IM § 1578 BGB Nr. 8 = FamRZ 1982, 576 [577], seither st. Rspr.).
  • OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04

    Trennungsunterhalt: Bemessung bei Betreuung eines ehelichen und eines

    Diese für die Geburt eines nichtehelichen Kindes auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entwickelte Rechtsprechung gilt gleichermaßen, wenn es sich - wie hier - um ein nicht von dem Ehepartner gezeugtes Kind der Unterhaltsberechtigten handelt (KG FamRZ 2001, 29); auch dieses Kind und die ihm gegenüber bestehende Verpflichtung zur Erbringung von Naturalunterhalt würde bei einer Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft die ehelichen Lebensverhältnisse prägen.
  • OLG Jena, 18.11.2005 - 1 WF 436/05

    Voraussetzungen und Umfang des Trennungsunterhalts bei Geburt eines

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  • OLG Bremen, 19.02.2004 - 4 WF 10/04

    Rechtswirkungen eines Vaterschaftsanerkenntnisses - Verhältnis des

    Die Geburt des von einem anderen Mann stammenden Kindes in der Trennungszeit ist - wie auch die Geburt eines Kindes des Pflichtigen - (noch) den ehelichen Lebensverhältnissen zuzurechnen (KG FamRZ 2001, 29).
  • OLG Köln, 13.10.2005 - 12 UF 67/05

    Anspruch des Ehegatten auf Trennungsunterhalt bei Betreuung eines nicht vom

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