Rechtsprechung
KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13 GBO, § 19 GBO, § 22 BauGB, § 172 BauGB, § 8 WoEigG
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher Genehmigung des im Bereich einer kommunalen Erhaltungssatzung gelegenen Wohnungs- und Teileigentums - Deutsches Notarinstitut
BauGB §§ 172 Abs. 1 S. 4, 22; BGB § 878; WEG § 8; GBO §§ 13, 19
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum genehmigungspflichtig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 07.04.2015 - 47 PB 4175N-26
- KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Papierfundstellen
- FGPrax 2016, 4
- Rpfleger 2016, 401
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher …
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2016, 82 veröffentlicht ist, meint, das vom Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, da der beantragte Vollzug der Teilungserklärung einer Genehmigung nach § 1 UmwandV bedürfe und die Beteiligte insoweit einer Verfügungsbeschränkung unterliege. - KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16
Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu …
2.§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 W 303/16).§ 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).
- KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16
Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des …
§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 S. 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15).§ 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).
- KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17
Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers …
Maßgeblich für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis des gemäß § 19 GBO in seinen Rechten Betroffenen ist der Zeitpunkt der Eintragung, weil sich erst in diesem die verfahrensrechtliche Verfügung über das betroffene Recht verwirklicht (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 - FGPrax 2016, 4;… Demharter, a.a.O., Rdn. 60). - OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13
Grundbuchamt muss Wirksamkeit einer Satzung nach § 22 BauGB nicht prüfen
Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (…Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).
- KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22
Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum; Gebiet mit angespanntem …
- KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17
Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der …
Der Eintragungsantrag selbst ist nicht Gegenstand einer gegen eine Zwischenverfügung gerichteten Beschwerde (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 - ZWE 2016, 82;… Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 15). - OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/16 Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).
Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (…Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).
- KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16
Wohnungsgrundbuchsache: Erfordernis einer gemeindlichen Genehmigung vor …
Eigentümer solcher Grundstücke unterliegen insofern einer von dem Grundbuchamt zu beachtenden Verfügungsbeschränkung (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 -, FGPrax 2016, 4; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).