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   KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05   

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https://dejure.org/2005,7041
KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,7041)
KG, Entscheidung vom 08.11.2005 - 19 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,7041)
KG, Entscheidung vom 08. November 2005 - 19 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,7041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Herausgabe eines Beschlusses aus dem internen Geschäftsbetrieb im Hinblick auf § 648 Abs. 3 der Zivilprozessordnung; Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 648 Abs. 3
    Begriff der Verfügung des Festsetzungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 UF 26/01

    Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05
    Die Rechtspflegerin, der die Sache zur Prüfung einer Abhilfe vorgelegt worden ist, hat der Beschwerde unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1078, nicht abgeholfen.

    Verfügt ist der Beschluss nach Auffassung des Senats nicht bereits mit seiner Unterzeichnung (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1078), sondern erst mit dem Existentwerden durch die erste Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb (ebenso z.B. OLG Hamm, OLGR 2005, 84; OLG Frankfurt OLGR 2000, 307; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 648 Rn 12).

  • OLG Hamm, 18.10.2004 - 4 UF 217/04

    Vorliegen einer sofortigen Beschwerde gem. § 652 ZPO

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05
    Verfügt ist der Beschluss nach Auffassung des Senats nicht bereits mit seiner Unterzeichnung (so aber OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1078), sondern erst mit dem Existentwerden durch die erste Hinausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb (ebenso z.B. OLG Hamm, OLGR 2005, 84; OLG Frankfurt OLGR 2000, 307; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 648 Rn 12).
  • BGH, 19.11.1981 - III ZR 85/80

    Schuldhaftigkeit der Säumnis bei Ablehnung eines Vertagungsantrags

    Auszug aus KG, 08.11.2005 - 19 UF 101/05
    Für § 694 Abs. 1 ZPO ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. November 1981 (NJW 1982, 888) anerkannt, dass der Vollstreckungsbescheid erst verfügt ist, wenn er zur Kenntnis von Personen außerhalb des Gerichts herausgegeben wird.
  • KG, 02.08.2007 - 16 WF 183/07

    Unterhalt Minderjähriger: Wirksamkeit eines nicht verkündeten

    Verfügt ist der Festsetzungsbeschluss nicht bereits mit der Unterschrift des Rechtspflegers (so aber: OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1079 ohne überzeugende Begründung: Dem Beschleunigungsbestreben des Gesetzgebers wird nicht durch die Verlagerung der Einwendungen in das streitige Verfahren Rechnung getragen), sondern erst dann, wenn das Familiengericht ihn zur Kenntnis der Parteien herausgibt (KG, FamRZ 2006, 1209; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 109 f; BGH NJW 1982, 880; 1983, 633).
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