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   KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21   

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https://dejure.org/2021,53892
KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21 (https://dejure.org/2021,53892)
KG, Entscheidung vom 08.11.2021 - 22 W 68/21 (https://dejure.org/2021,53892)
KG, Entscheidung vom 08. November 2021 - 22 W 68/21 (https://dejure.org/2021,53892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines Nachtragsliquidators Beschränkung des Wirkungskreises eines Nachtragsliquidators auf die für den Bestellungsgrund notwendigen Handlungen

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines Nachtragsliquidators Beschränkung des Wirkungskreises eines Nachtragsliquidators auf die für den Bestellungsgrund notwendigen Handlungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 21.10.2010 - 31 Wx 127/10

    GmbH: Voraussetzung für ein Absehen von der Eintragung eines bestellten

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Nur dies ist auch die Aufgabe des Liquidators (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 22 W 60/14 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 7, juris).

    aa) Bei Bestellung eines Liquidators gem. § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG kann die Wiedereintragung der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft und die Eintragung des Abwicklers im Handelsregister nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts unterbleiben, wenn der zu erwartende Umfang und die Qualität der nachträglich erforderlichen Handlungen der Liquidatoren eine Eintragung nicht erfordert (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 39; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG , 3. Aufl, § 66 Rn. 100; Karsten Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 58; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Gesell in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG , 6. Aufl., § 74 Rn. 25).

    Sofern das Registergericht im Anwendungsbereich von § 66 Abs. 5 GmbHG von einer (Wieder)Eintragung der Gesellschaft und der Eintragung des Liquidators abgesehen hat, genügt daher die Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses als Nachweis der Bestellung, und zwar auch gegenüber dem Grundbuchamt (Kral in: Hügel, GBO , 4. Aufl., GesR, Rdn. 80; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 426l; ausdrücklich für den Fall der Nachtragsliquidation ohne Eintragung der Gesellschaft und des Liquidators: Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 32 Rn. 45) wie auch im übrigen Rechtsverkehr (OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 5, juris; Heinemann in: Keidel, FamFG , 20. Aufl., § 375 Rn. 63; K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 58; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Krafka in: MüKoFamFG, 3. Aufl. § 375 Rn. 47; Krafka, RegisterR, 11. Aufl., Rn. 1153).

  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde habe der 1. Zivilsenat des Kammergerichts mit Beschluss vom 29. April 2021 (Gz. 1 W 29/21, nachfolgend auch nur: "Beschluss des Kammergerichts", hinsichtlich der Rnrn.

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung über die Notwendigkeit der (Wieder-)Eintragung der Beteiligten und des Liquidators im Handelsregister von der Rechtsprechung des 1. Zivilsenates des Kammergerichtes (Beschluss vom 11. Mai 2021 - 1 W 29/21 -, insbesondere Rn. 27, juris) ab.

  • KG, 31.08.2018 - 22 W 33/15

    Rechte des Nachtragsliquidators bei Wiedereintragung einer gelöschten GmbH

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Die Beteiligte ist auch beschwerdebefugt iSd. § 59 Abs. 1 , Abs. 2 FamFG , da ihr (Wieder-) Eintragungsantrag sowie ihr Antrag auf Eintragung des Nachtragsliquidators vom Amtsgericht zurückgewiesen und sie dadurch in ihren Rechten beeinträchtigt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 7, juris).

    Nur dies ist auch die Aufgabe des Liquidators (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 22 W 60/14 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 7, juris).

  • KG, 28.09.2018 - 22 W 60/14

    Nachtragsliquidation: Bestellung eines Nachtragsliquidators zum Zweck der

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Nur dies ist auch die Aufgabe des Liquidators (vgl. Senat, Beschluss vom 28. September 2018 - 22 W 60/14 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, Rn. 9, juris; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 31 Wx 127/10 -, Rn. 7, juris).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Wieso beide Fälle unterschiedlich behandelt werden sollten, wo sie sich doch bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH nur in der Art des Abwicklungsbedarfes unterscheiden (§ 66 Abs. 5 GmbHG : Verwertung von Vermögensgegenständen; § 273 Abs. 4 AktG analog: Abwicklungsmaßnahmen außerhalb der Verwertung von Vermögen, vgl. OLG München, Beschluss vom 07. Mai 2008 - 31 Wx 28/08 -, Rn. 14, juris; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 60 Rn. 105a), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Bei der Kommanditgesellschaft besteht die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren weiter, wenn Abwicklungsmaßnahmen notwendig werden, nachdem die Firma im Handelsregister auf die Anzeige der Liquidatoren, die Abwicklung sei beendet, gelöscht worden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75 -, Rn. 24, juris).
  • KG, 07.07.1998 - 1 W 6250/96
    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Im Übrigen ist auch im Anwendungsbereich des § 273 Abs. 4 AktG analog anerkannt, dass eine entsprechende Beschränkung der Vertretungsmacht möglich ist (vgl. etwa Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 40; Kammergericht, Beschluss vom 07. Juli 1998 - 1 W 6250/96 -, Rn. 23, juris).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachtragsliquidators

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    Der Anwendungsbereich des § 66 Abs. 5 GmbHG (für das Aktienrecht vgl. § 264 Abs. 2 AktG ) ist regelmäßig erst eröffnet, wenn - wie hier - zuvor (überhaupt) kein ("reguläres") Liquidationsverfahren stattgefunden hat oder eine bereits aufgelöste Gesellschaft während eines laufenden Liquidationsverfahrens (wegen vermeintlicher Vermögenslosigkeit) gelöscht wurde (K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 56; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG , 3. Aufl, § 66 Rn. 85; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. September 1993 - 3Z BR 172/93 -, Rn. 7, juris).
  • KG, 09.09.2019 - 22 W 93/17

    Wiedereintragung einer KG wegen Nachtragsliquidation

    Auszug aus KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21
    (5) Auch aus dem Beschluss des Senates vom 09. September 2019 (22 W 93/17) ergibt sich nichts Anderes.
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Nachweis der Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators einer GmbH im

    Der 22. Zivilsenat des Kammergerichts wies mit Beschluss vom 8. November 2021 - 22 W 68/21 - die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 2. Juli 2021 zurück (Bl. 133 ff. d.A.).
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