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   KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12   

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https://dejure.org/2012,25448
KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12 (https://dejure.org/2012,25448)
KG, Entscheidung vom 08.08.2012 - 12 W 23/12 (https://dejure.org/2012,25448)
KG, Entscheidung vom 08. August 2012 - 12 W 23/12 (https://dejure.org/2012,25448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 2 FamFG, § 398 FamFG, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss; zu berücksichtigende Umstände bei der Ermessenserwägung; Verhältnis des Verfahrens zur Löschung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses zum Anmeldeverfahren; gesetzeswidriger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Verfahren der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss des Registergerichts gem. § 21 Abs. 2 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21 Abs. 2; FamFG § 398
    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Verfahren der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss des Registergerichts gem. § 21 Abs. 2 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG und § ... 312c Abs. 1 BGB (in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB) stellen - soweit sie bei juristischen Personen zusätzlich die Angabe des bzw. eines Vertretungsberechtigten im Impressum fordern - keine Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar. Es fehlt insoweit an einer hinreichenden Grundlage im Unionsrecht.
    Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Beschwerdebefugnis, Ermessensspielraum, Gesamtwürdigung, Gesellschafter, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Handelsregister/Registergericht, Interessenabwägung, Löschung, ...

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Amtslöschung von Gesellschafterbeschlüssen nur bei Nichtigkeit aufgrund gesetzwidrigen Inhalts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Löschung unwirksamer Gesellschafterbeschlüsse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Löschung eines eingetragenen Gesellschafterbeschlusses wegen Fehlern bei der Beschlussfassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2324 (Ls.)
  • FGPrax 2013, 32
  • Rpfleger 2013, 96
  • NZG 2012, 1192
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    Zu solchen Beschlüssen gehören auch die über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (BayObLG, DB 1995, 2517, juris Rn. 13; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 398 Rn. 11).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    Bei der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss unterliegt nur dieser der Nachprüfung des Beschwerdegerichts, also insbesondere die Frage, ob die Aussetzungsvoraussetzungen des § 21 FamFG vorliegen, nicht hingegen die Anmeldung selbst (BayObLG NJW-RR 2000, 181, 182; OLG Köln a.a.O., juris Rn. 4; MK-ZPO/Krafka, FamFG, 2010, § 381 Rn. 10; Bumiller/Winkler, FamFG, 10. Aufl. 2010, § 381 Rn. 14).
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    Wird beispielsweise einer gegen einen Beschluss erhobenen Anfechtungsklage zweifelsfrei keine Erfolgsaussicht beigemessen, so ist das Registergericht nicht an der Eintragung gehindert; sind die Erfolgsaussichten nicht sicher zu beurteilen, so spricht dies für eine Aussetzung (vgl. BGH NJW 1990, 2747 für den Fall einer Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss).
  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    18 Ob das Beschwerdegericht insoweit anstelle des Amtsgerichts nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen entscheidet (so: KG (1. ZS) NJW 1967, 401; Bumiller/Harders, a. a. O. § 381 Rn. 14) oder ob der Prüfungsumfang sich auf Verfahrens- und Ermessensfehler beschränkt (so KG (8. ZS), MDR 2007, 736, juris Rn. 3, zu § 148 ZPO; Bork/Jacoby/Schwab/Elzer, a. a. O., § 21 Rn. 19 m. w. N. zum Meinungsstand bei Rn. 18), kann hier dahin stehen, da der Senat auch bei Zugrundelegen eigener Ermessenserwägungen zu dem Ergebnis kommt, dass die Aussetzung des Verfahrens nicht zu beanstanden ist.
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    Beschwerdeberechtigt gegen Beschlüsse gemäß § 21 FamFG ist jeder Beteiligte (vgl. Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 21 Rn. 32), damit also auch die Beteiligte zu 2. als Mitgesellschafterin der Beteiligten zu 1. Gemäß § 568 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 21 Abs. 2 FamFG ist hier der Einzelrichter zur Entscheidung berufen (vgl. OLG Köln, FGPrax 2010, 215, juris Rn. 2).
  • OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09

    Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister: Amtslöschung wegen eines

    Auszug aus KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12
    Das führt dazu, dass die Löschung einer Eintragung nur dann erfolgen darf, wenn die Unzulässigkeit der Eintragung nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftigen Zweifel zu bejahen ist (OLG München, GmbHR 2010, 527, juris Rn. 10).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    § 395 FamFG dient dazu, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (OLG München, ZIP 2011, 1669, 1670; KG, GmbHR 2012, 1367, 1369; OLG Karlsruhe, NZG 2014, 1238; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, FGPrax 2019, 22, 23; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rn. 1; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 395 Rn. 3).
  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

    Er zielt damit bereits auf die Erreichung eines nicht zulässigen Zieles ab (KG, Beschluss vom 08.08.2012, 12 W 23/12, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 3).

    Gemäß § 568 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 21 Abs. 2 FamFG ist hier der Einzelrichter zur Entscheidung berufen (vgl. KG, Senat, Beschluss vom 08.08.2013, 12 W 23/12, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, juris Rn. 2).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Ist dabei erkennbar, dass eine gegen einen Gesellschafterbeschluss erhobene Anfechtungsklage ohne Zweifel keine Erfolgsaussicht hat, so ist das Registergericht an der Vornahme der Eintragung nicht gehindert; können die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage jedoch nicht zuverlässig beurteilt werden, spricht dies für eine Aussetzung, insbesondere dann, wenn es auf eine Beweisaufnahme ankommen würde (vgl. insgesamt u.a. KG Berlin, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 12 W 23/12, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 02.07.1990 für eine Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss; Hüffer in Aktiengesetz, 10. Aufl., 2012, § 243, Rn. 53).

    Welcher Auffassung insoweit zu folgen ist, kann somit vorliegend offen bleiben, da auch der Senat unter Zugrundelegung der obigen allgemeinen Ausführungen und eigener Ermessenserwägungen zu dem Ergebnis kommt, dass die hiesige Aussetzung des Verfahrens durch den Rechtspfleger des Registergerichts - soweit noch angefochten - im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (mit dieser Begründung für das dortige Verfahren auch KG Berlin, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 12 W 23/12, zitiert nach juris).

  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Bei der sofortigen Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss unterliegt nur diese Zwischenentscheidung der Nachprüfung des Beschwerdegerichts, also insbesondere die Frage, ob die Aussetzungsvoraussetzungen des § 21 FamFG vorliegen, nicht hingegen die Anmeldung selbst (OLG Rostock, Beschluss vom 15.08.2014, 1 W 23/14, FGPrax 2015, 25, juris Rn 18; KG, Beschluss vom 08.08.2012, 12 W 23/12, GmbHR 2012, 1367, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2010, 2 Wx 50/10, FGPrax 2010, 215, juris Rn. 4; MK-ZPO/Krafka, FamFG, 2010, § 381 Rn. 10; Keidel/Sternal, a.a.O., § 21 Rn. 32a).
  • OLG Rostock, 15.08.2014 - 1 W 23/14

    Handelsregistersache: Gegenstandslosigkeit eines Aussetzungsbeschlusses nach

    Es bedarf daher keiner Entscheidung der Frage, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und ob die Aussetzungsentscheidung des Registergerichts auf Verfahrens- oder Ermessensfehlern beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15.05.2014, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O., Tz. 9 f.; KG, Beschluss vom 08.08.2012 - 12 W 23/12, GmbHR 2012, 1367, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 381 Rn. 8, jeweils m.w.N.).
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