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   KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15   

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https://dejure.org/2015,39587
KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15 (https://dejure.org/2015,39587)
KG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 W 518/15 (https://dejure.org/2015,39587)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 W 518/15 (https://dejure.org/2015,39587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum genehmigungspflichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 4
  • Rpfleger 2016, 401
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
    Damit wurde das Vertrauen in allen Fällen geschützt, in denen der Eigentümer alles in seiner Macht Stehende veranlasst hatte, um Wohnungseigentum zu begründen oder zu teilen, bevor die Voraussetzungen zu einer Eigentumsbeschränkung nach § 22 BauGB vorlagen (BVerwG, NVwZ 1995, 271).
  • LG Leipzig, 13.01.2000 - 14 T 2901/99

    Nachträgliche Verfügungsbeschränkung bei Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
    Die Interessenlage gleiche der im Fall der Begründung einer Eigentümergrundschuld, wo aber § 1196 Abs. 2 BGB ausdrücklich auf § 878 BGB verweise (Gursky, a.a.O., Rdn. 9; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 878, Rdn. 4; Artz, in: Erman, BGB, 14. Aufl., § 878, Rdn. 2; Kohler, in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 878, Rdn. 23; Eckert, in: BeckOK, BGB 2015, § 878, Rdn. 4, Stürner, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 878 Rdn. 2; Krause, in: Ring/Grziwotz/Keukenschrijver, BGB, 3. Aufl., § 878, Rdn. 4; Huhn, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 10. Aufl., § 878, Rdn. 4; Lemke, Immobilienrecht, § 878 BGB, Rdn. 3; Krause, in: Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 8, Rdn. 3; Hügel/Elzer, a.a.O., § 8, Rdn. 6; Böttcher, a.a.O.; Kössinger, a.a.O., Rdn. 165; LG Leipzig, MittBayNot 2000, 324 für den Fall, dass zugleich die Eintragung einer Eigentumsvormerkung beantragt wird).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
    Für den hier zu entscheidenden Fall fehlt es jedenfalls an der für eine analoge Anwendung des § 878 BGB erforderlichen Regelungslücke im Gesetz (vgl. BGH, NJW 2007, 992, 993).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
    Das Grundbuchamt hat deshalb von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verfügungsbeschränkungen unterliegt (BGH, MDR 2013, 701).
  • OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15

    Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet

    Auszug aus KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
    Erfasst wird jede Art der Begründung von Wohnungseigentum, also auch die Begründung durch Teilung, §§ 8 Abs. 1, 2 WEG (OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 188/15 -, juris; Oehmen, a.a.O., Rdn. 12; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 2014, § 172, Rdn. 121).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2016, 82 veröffentlicht ist, meint, das vom Grundbuchamt aufgezeigte Eintragungshindernis bestehe, da der beantragte Vollzug der Teilungserklärung einer Genehmigung nach § 1 UmwandV bedürfe und die Beteiligte insoweit einer Verfügungsbeschränkung unterliege.
  • KG, 08.11.2016 - 1 W 493/16

    Wohnungsgrundbucheintragung einer Teilungserklärung: Bestimmung von Balkonen zu

    2.§ 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, WuM 2016, 116; wie Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016, 1 W 303/16, FGPrax 2017, 6).(Rn.10).

    § 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).

  • KG, 13.10.2016 - 1 W 303/16

    Grundbucheintragung: Eintragungshindernis durch nach Stellung des

    § 878 BGB ist auf eine Verfügungsbeschränkung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Eintragungsantrag allein wegen einer verzögerten oder fehlerhaften Bearbeitung des Grundbuchamts (oder z.B. auch durch die Baubehörde bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung) nicht mehr vor dem Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts vollzogen worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 1 W 518/15, Grundeigentum 2016, 122).(Rn.9).

    § 878 BGB ist nicht anzuwenden (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15, FGPrax 2016, 4).

  • OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/13

    Grundbuchamt muss Wirksamkeit einer Satzung nach § 22 BauGB nicht prüfen

    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22

    Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten:

    Das Grundstück liegt im Bereich einer Erhaltungsverordnung im Sinne des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB, die in Berlin an die Stelle einer Erhaltungssatzung tritt, §§ 246 Abs. 2 S. 1 BauGB, 20 AGBauGB (vgl. Senat Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 - FGPrax 2016, 4).
  • KG, 30.05.2017 - 1 W 39/17

    Grundbuchsache: Verfügungsbefugnis eines eingetragenen Grundstückseigentümers

    Maßgeblich für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis des gemäß § 19 GBO in seinen Rechten Betroffenen ist der Zeitpunkt der Eintragung, weil sich erst in diesem die verfahrensrechtliche Verfügung über das betroffene Recht verwirklicht (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 - FGPrax 2016, 4; Demharter, a.a.O., Rdn. 60).
  • OLG Rostock, 31.05.2016 - 3 W 108/16
    Das ist der Fall, wenn die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB erlassen hat, die auch das von der Eintragung betroffene Grundstück erfasst (KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

    Es darf die Eintragung der Teilung in das Grundbuch somit nur vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid, ein Zeugnis, das die Genehmigung als erteilt gilt oder die Freistellungserklärung der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 8 BauGB beim Grundbuchamt eingegangen ist (Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rn. 48; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3842; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 680/15, GE 2016, 124; KG, Beschl. v. 08.12.2015, 1 W 518/15, GE 2016, 122; KG, Beschl. v. 05.01.2016, 1 W 1032/15, GE 2016, 125).

  • KG, 14.02.2017 - 1 W 29/17

    Grundbuchsache: Fortdauer einer Untervollmacht bei zeitlicher Begrenzung der

    Der Eintragungsantrag selbst ist nicht Gegenstand einer gegen eine Zwischenverfügung gerichteten Beschwerde (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 - ZWE 2016, 82; Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 15).
  • KG, 26.05.2016 - 1 W 170/16

    Wohnungsgrundbuchsache: Erfordernis einer gemeindlichen Genehmigung vor

    Eigentümer solcher Grundstücke unterliegen insofern einer von dem Grundbuchamt zu beachtenden Verfügungsbeschränkung (Senat, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 W 518/15 -, FGPrax 2016, 4; Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 1 W 680/15 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2023 - 14 W 41/23

    Voreintragung der Erben im Grundbuch bei Teilung des im Eigentum einer

    Die Teilungserklärung ist bis zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher frei widerruflich (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 518/15, Rn. 19, juris; Spang, a. a. O., § 8 WEG Rn. 5).
  • KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22

    Voraussetzungen der grundbuchlichen Vollziehung der Aufteilung eines Grundstücks

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