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   KG, 08.10.2015 - (2) 121 Ss 163/15 (58/15)   

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https://dejure.org/2015,33168
KG, 08.10.2015 - (2) 121 Ss 163/15 (58/15) (https://dejure.org/2015,33168)
KG, Entscheidung vom 08.10.2015 - (2) 121 Ss 163/15 (58/15) (https://dejure.org/2015,33168)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - (2) 121 Ss 163/15 (58/15) (https://dejure.org/2015,33168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 StPO, § 345 Abs 2 StPO, § 24 Abs 1 Nr 1 RPflG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Hinweispflicht des Geschäftsstellenverwalters des Tatgerichts bei Abgabe einer (formunwirksamen) Revisionsbegründung durch den ersichtlich rechtsunkundigen Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Revisionsbegründung; Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle; Pflicht des Geschäftsstellenmitarbeiters zum Hinweis auf die Zuständigkeit des Rechtspflegers zur Aufnahme der Revisionsbegründung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 628
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
    Auszug aus KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15
    Die Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung obliegt dem Revisionsgericht zwar bereits auf die zulässig erhobenen Sachrüge, aber nur dahingehend, ob sie rechtliche Fehler aufweist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45; KG NStZ 1998, 55; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 337 Rdn. 29, jeweils mit weit.
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15
    Die Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung obliegt dem Revisionsgericht zwar bereits auf die zulässig erhobenen Sachrüge, aber nur dahingehend, ob sie rechtliche Fehler aufweist (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45; KG NStZ 1998, 55; Gericke in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 337 Rdn. 29, jeweils mit weit.
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

    Auszug aus KG, 08.10.2015 - 121 Ss 163/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn der Tatrichter zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38; BGH NStZ-RR 2012, 369).
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