Rechtsprechung
KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06, 1 AR 599/06 |
Kurzfassungen/Presse
- zlb.de , S. 27 (Kurzinformation)
Langwieriger Streit um Haftentlassung von Angeklagten im Prozess gegen A-bou Kh. u.a.
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 26.11.2004 - 351 Gs 4711/04
- AG Berlin-Tiergarten, 26.11.2004 - 351 Gs 4749/04
- AG Berlin-Tiergarten, 29.11.2004 - 351 Gs 4749/04
- AG Berlin-Tiergarten, 14.03.2005 - 351 Gs 838/05
- AG Berlin-Tiergarten, 25.04.2005 - 351 Gs 1771/05
- AG Berlin-Tiergarten, 25.04.2005 - 351 Gs 1774/05
- LG Berlin, 30.06.2006 - 69 Js 79/04
- KG, 02.08.2006 - 1 HEs 59/05
- BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
- KG, 08.11.2006 - 1 HEs 59/05
- KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06, 1 AR 599/06
- LG Berlin, 05.03.2008 - 69 Js 79/04
- LG Berlin, 26.03.2008 - 69 Js 79/04
- KG, 09.07.2008 - 1 Ws 222/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zwar zwingend geboten, das Ergebnis einer Absprache offen zu legen und zu protokollieren (vgl. BGHSt 50, 40, 47; 43, 195, 206; 42, 46, 47 ff).Der Senat macht sich die hierzu ergangene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 42, 46 ff), die in der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 50, 40 ff) nicht aufgegeben worden ist, zu eigen.
Allerdings wird es sich, um den bösen Schein der Voreingenommenheit zu vermeiden, regelmäßig empfehlen, die übrigen Verfahrensbeteiligten über sie betreffende Gesprächsinhalte nicht im Unklaren zu lassen (vgl. BGHSt 50, 40, 48 f).
Danach ist wie bereits dargelegt das E r g e b n i s einer Absprache offen zu legen und zu protokollieren (vgl. BGHSt 50, 40, 47 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95
Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger
Auszug aus KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zwar zwingend geboten, das Ergebnis einer Absprache offen zu legen und zu protokollieren (vgl. BGHSt 50, 40, 47; 43, 195, 206; 42, 46, 47 ff).Der Senat macht sich die hierzu ergangene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 42, 46 ff), die in der zeitlich nachfolgenden Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 50, 40 ff) nicht aufgegeben worden ist, zu eigen.
Inwie-weit die Unterrichtung nach Abschluss solcher Gespräche ohne eine verfahrensbeendende Absprache zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Information aller Beteiligten vorzugswürdig (vgl. BGHSt 42, 46, 50) oder möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGHSt 48, 161, 168), kann hier offen bleiben.
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung …
Auszug aus KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
Wenn die Verurteilung eines nicht geständigen Angeklagten auf das Geständnis eines Mitangeklagten gestützt wird, das Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache war, ist es zudem für die revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung erforderlich, das Zustandekommen und den Inhalt einer solchen Absprache auch in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGHSt 48, 161, 168).Inwie-weit die Unterrichtung nach Abschluss solcher Gespräche ohne eine verfahrensbeendende Absprache zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Information aller Beteiligten vorzugswürdig (vgl. BGHSt 42, 46, 50) oder möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGHSt 48, 161, 168), kann hier offen bleiben.
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es zwar zwingend geboten, das Ergebnis einer Absprache offen zu legen und zu protokollieren (vgl. BGHSt 50, 40, 47; 43, 195, 206; 42, 46, 47 ff).