Rechtsprechung
KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vorsatz, Anforderungen, Urteilsgründe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur inneren Tatseite
- verkehrslexikon.de
Zur inneren Tatseite hinsichtlich der Entstehung eines nicht unerheblichen Schadens
- IWW
§ 142 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Anforderungen an die Urteilsgründe; Erforderliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand
- Wolters Kluwer
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15; StGB § 142 Abs. 1
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unfallflucht: Vorsätzlich muss sie sein
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatz hinsichtlich eines nicht unerheblichen Schadens nötig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Unfallflucht - nur vorsätzlich!
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 30.01.2015 - 317 Ds 17/14
- KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15)
Papierfundstellen
- NZV 2016, 392
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.). - KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris m.w.N.). - KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel
Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.). - KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19
Strafschärfungsgrund, Zulässiges Verteidigungsverhalten
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN). - KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19
Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).