Rechtsprechung
   KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19, 121 Ss 86/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20295
KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19, 121 Ss 86/19 (https://dejure.org/2019,20295)
KG, Entscheidung vom 08.07.2019 - 3 Ss 49/19, 121 Ss 86/19 (https://dejure.org/2019,20295)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 3 Ss 49/19, 121 Ss 86/19 (https://dejure.org/2019,20295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 12.06.2002 - 1 Ss 424/00

    Verstoß von Demonstrationsteilnehmern gegen das sog. Vermummungsverbot;

    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Diese Belehrung ist wesentliches Formerfordernis der Identitätsfeststellung, sodass ohne sie die auf § 163 b StPO gestützten Maßnahmen grundsätzlich rechtswidrig sind (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 62; OLG Celle StraFo 2011, 363; KG NJW 2002, 3789; OLG Köln StV 1982, 359).

    Eine Ausnahme gilt bei Gefährdung des Vollstreckungszwecks sowie in Fällen, in denen der Zweck der Identitätsfeststellung ohne Weiteres auf der Hand liegt (OLG Celle a.a.O.; KG NJW 2002, 3789).

  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 606/14

    Notwehr (Rechtswidrigkeit des Angriffs bei hoheitlichem Handeln:

    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris).
  • KG, 31.08.2000 - 1 Ss 161/00

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Abzustellen ist hierbei auf die formelle Rechtmäßigkeit (vgl. BGHSt 21, 334), für die das Vorliegen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten, die Einhaltung der gesetzlichen Förmlichkeiten sowie das Bestehen eines vom zuständigen Vorgesetzten erteilten Auftrags bzw. - soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt - die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung maßgeblich ist (vgl. BGH NJW 2015, 3109; KG, Beschluss vom 31. August 2000 - (4) 1 Ss 161/00 (131/00) -, juris).
  • OLG Hamm, 01.09.1981 - 5 Ss OWi 1553/81
    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der Anlass der Personenkontrolle für den Angeklagten in der konkreten Situation bereits aufgrund der Umstände sowie seines eigenen, vorausgegangenen Verhaltens (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 76) - namentlich des Umstandes, dass er sich an einer polizeilichen Sperrstelle einer etwa 20-köpfigen Gruppe von Gegendemonstranten angeschlossen hatte, die ersichtlich zum Teil vermummt waren und Steine in den Händen hielten - offensichtlich war.
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der

    Auszug aus KG, 08.07.2019 - 3 Ss 49/19
    Diese Belehrung ist wesentliches Formerfordernis der Identitätsfeststellung, sodass ohne sie die auf § 163 b StPO gestützten Maßnahmen grundsätzlich rechtswidrig sind (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 62; OLG Celle StraFo 2011, 363; KG NJW 2002, 3789; OLG Köln StV 1982, 359).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht