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KG, 08.10.2007 - 23 U 46/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Grundstückseigentümerin für die Inanspruchnahme der Versorgung mit Frischwasser ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels aufgrund konkludenten Vertragsschlusses mit dem Versorgungsunternehmen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.12.2006 - 9 O 277/06
- KG, 08.10.2007 - 23 U 46/07
- BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03
Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger …
Auszug aus KG, 08.10.2007 - 23 U 46/07
Denn es gilt der Grundsatz, dass in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens regelmäßig ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages durch sozialtypisches Verhalten zu sehen ist, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt ( BGH Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03 in NJW-RR 2004, 928 ff.; BGH Urteil vom 30.03.2003 - VIII ZR 279/02 als Revisionsinstanz zu KG Urteil vom 09.07.2002 - 21 U 142/019).Allerdings hat der BGH die Voraussetzungen für einen konkludenten Vertragsschluss als fehlend angesehen, wenn bereits ein ausdrückliches Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Versorgungsleistungen erbracht werden ( BGH Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03 - in NJW-RR 2004, 928 f.).
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus KG, 08.10.2007 - 23 U 46/07
Denn es gilt der Grundsatz, dass in dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens regelmäßig ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages durch sozialtypisches Verhalten zu sehen ist, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt ( BGH Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03 in NJW-RR 2004, 928 ff.; BGH Urteil vom 30.03.2003 - VIII ZR 279/02 als Revisionsinstanz zu KG Urteil vom 09.07.2002 - 21 U 142/019).