Rechtsprechung
   KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24587
KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07 (https://dejure.org/2007,24587)
KG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 23 U 19/07 (https://dejure.org/2007,24587)
KG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 23 U 19/07 (https://dejure.org/2007,24587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Insolvenzverwalters gegen die Kommanditistin der insolventen Gesellschaft auf Zahlung eines bisher nicht eingezahlten Teilbetrags ihrer Kommanditeinlage; Wirkungen eines Widerrufs des Beitritts in die Gesellschaft als Kommanditist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Außenhaftung des Kommanditisten trotz Widerrufs seines Beitritts nach HWiG

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Außenhaftung eines Kommanditisten trotz Widerrufs seines Beitritts nach HWiG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 882
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1982 - II ZR 236/81

    KG - Ausscheiden eines Gesellschafters - Verjährungsunterbrechung - Aufgelöste

    Auszug aus KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07
    Mit dem Einwand, dass die Darlehens- und Zinsforderungen der finanzierenden Bank (Hauptgläubigerin) verjährt seien, kann die Beklagte nicht gehört werden, da die Forderung ohne Widerspruch der Beklagten zur Tabelle festgestellt worden ist (vgl. BGH, WM 1982, 509 = ZIP 1982, 576).
  • BGH, 10.04.2006 - II ZR 218/04

    Rechtsfolgen des Widerrufs einer Beitrittserklärung zu einem geschlossenen

    Auszug aus KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07
    Richtig ist, dass nach wirksamem Widerruf die Rechtsbeziehung des Gesellschafters zur Gesellschaft nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft abzuwickeln ist (vgl. zuletzt BGH, Urt. vom 10.04.06 - II ZR 218/04).
  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

    Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG

    Auszug aus KG, 08.11.2007 - 23 U 19/07
    Richtig ist auch, dass infolgedessen die Gesellschaft nach wirksamem Widerruf keinen isolierten Anspruch auf Einzahlung von Einlagen mehr hat (vgl. BGH, Urt. vom 15.05.00 - II ZR 6/99 = NJW 2000, 2586).
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