Rechtsprechung
KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 382 Abs 4 S 1 FamFG, § 15 Abs 3 GmbHG, § 40 Abs 2 S 1 GmbHG, § 55a GmbHG
Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafterliste bei einer Kapitalerhöhung - Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 40 Abs. 2, 55a
Einreichungspflicht einer Gesellschafterliste
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- KG, 30.06.2022 - 22 W 39/22
- KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1697
- ZIP 2022, 2230
- MDR 2022, 1489
- FGPrax 2022, 259
- NZG 2023, 176
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 W 304/09
Begriff der Mitwirkung des Notars i.S. von § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Unter "Mitwirkung" ließe sich dem Wortlaut nach zwar jedes die Veränderung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG befördernde Verhalten eines Notars verstehen (OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2009 - 15 W 304/09 - Rn. 8, zitiert nach juris;… Servatius, in: Noack/Haas/ders., GmbHG, § 40 Rn. 51;… Görner, in: Rowedder/Pentz, 7. A., § 40 Rn. 27, die im Ergebnis ebenfalls Bedarf für eine am Normzweck orientierte Auslegung sieht).Würde diese "Gesamtkenntnis" für die hier geforderte Kenntniserlangung ausreichen (so wohl: OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2009 - 15 W 304/09 - Rn. 11, zitiert nach juris: "über die internen Vorgänge der Beteiligten bestens informiert."), würde von kaum vorhersagbaren Umständen bzw. vom Zufall abhängen, ob der Notar zuständig ist oder nicht.
- KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15
Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Dabei bedarf vorliegend die streitige Frage keiner Vertiefung, ob die Verpflichtung der Geschäftsführer durch die Pflicht des Notars entfällt oder jedenfalls subsidiär fortbesteht (Senat, Beschluss vom 07.07.2015 - 22 W 15/15 - Rn. 39: Verdrängung der Geschäftsführerpflicht durch Notarpflicht; zum Sach- und Streitstand: BGH…, Urteil vom 17.12.2013 - II ZR 21/12 - Rn. 32, beide zitiert nach juris;… Seibt, in: Scholz, GmbHG, 12. A., § 40, Rn. 41). - BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12
Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Dabei bedarf vorliegend die streitige Frage keiner Vertiefung, ob die Verpflichtung der Geschäftsführer durch die Pflicht des Notars entfällt oder jedenfalls subsidiär fortbesteht (Senat…, Beschluss vom 07.07.2015 - 22 W 15/15 - Rn. 39: Verdrängung der Geschäftsführerpflicht durch Notarpflicht; zum Sach- und Streitstand: BGH, Urteil vom 17.12.2013 - II ZR 21/12 - Rn. 32, beide zitiert nach juris;… Seibt, in: Scholz, GmbHG, 12. A., § 40, Rn. 41).
- OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat…, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris;… Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22). - KG, 20.06.2011 - 25 W 25/11
Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Notars gegen die Beanstandung einer in …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Dabei mag hier dahinstehen, ob eine Zwischenverfügung das zutreffende Mittel ist, um eine eingereichte Gesellschafterliste zu beanstanden (so KG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 - Rn. 6; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 12.04.2018 - 12 W 669/18 - Rn. 11, beide zitiert nach juris;… ablehnend: Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 21 - Durchsetzung im Wege des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 388 ff. FamFG). - KG, 29.11.2021 - 22 W 58/21
Erstellung und Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste durch einen …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Denn nach der gesetzlichen Konzeption, die durch den Wortlaut und durch die Gesetzgebungsgeschichte gestützt wird, trifft die Pflicht und das Recht zur Erstellung einer GmbH-Gesellschafterliste bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur im Grundsatz die jeweilige Geschäftsführung der Gesellschaft (Senat, Beschluss vom 29.11.2021 - 22 W 58/21 - Rn. 8, zitiert nach juris). - BGH, 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/16
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Vorwurf der unzureichenden …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Zu den Amtspflichten des Notars gehört in diesem Zusammenhang insbesondere, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die Klärung des Sachverhalts, die die Grundlage dafür ist, eine dem wahren Willen der Beteiligten entsprechende Urkunde errichten zu können (BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/16 - Rn. 3, zitiert nach juris;… Regler, in: BeckOGK, Stand: 1.5.2022, BeurkG, § 17 Rn. 26). - KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21
Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer …
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris;… Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22). - OLG Hamm, 16.02.2010 - 15 W 322/09
Anforderungen an die Unterzeichnung der Gesellschafterliste
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Zwar mag es als pragmatische Reaktion auf die durch den Mitwirkungsbegriff im Sinne des § 40 Abs. 2 GmbHG entstandene Rechtsunsicherheit empfehlenswert sein, dass Notar und Geschäftsführer die Liste vorsorglich beide unterschreiben, sodass wenn die "Liste von allen Personen unterzeichnet [wird], deren Befugnis bzw. Verpflichtung hierzu in Betracht kommt, (...) fest[-steht], dass jedenfalls auch die zuständige Person unterzeichnet hat" (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2010 - 15 W 322/09 - Rn. 5, zitiert nach juris;… siehe auch Ries, in: ders., Praxis- und Formularbuch, 4. A., Rn. 3.467). - OLG Nürnberg, 12.04.2018 - 12 W 669/18
Mehrfachvertretung bei Geschäftsführerbestellung
Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
Dabei mag hier dahinstehen, ob eine Zwischenverfügung das zutreffende Mittel ist, um eine eingereichte Gesellschafterliste zu beanstanden (so KG…, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 - Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.04.2018 - 12 W 669/18 - Rn. 11, beide zitiert nach juris;… ablehnend: Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 21 - Durchsetzung im Wege des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 388 ff. FamFG). - BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10
Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer …