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   KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09 Vollz   

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https://dejure.org/2009,5482
KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09 Vollz (https://dejure.org/2009,5482)
KG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 2 Ws 20/09 Vollz (https://dejure.org/2009,5482)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 2 Ws 20/09 Vollz (https://dejure.org/2009,5482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Versagung von Vollzugslockerungen; Bedeutung und Gewichtung eines Lockerungsversagens im Verhältnis zur verstrichenen Zeit seit der Versagung von Vollzugslockerungen; Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmal "wichtiger Anlass" in § 35 Abs. 1 S. 1 ...

  • Judicialis

    StVollzG § 7 Abs. 2 Nr. 1; ; StVollzG § 7 Abs. 2 Nr. 7; ; StVollzG § 10 Abs. 1; ; StVollzG § 11 Abs. 2; ; StVollzG § 35 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Versagung von Vollzugslockerungen; Berücksichtigung eines Lockerungsversagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10

    Strafvollzug: Beschaffung steuerlicher Unterlagen als wichtiger Grund für die

    Es ist geboten ist, die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen, da die Rechtsauffassung der Strafvollstreckungskammer zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führen kann (vgl. KG Berlin 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.Juni 2009, Az. 2 Ws 20/09 Vollz - zitiert nach Juris).
  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10

    Planung des Strafvollzugs: Anforderungen an eine Fortschreibung unter Beachtung

    Die Kammer rügte in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2004, 108; StV 2002, 34; Senat, Beschlüsse vom 27. August 2009, 2 Ws 279/09 Vollz und 8. Juni 2009, 2 Ws 20/09 Vollz), daß der Anstaltsleiter die Mißbrauchsgefahr nicht als konkret vorliegend festgestellt und begründet habe und daß er nicht auf das jahrelange beanstandungsfreie Vollzugsverhalten des Gefangenen eingegangen sei.
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 390/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anspruch des Gefangenen auf Kenntnis vorbereitender

    Mit Beschluß vom 8. Juni 2009 - 2 Ws 20/09 - hatte der Senat die Vollzugsplanfortschreibung vom 9. Juli 2008 aufgehoben, soweit dem Gefangenen darin Vollzugslockerungen, Ausführungen und die Verlegung in den offenen Vollzug versagt worden waren, und die Vollzugsbehörde verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats eine neue Fortschreibung des Vollzugsplans zu erstellen.
  • KG, 22.12.2009 - 2 Ws 560/09

    Strafvollzug: Ablehnung einer Vollzugslockerung auf der Grundlage eines

    Wenn z.B. der Anstaltsleiter in einem angefochtenen Bescheid die Vollzugsplanfortschreibung als Ablehnungskriterium gar nicht erwähnt, sondern selbständige Gründe zur Versagung der Lockerungen aufführt, so muß der Bescheid alle von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Begründungskriterien erfüllen (vgl. etwa Senat, Beschluß vom 8. Juni 2009, 2 Ws 20/09 Vollz), er unterliegt in diesem Maße der vollständigen Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. Senat, Beschluß vom 27. August 2009, 2 Ws 279/09 Vollz, mit weit. Nachw.).
  • KG, 11.07.2016 - 5 Ws 58/16

    Vollzugsplanfortschreibungen: Aufstellungsverfahren und Voraussetzungen der

    a) Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass der Vollzugsplan und seine Fortschreibungen dem Zweck dienen, dem Gefangenen und den Vollzugsbediensteten als Orientierungsrahmen für den weiteren Verlauf des Vollzuges und die Ausgestaltung der einzelnen Behandlungsmaßnahmen zu dienen (KG, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 Ws 20/09 Vollz - Feest/Straube in AK-StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 7 Rdnr. 1; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 7 Rdnr. 1, jeweils m. w. Nachw. ).
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