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   KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22   

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https://dejure.org/2022,24626
KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22 (https://dejure.org/2022,24626)
KG, Entscheidung vom 08.08.2022 - 22 W 39/22 (https://dejure.org/2022,24626)
KG, Entscheidung vom 08. August 2022 - 22 W 39/22 (https://dejure.org/2022,24626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafterliste bei Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital nur vom Geschäftsführer zu unterzeichnen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht: Genehmigtes Kapital - wann muss der Notar die neue Gesellschafterliste unterschreiben?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1697
  • ZIP 2022, 2230
  • MDR 2022, 1489
  • FGPrax 2022, 259
  • NZG 2023, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 W 304/09

    Begriff der Mitwirkung des Notars i.S. von § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Unter "Mitwirkung" ließe sich dem Wortlaut nach zwar jedes die Veränderung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG befördernde Verhalten eines Notars verstehen (OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2009 - 15 W 304/09 - Rn. 8, zitiert nach juris; Servatius, in: Noack/Haas/ders., GmbHG, § 40 Rn. 51; Görner, in: Rowedder/Pentz, 7. A., § 40 Rn. 27, die im Ergebnis ebenfalls Bedarf für eine am Normzweck orientierte Auslegung sieht).

    Würde diese "Gesamtkenntnis" für die hier geforderte Kenntniserlangung ausreichen (so wohl: OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2009 - 15 W 304/09 - Rn. 11, zitiert nach juris: "über die internen Vorgänge der Beteiligten bestens informiert."), würde von kaum vorhersagbaren Umständen bzw. vom Zufall abhängen, ob der Notar zuständig ist oder nicht.

  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Dabei bedarf vorliegend die streitige Frage keiner Vertiefung, ob die Verpflichtung der Geschäftsführer durch die Pflicht des Notars entfällt oder jedenfalls subsidiär fortbesteht (Senat, Beschluss vom 07.07.2015 - 22 W 15/15 - Rn. 39: Verdrängung der Geschäftsführerpflicht durch Notarpflicht; zum Sach- und Streitstand: BGH, Urteil vom 17.12.2013 - II ZR 21/12 - Rn. 32, beide zitiert nach juris; Seibt, in: Scholz, GmbHG, 12. A., § 40, Rn. 41).
  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Dabei bedarf vorliegend die streitige Frage keiner Vertiefung, ob die Verpflichtung der Geschäftsführer durch die Pflicht des Notars entfällt oder jedenfalls subsidiär fortbesteht (Senat, Beschluss vom 07.07.2015 - 22 W 15/15 - Rn. 39: Verdrängung der Geschäftsführerpflicht durch Notarpflicht; zum Sach- und Streitstand: BGH, Urteil vom 17.12.2013 - II ZR 21/12 - Rn. 32, beide zitiert nach juris; Seibt, in: Scholz, GmbHG, 12. A., § 40, Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22).
  • KG, 20.06.2011 - 25 W 25/11

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Notars gegen die Beanstandung einer in

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Dabei mag hier dahinstehen, ob eine Zwischenverfügung das zutreffende Mittel ist, um eine eingereichte Gesellschafterliste zu beanstanden (so KG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 - Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.04.2018 - 12 W 669/18 - Rn. 11, beide zitiert nach juris; ablehnend: Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 21 - Durchsetzung im Wege des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 388 ff. FamFG).
  • KG, 29.11.2021 - 22 W 58/21

    Erstellung und Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste durch einen

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Denn nach der gesetzlichen Konzeption, die durch den Wortlaut und durch die Gesetzgebungsgeschichte gestützt wird, trifft die Pflicht und das Recht zur Erstellung einer GmbH-Gesellschafterliste bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur im Grundsatz die jeweilige Geschäftsführung der Gesellschaft (Senat, Beschluss vom 29.11.2021 - 22 W 58/21 - Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/16

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Vorwurf der unzureichenden

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Zu den Amtspflichten des Notars gehört in diesem Zusammenhang insbesondere, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die Klärung des Sachverhalts, die die Grundlage dafür ist, eine dem wahren Willen der Beteiligten entsprechende Urkunde errichten zu können (BGH, Beschluss vom 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/16 - Rn. 3, zitiert nach juris; Regler, in: BeckOGK, Stand: 1.5.2022, BeurkG, § 17 Rn. 26).
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Jedenfalls, wenn das Amtsgericht - wie vorliegend - nach Inhalt (Bezeichnung als "diese Zwischenverfügung") und Form (Rechtsbehelfsbelehrung) nicht nur den Anschein gesetzt hat, sondern den Weg über die Zwischenverfügung gewählt hat, steht das in § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG für diese Fälle vorgesehene Rechtsmittel zur Verfügung (zum Anscheinstatbestand: Senat, Beschluss vom 17.12.2021 - 22 W 78/21 -, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, beide zitiert nach juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 16.02.2010 - 15 W 322/09

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Gesellschafterliste

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Zwar mag es als pragmatische Reaktion auf die durch den Mitwirkungsbegriff im Sinne des § 40 Abs. 2 GmbHG entstandene Rechtsunsicherheit empfehlenswert sein, dass Notar und Geschäftsführer die Liste vorsorglich beide unterschreiben, sodass wenn die "Liste von allen Personen unterzeichnet [wird], deren Befugnis bzw. Verpflichtung hierzu in Betracht kommt, (...) fest[-steht], dass jedenfalls auch die zuständige Person unterzeichnet hat" (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2010 - 15 W 322/09 - Rn. 5, zitiert nach juris; siehe auch Ries, in: ders., Praxis- und Formularbuch, 4. A., Rn. 3.467).
  • OLG Nürnberg, 12.04.2018 - 12 W 669/18

    Mehrfachvertretung bei Geschäftsführerbestellung

    Auszug aus KG, 08.08.2022 - 22 W 39/22
    Dabei mag hier dahinstehen, ob eine Zwischenverfügung das zutreffende Mittel ist, um eine eingereichte Gesellschafterliste zu beanstanden (so KG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 25 W 25/11 - Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.04.2018 - 12 W 669/18 - Rn. 11, beide zitiert nach juris; ablehnend: Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. A., § 382 Rn. 21 - Durchsetzung im Wege des Zwangsgeldverfahrens nach §§ 388 ff. FamFG).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10

    Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer

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