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   KG, 08.08.2006 - 1 AR 899/06 - 5 Ws 424/06   

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https://dejure.org/2006,43142
KG, 08.08.2006 - 1 AR 899/06 - 5 Ws 424/06 (https://dejure.org/2006,43142)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 1 AR 899/06 - 5 Ws 424/06 (https://dejure.org/2006,43142)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 1 AR 899/06 - 5 Ws 424/06 (https://dejure.org/2006,43142)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 64
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 02.10.2001 - 5 Ws 642/01
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 424/06
    Maßstab der Ermessensentscheidung ist einerseits, eine wirtschaftliche Gefährdung des Verurteilten zu vermeiden, ihm andererseits aber durch die Auferlegung der Kosten zu zeigen, daß er für die Folgen seines Tuns einzustehen hat (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Oktober 2001 - 5 Ws 642/01-).
  • KG, 12.08.1998 - 4 Ws 167/98
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 424/06
    Das Landgericht hat sein Ermessen frei von Rechtsfehlern, auf die allein die Prüfung durch das Beschwerdegericht beschränkt ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - 4 Ws 92/06 - und vom 12. August 1998 - 4 Ws 167/98 - Eisenberg JGG, 11. Aufl. § 74 Rdn. 8), ausgeübt.
  • OLG Köln, 07.10.2009 - 2 Ws 468/09

    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete gegenteilige Rechtsmeinung, wonach in Fällen wie dem vorliegenden die angefochtene Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen sei (vgl. KG, NStZ-RR 2008, 2921; KG, NStZ-RR 2007, 64; KG, NStZ-RR 1999, 121; OLG Hamm, ZJJ 2008, 193; OLG Jena, NStZ 1998, 153), teilt der Senat nicht.

    Zweck der Regelung ist es, den Jugendlichen vor einer oftmals schädlichen zusätzlichen Belastung zu schützen (Eisenberg, aaO), wobei die Auferlegung von Kosten bei Heranwachsenden eher in Betracht zu ziehen sein wird (SenE v. 21.09.2009 - 2 Ws 420 - 428/09; KG, NStZ-RR 2007, 64).

  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Der Senat ist zwar generell - zumal bei einem Heranwachsenden - der Auffassung, daß diesem durch die Auferlegung von Kosten und Auslagen deutlich gemacht werden sollte, er habe in jeder Hinsicht für die Folgen seines Tuns einzustehen (vgl. Senat NStZ-RR 2007, 64 (der Angeklagte hatte - anders als hier - aus der Tatbeute seinen ausschweifenden Lebenswandel bestritten); NStZ-RR 1999, 121 (der Angeklagte hatte Maschinenbau erfolgreich studiert und anschließend in diesem Bereich gearbeitet)).
  • KG, 17.01.2008 - 2 OAR 19/07

    Jugendstrafverfahren: Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat aaO; KG NStZ-RR 2007, 64).
  • AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt

    Bei dem heranwachsenden Verurteilten sprach gegen die Anwendung des § 74 JGG, daß dieser über Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von 950, 00 Euro monatlich verfügt, weshalb es geradezu erzieherisch geboten war, ihm durch Auferlegung der Kosten auch die finanziellen Folgen seines Tuns eindringlich vor Augen zu halten, zumal bei Heranwachsenden eine Belastung mit Kosten und Auslagen eher in Betracht kommt als bei Jugendlichen (vgl. KG, NStZ-RR 2007, 64; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 74 Rn. 4).
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