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   KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11   

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https://dejure.org/2011,70937
KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11 (https://dejure.org/2011,70937)
KG, Entscheidung vom 08.06.2011 - 1 Ws 38/11 (https://dejure.org/2011,70937)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 (https://dejure.org/2011,70937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Rückforderung, Verwirkung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 BRAGebO, § 51 RVG, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 242 BGB, § 818 Abs 3 BGB
    Rückforderung eines Vorschusses auf eine Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers: Anspruchsentstehungszeitpunkt und Bestimmung des Verjährungsfristbeginns; Verwirkungeinwand; Entreicherungeinwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines vor mehreren Jahren gewährten Vorschusses auf Pauschvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 99; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1
    Rückforderung eines vor mehreren Jahren gewährten Vorschusses auf Pauschvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 22.04.2008 - 1 Ws 47/07

    Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gegenüber der Rückforderung einer

    Auszug aus KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist die Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 - KG JurBüro 1976, 212; OLG Düsseldorf AnwBl. 1991, 409; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 722).
  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine

    Auszug aus KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11
    Erst nach Abschluss des Verfahrens kann in der Gesamtschau der anwaltlichen Tätigkeit endgültig über die Bewilligung einer über die gesetzlichen Regelgebühren hinausgehenden Vergütung befunden werden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 23/07 -).
  • KG, 07.02.2011 - 1 Ws 7/11

    Antrag eines Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschvergütung i.R.e.

    Auszug aus KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11
    Denn der Rückzahlungsanspruch der Landeskasse, um den es hier ausschließlich geht, ist erst mit der Versagung einer Pauschvergütung entstanden und hat dann nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres 2009 den Beginn der dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) bewirkt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 1 Ws 7/11).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.1982 - 6 WF 175/82
    Auszug aus KG, 08.06.2011 - 1 Ws 38/11
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist die Vorschrift des § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar (vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 - KG JurBüro 1976, 212; OLG Düsseldorf AnwBl. 1991, 409; OLG Zweibrücken JurBüro 1983, 722).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19

    Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand,

    Auch teilt der Senat die dieser Rechtsauffassung zugrunde liegende Bewertung, dass mit der Vorschussgewährung schon wegen ihres vorläufigen Charakters - jedenfalls in der Regel - keine rechtlich geschützte Erwartung auf die spätere Bewilligung einer Pauschgebühr geschaffen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschluss III-3 AR 214/15; KG Beschluss 1 Ws 38/11 vom 8. Juni 2011; Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017, § 51 Rn. 105).
  • KG, 15.01.2014 - 1 Ws 17/12

    Entschädigung eines teilzeitbeschäftigten ehrenamtlichen Richters (Schöffen) für

    Auf den (hilfsweise) erhobenen Einwand des Wegfalls der Bereicherung kann sich der Schöffe nicht berufen, weil nach allgemeiner Rechtsauffassung § 818 Abs. 3 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 - und 22. April 2008 - 1 Ws 47/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei

    Eine rechtlich geschützte Erwartung auf die spätere Bewilligung einer Pauschvergütung wird jedoch selbst bei Gewährung eines Vorschusses schon allein wegen des vorläufigen Charakters dieser Entscheidung nicht geschaffen (vgl. KG , Beschluss vom 08. Juni 2011 - 1 Ws 38/11 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 2 Ws 76/23

    Unbefristete Verlängerung einer Führungsaufsicht über gesetzliche Höchstdauer

    Scheinbar abweichende Entscheidungen betreffen den hier nicht vorliegenden Fall der nachträglichen Verlängerung einer von Anfang an abgekürzten Höchstfrist (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 23. Februar 2011, Az.: 1 Ws 38/11, zitiert nach juris).
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