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   KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16   

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https://dejure.org/2017,41335
KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16 (https://dejure.org/2017,41335)
KG, Entscheidung vom 08.09.2017 - 4 U 57/16 (https://dejure.org/2017,41335)
KG, Entscheidung vom 08. September 2017 - 4 U 57/16 (https://dejure.org/2017,41335)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Verkehrssicherungspflicht: Umfang des Winterdiensts in einer verkehrsberuhigten Zone ohne Abgrenzung von Fahrbahn- und Gehwegbereich; Schmerzensgeld für eine BWK-Läsion mit Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20%

  • verkehrslexikon.de

    Umfang des Winterdienstes in einer verkehrsberuhigten Zone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Winterdienstes in einem verkehrsberuhigten Bereich

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 253 Abs. 2, § 823 Abs. 1, 2; StrReinG Bln § 3 Abs. 1, 4; StVO § 42 Abs. 2 StVO
    Räum- und Streupflicht des Eigentümers für den als Geweg genutzten Teil einer verkehrsberuhigten Zone

  • RA Kotz

    Winterdienstumfang in einer verkehrsberuhigten Zone

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Winterdienstes in einem verkehrsberuhigten Bereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es muss da geräumt und gestreut werden, wo die Fußgänger bevorzugt laufen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang des Winterdiensts in einer verkehrsberuhigten Zone

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Winterdienst auf Gehweg: Bevorzugter Fußgängerverkehr ist zu räumen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienstpflicht im verkehrsberuhigten Bereich bei bloßer optischer Abgrenzung von Gehweg und Fahrbahn - Winterdienst erstreckt sich auf von Fußgängern bevorzugten Bereich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauen (in den Winterdienstbeauftragten) ist gut, Kontrolle ist besser! (IMR 2018, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 535
  • NZM 2018, 1036
  • ZMR 2018, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 23.06.2014 - 8 U 32/14

    Haftung eines Berliner Grundstückseigentümers wegen eines Glatteisunfalls eines

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Bei dieser Überwachung ist mit Rücksicht auf die durch Eis- und Schneeglätte drohenden Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter an das Maß der bei der Beaufsichtigung anzuwendenden Sorgfalt ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. die Nachweise bei KG, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 8 U 32/14, GE 2015, 123, Rn. 41 nach juris).

    Allein der Umstand des Ausgleitens spricht noch nicht dafür, dass die Klägerin ihrerseits die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hätte, denn auch bei Wahrung aller Vorsicht ist ein Ausgleiten auf eisglattem Untergrund nie völlig auszuschließen (vgl. etwa KG, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 8 U 32/14, GE 2015, 123).

  • OLG Koblenz, 21.07.2015 - 5 U 370/15

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Eine ungebührliche Verzögerung der Schadensregulierung durch den Schädiger oder dessen Versicherer liegt nur dann vor, wenn sich der Schuldner einem erkennbar begründeten Anspruch ohne schutzwürdiges Interesse widersetzt, etwa indem er sich einer Sachaufklärung versagt oder dauerhaft in Passivität verharrt, selbst wenn eine Haftung bereits dem Grunde nach gerichtlich attestiert ist (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 5 U 370/15, VersR 2016, 262, mN.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS.
  • OLG Köln, 09.01.2008 - 11 U 40/07

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall; Bemessung des

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Hierfür kann nicht auf die Rechtsprechung des OLG Köln abgestellt werden (Urteil vom 9. Januar 2008 - 11 U 40/07, Schaden-Praxis 2008, 364), weil bei der Klägerin gerade keine Versteifungsoperation erforderlich war.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Die Erhöhung des Schmerzensgelds darf keinen Sanktionscharakter besitzen, sondern ist nur dann gerechtfertigt, wenn die verschleppte Zahlung die Gläubigerinteressen beeinträchtigt - beispielsweise dadurch, dass der Geschädigte unter der langen Dauer der Schadensregulierung leidet oder der vorenthaltenen Mittel zu einer adäquaten Lebensführung bedarf (vgl. SaarlOLG Saarbrücken, Urteil vom 27. Juli 2010 - 4 U 585/09, NJW 2011, 933).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10, NJW 2011, 1277, Rn. 12 nach juris; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029, LS.
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus KG, 08.09.2017 - 4 U 57/16
    Die (Rechtsanwalts-)Kosten der verzugsbegründenden Mahnung sind aber nicht erstattungsfähig (allg. M., vgl. nur BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - VIII ZR 226/83, MDR 1985, 839, Rn. 52 nach juris).
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