Rechtsprechung
KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1375 Abs 2 S 2 BGB, § 1379 Abs 1 S 1 Nr 1 BGB, § 1567 BGB, § 254 ZPO
Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Notwendige Angabe des Trennungszeitpunkts für die Vermögensauskunft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Ehegatten auf Auskunfterteilung über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt; Anforderungen an die Darlegung des Trennungszeitpunkts
- rechtsportal.de
BGB § 1375 Abs. 2 S. 2; BGB § 1567
Anspruch eines Ehegatten auf Auskunfterteilung über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12
Zugewinnausgleich: Unterbrechung der Folgesache wegen Insolvenzeröffnung
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Die Insolvenz hat daher keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren (OLG Jena FamRZ 2013, 657). - BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16
Zugewinnausgleichsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Auch wenn die Auskunft für einen mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum verlangt wird, ist nicht erkennbar, dass der Aufwand Kosten von mehr als 500 ? verursacht hätte, zumal der Antragsteller alle Angaben persönlich erteilen kann (vgl. BGH FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2014, 644 m.w.N.). - OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12
Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Da vorliegend ein Trennungsdatum nicht festgestellt werden kann, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung damit, ob dies nur im Wege eines Zwischenfeststellungsantrages hätte geschehen können (OLG Celle FamRZ 2014, 326).
- BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13
Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Auch wenn die Auskunft für einen mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum verlangt wird, ist nicht erkennbar, dass der Aufwand Kosten von mehr als 500 ? verursacht hätte, zumal der Antragsteller alle Angaben persönlich erteilen kann (vgl. BGH FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2014, 644 m.w.N.). - BGH, 16.12.1982 - IX ZR 52/81
Verfügung über den Zugewinnausgleichsanspruch vor Beendigung des Güterstandes
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Beendigt wird der Güterstand bei einer Ehescheidung mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils (vgl. BGH FamRZ 1983, 160 und NJW 1992, 3034; MüKoBGB/Koch, 7. Aufl., § 1378 Rn. 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1372 Rn. 13; Staudinger/Thiele, BGB Neubearb. - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91
Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Beendigt wird der Güterstand bei einer Ehescheidung mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils (vgl. BGH FamRZ 1983, 160 und NJW 1992, 3034; MüKoBGB/Koch, 7. Aufl., § 1378 Rn. 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1372 Rn. 13; Staudinger/Thiele, BGB Neubearb. - BGH, 08.03.1995 - XII ZR 54/94
Vererblichkeit einer Zugewinnausgleichsforderung
- BGH, 08.05.2008 - IX ZR 180/06
Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts; Wirksamkeit der …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Das Gesetz will die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1435; BGHZ 86, 143, 149). - BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81
Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des …
Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
Das Gesetz will die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1435; BGHZ 86, 143, 149).
- KG, 14.12.2018 - 13 UF 155/17
Eheliches Güterrecht: Auskunft über das Trennungsvermögen bei "schleichender" …
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 8. November 2016 (13 UF 16/16) die familiengerichtliche Entscheidung abgeändert und den Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zur Vermögensauskunft per Trennungstag 23. Juli 2009 zu verpflichten, zurückgewiesen.Wenn der Antragsteller im Verfahren 13 UF 16/16 in der Anhörung durch den Senat - in den Gründen des Beschlusses vom 8. November 2016 wird das referiert (dort S. 8; HA II/60) - erklärt, die Ehe der Beteiligten habe sich in einer Krise befunden und nach seiner Ansicht sei der Umzug in getrennte Wohnungen der Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehung zu schaffen, dann räumt er damit die räumliche Trennung praktisch ein: Denn die von ihm gemachte Einschränkung, die räumliche Trennung sei ein Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehungen zu schaffen, betrifft nur die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers, die er der räumlichen Trennung zugrunde gelegt hat.
- KG, 13.12.2018 - 13 UF 155/17
Umfang des Auskunftsanspruchs über das Trennungsvermögen bei schleichender …
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 8. November 2016 (13 UF 16/16) die familiengerichtliche Entscheidung abgeändert und den Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zur Vermögensauskunft per Trennungstag 23. Juli 2009 zu verpflichten, zurückgewiesen.Wenn der Antragsteller im Verfahren 13 UF 16/16 in der Anhörung durch den Senat - in den Gründen des Beschlusses vom 8. November 2016 wird das referiert (dort S. 8; HA II/60) - erklärt, die Ehe der Beteiligten habe sich in einer Krise befunden und nach seiner Ansicht sei der Umzug in getrennte Wohnungen der Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehung zu schaffen, dann räumt er damit die räumliche Trennung praktisch ein: Denn die von ihm gemachte Einschränkung, die räumliche Trennung sei ein Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehungen zu schaffen, betrifft nur die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers, die er der räumlichen Trennung zugrunde gelegt hat.