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   KG, 08.10.2015 - 13 WF 146/15, 13 WF 149/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31235
KG, 08.10.2015 - 13 WF 146/15, 13 WF 149/15 (https://dejure.org/2015,31235)
KG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 13 WF 146/15, 13 WF 149/15 (https://dejure.org/2015,31235)
KG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 13 WF 146/15, 13 WF 149/15 (https://dejure.org/2015,31235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mit Papa am DJ-Mischpult

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder in der Disko - "DJ" nimmt Kinder an den Arbeitsplatz mit, die geschiedene Mutter beantragt Geldbuße

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vater ist Discjockey - Umgang mit Kindern in der Disco?

  • unterhalt24.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgangsberechtigte bestimmt den Ort des Umgangs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    DJ nimmt Kinder mit zur Party: Ort des Umgangs kann grundsätzlich vom umgangsberechtigten Elternteil bestimmt werden - Wahrnehmung des Umgangsrechts kann am Arbeitsplatz des Umgangsberechtigten erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1241
  • FamRZ 2016, 389
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1968 - IV ZB 1035/68

    Regelung des persönlichen Verkehrs mit dem Kinde

    Auszug aus KG, 08.10.2015 - 13 WF 146/15
    Vor diesem Hintergrund sollten sich die Eltern fragen, ob die Regelung in Ziff. 5 ihrer Umgangsvereinbarung, wonach der Vater sich verpflichtet, "zu den regelmäßigen Umgangszeiten auch nachts zu Hause zu sein", tatsächlich sinnvoll und sachgerecht ist: Die Eltern sind daran zu erinnern, dass es gegen die Anwesenheit eines neuen Partners eines Elternteils beim Umgang - soweit das Kindeswohl nicht ein anderes erfordert - nichts zu erinnern gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1968 - IV ZB 1035/68, BGHZ 51, 219 [bei juris Rz. 18f.] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [6. Aufl. 2014], § 2 Rn. 94; Palandt/Götz, BGB [74. Aufl. 2015], § 1684 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2014 - 10 UF 190/13

    Umgang: Festlegung einer Umgangsregelung bei kleinerem Kind

    Auszug aus KG, 08.10.2015 - 13 WF 146/15
    Sie muss also eine genaue und erschöpfende Bestimmung über Art, Ort und Zeit des Umgangs mit dem Kind enthalten sowie die vorzunehmenden, zu unterlassenden oder zu duldenden Handlungen genau bezeichnen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. März 2014 - 10 UF 190/13, NZFam 2014, 428 [bei juris Rz. 16] sowie Verfahrenshandbuch Familiensachen/Gutjahr [2. Aufl. 2010], § 2 Rn. 191; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [6. Aufl. 2014], § 6 Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 30.05.2016 - 10 UF 11/16

    Umgangsregelung; Umgangseinschränkung; Abänderung einer Entscheidung;

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ungünstige Wohnverhältnisse - solange sie zu keiner Kindeswohlgefährdung führen - das Umgangsrecht des Kindesvaters nicht maßgebend einschränken können (vgl. KG FamRZ 2016, 389; KG FamRZ 2011, 825 ).
  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Das Verfahren wird nunmehr unter dem Aktenzeichen 29 C 149/15.E geführt und ist bis zum Abschluss des zweitinstanzlichen Verfahrens gemäß § 201 Abs. 3 Satz 1 GVG ausgesetzt worden.

    Dabei entfällt auf das abgetrennte und unter dem Aktenzeichen 29 C 149/15.E fortgeführte Verfahren ein Streitwertanteil von 10.000,00 EUR, auf das abgetrennte und unter dem Aktenzeichen 29 C 148/15.E fortgeführte Verfahren 1 K 1011/12 ein Streitwertanteil von 10.000,00 EUR und auf die unter dem Aktenzeichen 29 C 209/15.E fortgeführten Verfahren insgesamt ein Streitwertanteil von 10.000,00 EUR.

    Die abgetrennten und unter den Aktenzeichen 29 C 148/15.E, 29 C 149/15.E, 29 C 150/15.E, 29 C 174/15.E und 29 C 209/15.E fortgeführten Verfahren hat der Senat nur insoweit streitwerterhöhend in Ansatz gebracht, als sie entweder von vornherein Gegenstand des Entschädigungsverfahrens waren - das betrifft das bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geführte Verfahren 1 K 504/07 - 1 K 484/13 (jetzt 29 C 149/15.E) - oder von den Klägern ausdrücklich im Wege der Klageerweiterung in das vorliegende Entschädigungsverfahren eingeführt worden sind - das betrifft das bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geführte Verfahren 1 K 1011/12 (jetzt gemeinsam mit anderen Verfahren 29 C 148/15.E) und die bei dem Verwaltungsgericht geführten Verfahren 1 K 1297/12 und 1 K 348/13 (jetzt 29 C 209/15.E).

  • KG, 23.06.2017 - 13 WF 97/17

    Umgangsregelung: Vollstreckungsfähigkeit; Zuwiderhandlung gegen gerichtlich

    Denn es ist seit jeher ganz allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. KG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 13 WF 146/15, 149/15, FamRZ 2016, 389 [bei juris LS und Rz. 8]; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 27. November 1998 - 2 UF 373/98, FamRZ 1999, 1008 [bei juris LS]) und der Literatur (vgl. MünchKomm/Hennemann, BGB [7. Aufl. 2017], § 1684 Rn. 25; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [7. Aufl. 2016], § 2 Rn. 89), dass der Ort, an dem der Umgang stattfinden soll, vom Umgangsberechtigten bestimmt wird: Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt und das Kind zu Besuch hat, bestimmt auch den Aufenthaltsort des Kindes, ohne dass dies eines gesonderten gerichtlichen Ausspruchs bedürfte.
  • EuGH, 26.03.2020 - C-542/18

    Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen

    Die Urteile des Gerichts der Europäischen Union (Rechtsmittelkammer) vom 19. Juli 2018, Simpson/Rat (T - 646/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:493) und HG/Kommission (T - 693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492), beeinträchtigen die Einheit und die Kohärenz des Unionsrechts, soweit das Gericht der Europäischen Union als Rechtsmittelgericht entschieden hat, dass der Spruchkörper des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, der den Beschluss vom 24. Juni 2016, Simpson/Rat (F - 142/11 RENV, EU:F:2016:136), und das Urteil vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F - 149/15, EU:F:2016:155), erlassen hat, wegen einer Vorschriftswidrigkeit, die das Verfahren zur Ernennung eines der Mitglieder dieses Spruchkörpers betroffen habe, vorschriftswidrig zusammengesetzt gewesen sei, was zu einem Verstoß gegen den in Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters geführt habe, und die genannten Entscheidungen aufgehoben hat.
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 4 UF 11/22

    Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils

    Nach Ablauf der die Begleitung durch einen mitwirkungsbereiten Dritten erfordernden Übergangsphase, hier also nach einem halben Jahr, bestimmt der Kindesvater während des Umgangs den Ort des Aufenthalts von A. Geeigneter Ort dafür ist grundsätzlich seine eigene Wohnung (vgl. BGH FamRZ 1969, 148, 149; OLG Koblenz FamRZ 2009, 133, 134); dies schließt aber nicht aus, dass er in den von §§ 1687 Abs. 1, 1687a BGB, möglichen Kindeswohlgefährdungen und etwaigen Elternvereinbarungen gezogenen Grenzen den Ort des Umgangs auch anderweitig bestimmen kann und wird (vgl. KG FamRZ 2016, 389; Grüneberg/ Götz , BGB. 81. A., § 1684 BGB, Rn. 17).
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