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   KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04   

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https://dejure.org/2006,5872
KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04 (https://dejure.org/2006,5872)
KG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 10 U 231/04 (https://dejure.org/2006,5872)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 10 U 231/04 (https://dejure.org/2006,5872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft gemäß § 648a BGB: Keine Haftung für Nachtragsansprüche!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Liquidität: Bauhandwerkersicherung gilt nicht für Nachtragsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft gemäß § 648a BGB: Keine Haftung für Nachtragsansprüche! (IBR 2007, 424)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 483
  • BauR 2007, 1284
  • BauR 2007, 1760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 23.03.2004 - 9 U 4089/03

    Bürgschaft für Pauschalpreis sichert nicht Nachtragsforderung!

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04
    Letztlich steht der Einbeziehung von Leistungserweiterungen nach § 1 Nr. 3 und Nr. 4 Satz 1 VOB/B auch das Bestimmtheitsgebot entgegen (vgl. OLG München BauR 2004, 1316).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2002 - 4 U 11/01

    Vertragserfüllungsbürgschaft - Sichert sie auch Ansprüche aus Nachträgen?

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04
    So ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass weitere Nachträge nicht mit abgedeckt werden sollen, wenn in der Bürgschaft der Sicherungsgegenstand durch die Bezugnahme auf den Bauvertrag und einzelne konkret genannte Nachträge beschrieben wird (vgl. hierzu Ingestau/Korbion a.a.O., Rdnr. 29 zu § 17 Nr. 1 VOB/B unter Bezugnahme auf OLG Braunschweig BauR 1999, 72 und OLG Frankfurt IBR 2002, 478).
  • OLG Braunschweig, 02.02.1998 - 3 U 124/97

    Berufen auf die inhaltliche Begrenzung einer Bürgschaft bei erstem Anfordern;

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04
    So ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass weitere Nachträge nicht mit abgedeckt werden sollen, wenn in der Bürgschaft der Sicherungsgegenstand durch die Bezugnahme auf den Bauvertrag und einzelne konkret genannte Nachträge beschrieben wird (vgl. hierzu Ingestau/Korbion a.a.O., Rdnr. 29 zu § 17 Nr. 1 VOB/B unter Bezugnahme auf OLG Braunschweig BauR 1999, 72 und OLG Frankfurt IBR 2002, 478).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08

    Erstrecken einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag auf

    Nach Ansicht eines Teils der Rechtsprechung (vgl. OLG München, BauR 2004, 1316, 1317 f.; KG Berlin, BauR 2007, 1760) sowie von Stimmen in der Literatur (vgl. Herrmann in Erman, BGB, 12. Aufl., § 767 Rn. 9; Kuffer in Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 11. Aufl., § 1 VOB/B Rn. 113; Maser, FS Jagenburg, S. 557, 564 ff.; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 767 Rn. 3; Schwenker, BauR 2008, 175, 178 ff.; Schmitz/Vogel, ZfIR 2002, 509, 516; Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online, Stand 9. Juni 2009, Rn. 209 ff. m. w. N.; Stern, IBR 2005, 588) verstößt eine solche für den Bürgen nicht kalkulierbare Haftungsausweitung gegen § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB und verletzt das Gebot ausreichender Bestimmtheit der Bürgenhaftung bei Vertragsschluss.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 23 U 87/07

    Bauhandwerkersicherung: Erstreckung einer Bürgschaft auf Nachtragsansprüche

    In seiner Entscheidung vom 9. Januar 2006 (10 U 231/04, BauR 2007, 1760) heißt es, mit einer Ausweitung der Bürgschaft auf Ansprüche, die ihren Rechtsgrund in Leistungsänderungen und -anordnungen im Sinne von § 1 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/B haben, werde das Haftungsrisiko des Bürgen in für ihn unabsehbarer Weise erhöht (KG, a.a.O., 1760).

    d) An dieser Entscheidung sieht sich der Senat insbesondere vor dem Hintergrund der Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des Kammergerichts vom 9. Januar 2006 (10 U 231/04, BauR 2007, 1760) durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2007 (VII ZR 199/06, BauR 2007, 1722, 1724 - Juris Tz 21) nicht gehindert.

  • OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05

    Haftet der Zahlungsbürge auch für "Nachtragsansprüche"?

    Die Ausführungen des BGH im vorliegenden Fall stünden auch im Widerspruch zu der Entscheidung des Kammergerichts - Urt.v. 9. Januar 2006, 10 U 231/04 -.

    Der zitierten Literatur ist allerdings das Kammergericht in seinem Urteil vom 9. Januar 2006 - 10 U 231/04, BauR 2007, 1284 - mit der Argumentation entgegengetreten, damit würde das Haftungsrisiko des Bürgen in unübersehbarer Weise erhöht, zumal nicht davon ausgegangen werden könne, dass solche Leistungsänderungen und Belastungen für den Bürgen erkennbar im ursprünglichen Vertrag bereits angelegt seien.

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