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   KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15   

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https://dejure.org/2015,39597
KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15 (https://dejure.org/2015,39597)
KG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 W 680/15 (https://dejure.org/2015,39597)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 W 680/15 (https://dejure.org/2015,39597)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 BauGB, § 172 Abs 1 S 4 BauGB, § 13 Abs 1 S 1 GBO, § 19 GBO
    Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit einer gemeindlichen Genehmigung bei Änderung der Aufteilung von im Gebiet einer kommunalen Erhaltungssatzung gelegenem Wohn- und Teileigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13, 19; BauGB §§ 22, 172
    Genehmigungsvorbehalt für Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten; Nachweis ggü. Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten, keine Vorlage eines Negativattests für grundbuchrechtlichen Vollzug

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 8; BauGB §§ 22, 172 Abs. 1 Satz 4; GBO § 13 Abs. 1 Satz 1, § 19
    Keine Vorlage eines Negativattests zur Eintragung WEG-rechtlicher Grundstücksteilung bei Lage des Grundstücks außerhalb eines Satzungsgebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 13; GBO § 19; BauGB § 22; BauGB § 172
    Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilen eines Grundstücks nur unter Vorlage gemeindlicher Genehmigung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigung des Grundbuchamts zur Forderung einer Vorlage eines Genehmigungsbescheids

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigung des Grundbuchamts zur Forderung einer Vorlage eines Genehmigungsbescheids

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 100
  • BauR 2016, 1222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15
    Auch wenn das Grundbuchamt keine gesicherte Kenntnis davon hat, ob ein Grundstück im Bereich einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann die Eintragung dennoch nicht von der Vorlage eines Negativattests abhängig gemacht werden (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 26. August 2015, 34 Wx 188/15, NJW-RR 2016, 137).(Rn.10).

    Erfasst wird jede Art der Begründung von Wohnungseigentum, also auch die Begründung durch Teilung, §§ 8 Abs. 1, 2 WEG (OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 188/15 -, juris; Oehmen, a.a.O., Rdn. 12; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 2014, § 172, Rdn. 121).

  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 680/15
    Das Grundbuchamt hat deshalb von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verfügungsbeschränkungen unterliegt (BGH, MDR 2013, 701).
  • BGH, 19.12.2019 - V ZB 145/18

    Ansehen der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungseigentum oder

    (bb) Diesen Weg der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber auch in der Folgezeit nicht zurückgenommen, sondern mit der Anpassung von § 172 Abs. 1 Satz 6 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) fortgesetzt, indem das Negativattest abgeschafft wurde (§ 172 Abs. 1 Satz 6 aF i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4, Abs. 6 und 8 aF BauGB); damit sollte einer verbreiteten Praxis der Grundbuchämter entgegengewirkt werden, die teilweise bei jeder Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum unabhängig von dem Bestehen von Erhaltungssatzungen ein Negativattest forderten (vgl. BT-Drucks. 15/2250, S. 86, 95; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 198/15, ZfIR 2017, 113 Rn. 29 ff.; KG, FGPrax 2016, 100, 101 f.).
  • KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16

    Wohnungsgrundbuchsache: Erfordernis einer gemeindlichen Genehmigung vor

    Eigentümer solcher Grundstücke unterliegen insofern einer von dem Grundbuchamt zu beachtenden Verfügungsbeschränkung (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 -, FGPrax 2016, 4; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).

    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass im Rahmen der §§ 172 Abs. 1 S. 4, 22 BauGB kein Anlass für das Erfordernis eines allgemeinen behördlichen Negativzeugnisses besteht und die Vorlage eines solchen Zeugnisses folglich von dem Grundbuchamt auch nicht verlangt werden kann (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).

  • KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16

    Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des

    Nachdem das Grundbuchamt am 20. Mai 2016 telefonisch auf das noch fehlende Negativzeugnis hingewiesen hatte (Bl. 210R d.A.), hat die Beteiligte mit Schreiben vom 24./25. Mai 2016 u.a. auf den Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 W 680/15 (GE 2016, 124) verwiesen.
  • OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13

    Grundbuchamt muss Wirksamkeit einer Satzung nach § 22 BauGB nicht prüfen

    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/16
    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

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