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   KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16   

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https://dejure.org/2016,65939
KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,65939)
KG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,65939)
KG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 13 UF 16/16 (https://dejure.org/2016,65939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ehegatten auf Auskunfterteilung über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt; Anforderungen an die Darlegung des Trennungszeitpunkts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1375 Abs. 2 S. 2; BGB § 1567
    Anspruch eines Ehegatten auf Auskunfterteilung über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12

    Zugewinnausgleich: Unterbrechung der Folgesache wegen Insolvenzeröffnung

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Die Insolvenz hat daher keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren (OLG Jena FamRZ 2013, 657).
  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 53/16

    Zugewinnausgleichsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Auch wenn die Auskunft für einen mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum verlangt wird, ist nicht erkennbar, dass der Aufwand Kosten von mehr als 500 ? verursacht hätte, zumal der Antragsteller alle Angaben persönlich erteilen kann (vgl. BGH FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2014, 644 m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.07.2013 - 10 UF 74/12

    Zulässigkeit der im Rahmen eines güterrechtlichen Stufenantrages ausgesprochenen

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Da vorliegend ein Trennungsdatum nicht festgestellt werden kann, bedarf es auch keiner Auseinandersetzung damit, ob dies nur im Wege eines Zwischenfeststellungsantrages hätte geschehen können (OLG Celle FamRZ 2014, 326).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Auch wenn die Auskunft für einen mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum verlangt wird, ist nicht erkennbar, dass der Aufwand Kosten von mehr als 500 ? verursacht hätte, zumal der Antragsteller alle Angaben persönlich erteilen kann (vgl. BGH FamRZ 2016, 1681; FamRZ 2014, 644 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 52/81

    Verfügung über den Zugewinnausgleichsanspruch vor Beendigung des Güterstandes

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Beendigt wird der Güterstand bei einer Ehescheidung mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils (vgl. BGH FamRZ 1983, 160 und NJW 1992, 3034; MüKoBGB/Koch, 7. Aufl., § 1378 Rn. 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1372 Rn. 13; Staudinger/Thiele, BGB Neubearb.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Beendigt wird der Güterstand bei einer Ehescheidung mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils (vgl. BGH FamRZ 1983, 160 und NJW 1992, 3034; MüKoBGB/Koch, 7. Aufl., § 1378 Rn. 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1372 Rn. 13; Staudinger/Thiele, BGB Neubearb.
  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 54/94

    Vererblichkeit einer Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Dies gilt auch in den Fällen der Vorverlegung des Berechnungszeitpunkts gemäß §§ 1384, 1387 BGB (BGH, NJW 1995, 1832 f; MüKo/BGB/Koch, aaO; Staudinger/Thiele, aaO § 1378 Rn. 11).
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 180/06

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts; Wirksamkeit der

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Das Gesetz will die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1435; BGHZ 86, 143, 149).
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

    Auszug aus KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16
    Das Gesetz will die Ausgleichsforderung vor ihrer Entstehung dem Rechtsverkehr mit Dritten entziehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1435; BGHZ 86, 143, 149).
  • KG, 14.12.2018 - 13 UF 155/17

    Eheliches Güterrecht: Auskunft über das Trennungsvermögen bei "schleichender"

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 8. November 2016 (13 UF 16/16) die familiengerichtliche Entscheidung abgeändert und den Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zur Vermögensauskunft per Trennungstag 23. Juli 2009 zu verpflichten, zurückgewiesen.

    Wenn der Antragsteller im Verfahren 13 UF 16/16 in der Anhörung durch den Senat - in den Gründen des Beschlusses vom 8. November 2016 wird das referiert (dort S. 8; HA II/60) - erklärt, die Ehe der Beteiligten habe sich in einer Krise befunden und nach seiner Ansicht sei der Umzug in getrennte Wohnungen der Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehung zu schaffen, dann räumt er damit die räumliche Trennung praktisch ein: Denn die von ihm gemachte Einschränkung, die räumliche Trennung sei ein Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehungen zu schaffen, betrifft nur die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers, die er der räumlichen Trennung zugrunde gelegt hat.

  • KG, 13.12.2018 - 13 UF 155/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs über das Trennungsvermögen bei schleichender

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 8. November 2016 (13 UF 16/16) die familiengerichtliche Entscheidung abgeändert und den Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zur Vermögensauskunft per Trennungstag 23. Juli 2009 zu verpflichten, zurückgewiesen.

    Wenn der Antragsteller im Verfahren 13 UF 16/16 in der Anhörung durch den Senat - in den Gründen des Beschlusses vom 8. November 2016 wird das referiert (dort S. 8; HA II/60) - erklärt, die Ehe der Beteiligten habe sich in einer Krise befunden und nach seiner Ansicht sei der Umzug in getrennte Wohnungen der Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehung zu schaffen, dann räumt er damit die räumliche Trennung praktisch ein: Denn die von ihm gemachte Einschränkung, die räumliche Trennung sei ein Versuch gewesen, eine neue Basis für die Beziehungen zu schaffen, betrifft nur die subjektiven Vorstellungen des Antragstellers, die er der räumlichen Trennung zugrunde gelegt hat.

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