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   KG, 08.09.2009 - 5 W 105/09   

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https://dejure.org/2009,3023
KG, 08.09.2009 - 5 W 105/09 (https://dejure.org/2009,3023)
KG, Entscheidung vom 08.09.2009 - 5 W 105/09 (https://dejure.org/2009,3023)
KG, Entscheidung vom 08. September 2009 - 5 W 105/09 (https://dejure.org/2009,3023)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    § 312c BGB; §§ 4, 3 UWG; § 1 BGB-InfoV

  • LawCommunity.de

    Belehrung über Erstattungsfrist und Gefahrtragung des Unternehmers nach Widerruf

  • webshoprecht.de

    Fehlerhafter Hinweis auf das Transportrisiko in der Widerrufsbelehrung ist kein Bagatellverstoß

  • JurPC

    Belehrung über Erstattungsfrist und über Gefahrtragung des Unternehmers nach Widerruf

  • aufrecht.de

    Fehlerhafte Widerrufbelehrung kein Bagatellverstoß mehr!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rückzahlungsfrist des Unternehmers und der Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware

  • Judicialis

    UWG § 3 Abs. 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c Abs. 1 S. 1; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsverstoß bei fehlerhafter Belehrung über Widerrufsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rückzahlungsfrist des Unternehmers und der Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 312 c BGB; 1, 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV
    Fehler in der Widerrufsbelehrung - Früher Bagatelle, jetzt Abmahnungsgrund?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerrufsbelehrung muss Information über die Rückzahlungsfrist enthalten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zu eindeutigen Angaben bei fernabsatzrechtlichem Widerruf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Widerrufsbelehrung" ohne Information über die Rückzahlungsfrist des Unternehmers und die Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware

  • juracontent.de PDF, S. 8 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Information über Rückzahlungsfrist und Gefahrtragung bei Warenrücksendung im Online-Handel

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Abmahngefahr: KG Berlin ändert Rechtsprechung zu Bagatellfehlern in der Widerrufsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 215
  • MMR 2010, 27
  • BB 2009, 2265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 16.11.2007 - 5 W 341/07

    Widerrufsfolgenbelehrung beim Fernabsatz von Waren im Internet

    Auszug aus KG, 08.09.2009 - 5 W 105/09
    Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß i.S. des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden (überholt insoweit die Entscheidung des Senats vom 16. November 2007, 5 W 341/07).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 16. November 2007 (5 W 341/07) im Hinblick auf den Inhalt der Musterbelehrung alter Fassung noch von einem nicht erheblichen Verstoß ausgegangen ist, wird daran nach Ablauf der genannten Umstellungsfrist und im Hinblick auf die Neufassung der Musterbelehrung nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 08.09.2009 - 5 W 105/09
    Der Verbraucher soll durch die Information nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dies auszuüben (vgl. BGH, GRUR 2002, 1085, 1086 - Belehrungszusatz).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2018 - 4 U 20/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung eines Altvertrags

    Insofern sei die Konstellation anders als in der dem Beschluss des Kammergerichts vom 8. September 2009 - 5 W 105/09 - zugrunde liegenden Fallgestaltung, in der es um die Rücksendung von Waren gegangen sei, und damit andere Belehrungspflichten gegolten hätten.

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Konstellation nicht mit der dem Beschluss des Kammergerichts vom 8. September 2009 - 5 W 105/09 - zugrunde liegenden Fallgestaltung zu vergleichen, da insofern andere Belehrungspflichten galten.

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2016 - 7 U 111/15
    Die von den Klägern ins Feld geführten Entscheidungen des BGH in NJW 2007, 1946 sowie des KG Berlin vom 08.09.2009 zu Az. 5 W 105/09 betreffen einseitig die Pflichten des Verbrauchers hervorhebende Belehrungen beim Haustürgeschäft und sind deshalb nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.
  • LG Trier, 16.02.2016 - 1 S 195/15
    Die klägerseits zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2011, 9 U 53/10; KG, Beschluss vom 08.09.2009, Az: 5 W 105/09, beide zitiert nach juris) betreffen andere gesetzliche Vorschriften.
  • LG Konstanz, 11.06.2015 - B 3 O 259/14
    Hinreichende Gründe, davon in der "Widerrufsbelehrung" abzusehen, sind nicht ersichtlich, so dass jedenfalls für eine - wie hier - nach dem Ablauf der bis zum 30. September 2008 laufenden Übergangsfrist des § 16 BGB-InfoV (aber noch vordem 11.06.2010) erteilten Belehrung ein Hinweis darauf erforderlich ist, dass die Zahlungsfrist von 30 Tagen auch für den Unternehmer gilt (KG Berlin, Beschluss vom 08. September 2009 - 5 W 105/09 -, juris, Tz. 7).
  • LG Hamburg, 23.10.2015 - 308 O 22/15

    Wirksamkeit des Widerrufs, Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung

    Der Verbraucher soll durch die Information nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (vgl. KG, GRUR-RR 2010, 215 mwN).
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