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   KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16   

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https://dejure.org/2016,42366
KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16 (https://dejure.org/2016,42366)
KG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 W 493/16 (https://dejure.org/2016,42366)
KG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 W 493/16 (https://dejure.org/2016,42366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 WoEigG, § 5 Abs 1 WoEigG, § 5 Abs 2 WoEigG, § 8 WoEigG, § 94 BGB
    Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu Gemeinschaftseigentum; Eintragungshindernis durch nach Stellung des Eintragungsantrags in Kraft getretene Erhaltungssatzung

  • Deutsches Notarinstitut

    Zur Einordnung von Balkonen als Gemeinschaftseigentum und zur Anwendbarkeit des § 878 BGB auf eine Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestimmung von Balkonen zu Gemeinschaftseigentum in der Teilungserklärung

  • notar-drkotz.de

    Eintragung Wohnungsgrundbuch Teilungserklärung - Balkone Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bestimmung von Balkonen zu Gemeinschaftseigentum in der Teilungserklärung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bestimmung von Balkonen zu Gemeinschaftseigentum in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Balkone als Gemeinschaftseigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Balkonraum nicht zwingend Sondereigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkone als Gemeinschaftseigentum? (IMR 2017, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 247/11

    Wohnungseigentum: Begründung eines Sondernutzungsrechts an einem Balkon

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Ein Balkonraum, der nur durch eine Wohnung zugänglich ist, ist nicht zwingend Sondereigentum (Abgrenzung von OLG München, 23. September 2011, 34 Wx 247/11, FGPrax 2011, 281).(Rn.6).

    Es bedarf keiner Erörterung, ob ein (hier Balkon-)Raum entsprechend § 94 BGB als wesentlicher Bestandteil anderer Räume ohne Bestimmung nach §§ 5 Abs. 1, 3 Abs. 1 WEG Gegenstand des Sondereigentums sein kann (so wohl OLG München, FGPrax 2011, 281; a.A. Dötsch, ZfIR 2011, 882; Rapp, RNotZ 2012, 42 ff.; Hügel/Elzer, DNotZ 2012, 4, 9 f.).

  • KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    2.§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, WuM 2016, 116; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 1 W 303/16, FGPrax 2017, 6).(Rn.10).

    § 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).

  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Zwar steht eine Negativbescheinigung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB - ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen dient (vgl. BGH, NJW 2010, 144, 145; OLG München, NJW-RR 2016, 137, 139; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 117).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 286/08

    Sog. Negativattest als Genehmigung; Verwaltungsakt über die Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Zwar steht eine Negativbescheinigung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB - ausschließlich dem Schutz öffentlicher Interessen dient (vgl. BGH, NJW 2010, 144, 145; OLG München, NJW-RR 2016, 137, 139; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 117).
  • KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16

    Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    2.§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, WuM 2016, 116; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 1 W 303/16, FGPrax 2017, 6).(Rn.10).
  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

    Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Auch der Umstand, dass der Balkon nur durch eine Wohnung zugänglich ist, macht den Balkonraum nicht notwendigerweise zu Sondereigentum dieser Wohnung (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 801 zu einem Spitzboden).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die einseitige, widerrufliche Erklärung nach § 8 WEG scheidet jedenfalls deshalb aus, weil es an der für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke im Gesetz (vgl. BGH, NJW 2007, 992, 993) fehlt.
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
    Gemäß § 172 Abs. 1 S. 5 BauGB i.V.m. § 135 BGB unterliegt der Eigentümer mit dem Inkrafttreten der Verordnung einer relativen Verfügungsbeschränkung (Hügel, GBO, 3. Aufl., Verfb Rn. 55), die das Grundbuchamt von Amts wegen beachten muss, da sich die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis von der Befugnis zur sachenrechtlichen Verfügung über das Eigentum ableitet (BGH, MDR 2013, 701).
  • OLG München, 25.06.2020 - 34 Wx 327/19

    Mit-Sondereigentum, Gegenstand des Sondereigentums, Aufhebung des

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob der Senat an der Ansicht festhalten würde, wonach ein zu einer Wohnung gehörender, mit einer massiven Außenbrüstung versehener Balkon nicht nur sondereigentumsfähig ist, sondern als Raum zu der ihm zuordnungsfähigen abgeschlossenen Wohnung der Alleinnutzung dieses Wohnungseigentümers dient und auch ohne entsprechende Nummerierung oder Zuweisung kraft der gesetzlichen Verbundenheit nach § 94 BGB auch zum Sondereigentum der Wohnung (§ 5 Abs. 1 WEG) gehört (Senat vom 23.9.2011, 34 Wx 247/11, DNotZ 2012, 364; ebenso Schneider, in: Riecke/Schmid, WEG 4. Aufl. § 5 Rn. 37; Schmidt MittBayNot 200, 442/447; a.A. Staudinger/Rapp BGB Stand 2018 § 5 WEG Rn. 7 und 25; zwar sondereigentumsfähig, aber nur nach Begründung gemäß § 5 Abs. 1 WEG: KG FGPrax 2017, 7; LG Itzehoe ZWE 2017, 279; Hügel/Kral Sonderteil WEG Rn. 29; Jennißen/Griwotz WEG 6. Aufl. § 5 Rn. 68; Jennißen/Krause § 7 Rn. 17a; Jennißen/Hogenschuz § 22 Rn. 88; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 13. Auflage § 5 Rn. 7; Bärmann/Abramenko WEG, 13. Auflage § 5 Rn. 58; Spielbauer/Then WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 4; Hügel/Elzer DNotZ 2012, 4/10).
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