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   KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09   

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https://dejure.org/2010,12862
KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09 (https://dejure.org/2010,12862)
KG, Entscheidung vom 08.09.2010 - 12 U 194/09 (https://dejure.org/2010,12862)
KG, Entscheidung vom 08. September 2010 - 12 U 194/09 (https://dejure.org/2010,12862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 536 Abs 1 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Minderung der Miete für ein Atelier wegen fehlender Trinkwasserqualität; Fehlen eines zweiten Stromkreises als Mangel der Mietsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung bei schlechter Qualität des Wassers und Fehlen eines zweiten Stromkreises in einem als Gewerberaum vermieteten Atelier

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietmangel; fehlende Trinkwasserqualität bei Vermietung eines Geschäftsraums mit Küchenzeile kann zur Minderung führen

  • prewest.de PDF, S. 33

    § 536 BGB; § 286 ZPO
    Gewerberaummiete; Künstler-Atelier; Mängel; Raumausstattung; Trinkwasserqualität; Stromversorgung; ArbeitsstättenVO; Beweiswürdigung; Sorgfaltspflichten des Mieters bei Einzugstermin-Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 526 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung bei schlechter Qualität des Wassers und Fehlen eines zweiten Stromkreises in einem als Gewerberaum vermieteten Atelier

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechtes Leitungswasser: 10% Mietminderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlechtes Trinkwasser ist ein Mangel!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht mehr als 10 Prozent Mietminderung aufgrund fehlender Trinkqualität des Leitungswassers in gemietetem Atelier möglich - Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch fehlende Trinkqualität ist nicht so stark eingeschränkt wie bei einem Mietobjekt zur Wohnnutzung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragliche Zweckbestimmung entscheidet über Minderungsrecht! (IMR 2010, 524)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 25 O 547/08
  • KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 152
  • ZMR 2011, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Dresden, 05.05.1998 - 15 S 603/97
    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Die vom Beklagten zur Unterstützung seiner Argumentation für eine Minderung in Höhe von 20 % herangezogene Entscheidung des LG Dresden betrifft die Nutzung von Wohnräumen (vgl. LG Dresden, Urteil vom 5. Mai 1998 - 15 S 603/97, juris-Tz. 3 = WuM 2001, 336) und kann daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Denn eine etwaige öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung der Räume führt hier schon deshalb nicht zu einer (weiteren) Minderung der Miete, weil die Nutzbarkeit dieser Räume mangels Einschreiten der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt war (vgl. BGH, NJW 2009, 3421; Hübner/Griesbach/Fuerst in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap. 14, Rn. 267).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.1989 - 14 U 16/86

    Wettbewerb; Gewerbe; Gewerberaummiete

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Die Höhe der Minderung ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 1234, 1235) Dabei gilt der Grundsatz, dass die Minderung in dem Umfang eintritt, in dem die Gebrauchstauglichkeit herabgesetzt ist (Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Auflage, Rn. 879; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, § 536, Rn. 362).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Dies erfordert jedoch nicht eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit allen denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGH, NJW 1987, 1557, 1558).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 144/85

    Pflicht des Mieters zur Entrichtung des Mietzinses während der Beseitigung von

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Grundsätzlich ist der Mieter zwar von der Entrichtung der Miete befreit, wenn die Mietsache von Anfang an mit Mängeln behaftet ist und der Vermieter sie in seinen Besitz nimmt, um den Mangel beheben zu lassen, weil die Gebrauchstauglichkeit für die Dauer der Mängelbeseitigung aufgehoben ist (vgl. BGH, NJW 1987, 432).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    aa) Unter einem Mangel i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten zu verstehen (BGH, NJW 2009, 664, 666, Tz. 34; NJW 2000, 1714, 1715).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

    Zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der "Opfergrenze"

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Ihm steht dazu auch ein Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten zu (BGH, NJW 2010, 2050, 2051, Tz. 15).
  • BGH, 15.10.2008 - XII ZR 1/07

    Publikumsverkehr eines gewerblichen Mitmieters (hier: Arbeitsgemeinschaft der

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    aa) Unter einem Mangel i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten zu verstehen (BGH, NJW 2009, 664, 666, Tz. 34; NJW 2000, 1714, 1715).
  • AG Frankfurt/Main, 16.03.2001 - 33 C 4130/00

    Anforderungen an die Begründung eines gegen den Vermieter geltendgemachten

    Auszug aus KG, 08.09.2010 - 12 U 194/09
    Die vom Beklagten zur Unterstützung seiner Argumentation für eine Minderung in Höhe von 20 % herangezogene Entscheidung des LG Dresden betrifft die Nutzung von Wohnräumen (vgl. LG Dresden, Urteil vom 5. Mai 1998 - 15 S 603/97, juris-Tz. 3 = WuM 2001, 336) und kann daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel;

    Davon kann nur gesprochen werden, wenn die Beschränkung auch grundsätzlich besteht, dass heißt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist (BGH NJW 2009, 3421; OLG Düsseldorf DWW 2012, 377, 379; OLG Düsseldorf MDR 2012, 83; OLG Düsseldorf ZMR 2011, 867; OLG Düsseldorf ZMR 2010, 29; OLG Düsseldorf NZM 2010, 820; KG ZMR 2010, 29; KG BeckRS 2010, 28409; LG Heidelberg GE 2012, 899; Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn 285; MK/Häublein, BGB, 6. Aufl. § 536 Rn. 20; Kraemer/Ehlert in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl. Rn. III.B 3218, je mit zahlreichen Nachweisen).

    Dies ist stets dann der Fall, wenn das behördliche angeordnete Benutzungsverbot die Folge fehlender behördlicher Nutzungsgenehmigungen oder der baurechtswidrigen Errichtung eines Gebäudes ist (vgl. BGH NJW 2009, 3421; BGH NJW 1980, 777; OLG Düsseldorf ZMR 2010, 29; OLG Düsseldorf NZM 2010, 820; KG BeckRS 2010, 28409; OLG München ZMR 1995, 40).

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