Rechtsprechung
KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 - 141 AR 692/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Unterlassene Benachrichtigung, Verteidiger, Zustellung, Wiedereinsetzung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 StPO, § 145a Abs 3 S 2 StPO, § 453 Abs 1 S 4 StPO
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer unterbliebenen Terminsnachricht an den Verteidiger bzgl. Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der unterbliebenen Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren; Rechtsfolgen des Unterbleibens der Benachrichtigung des Verteidigers von der Zustellung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vollstreckungsrecht
- strafverteidiger-stv.de
§§ 44, 145a Abs. 3 S. 2, 453 Abs. 1 S. 4 StPO
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der unterbliebenen Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren; Rechtsfolgen des Unterbleibens der Benachrichtigung des Verteidigers von der Zustellung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de
Rechtsfolgen der unterbliebenen Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers - welche Folgen hat sie?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei unterbliebener Benachrichtigung des Verteidigers kommt Wiedereinsetzung in Betracht
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.10.2013 - 268-42/09
- LG Berlin, 22.11.2013 - 2 Op Js 605/09 (29105) V - 503 Qs 130/13
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 - 141 AR 692/13
Papierfundstellen
- StV 2015, 228
Wird zitiert von ... (5)
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2019 - 9 QsOWi 70/19
Zustellung an den Betroffenen, Information des Verteidigers, Wiedereinsetzung
Denn bei der in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten Unterrichtungspflicht handelt es sich nach allgemeiner Meinung nur um eine Ordnungsvorschrift (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO § 145a Rn. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 1 0367), so dass der Lauf der Einspruchsfrist in Gang gesetzt wurde.Diese Vorschrift dient dem gesetzlichen Zweck, dem bevollmächtigten Verteidiger die Fristenkontrolle zu übertragen, so dass sich der Betroffene darauf verlassen können soll, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. KG, Beschluss vom 09.01.2014- 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367 - m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11 .12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online).
Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (KG, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14- 141 AR 692/13 - beck-online BeckRS 2014, 10367; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.12.1981 - 3 Ws 820/81 - beck-online; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 - beck-online BeckRS 2009, 20732;… Karlsruher Kommentar - Willnow, StPO § 145a Rn. 6).
- VerfGH Berlin, 09.05.2019 - VerfGH 96/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung; …
Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur allgemein ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 44 StPO angenommen, wenn es aufgrund einer unterbliebenen Benachrichtigung zu einem Fristversäumnis kommt (KG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 - OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 2 Ws 308/11 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. März 2010 - 2 Ws 500-09, 90/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 Ws 127/09 - jeweils juris;… Lüderssen/Jahn a. a. O. Rn. 12;… Schmitt a. a. O. Rn. 14). - KG, 27.11.2020 - 5 47/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen § 145a Abs. 3 Satz 2 …
Auch ein Verstoß gegen die in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierte Verpflichtung, den Verteidiger von der Zustellung an den Angeklagten zu unterrichten (s. dazu sogleich unten 2.), begründet nicht die Unwirksamkeit der Zustellung, sondern kann lediglich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 StR 403/05 -, juris Rn. 8; KG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 -, juris Rn. 5;… Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 145a Rn. 6;… Schmitt, a. a. O., Rn. 14).Der Angeklagte soll sich darauf verlassen können, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Angeklagten richten kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 9. Januar 2014, a. a. O., Rn. 7, …und vom 20. November 2001 - 5 Ws 702/01 -, juris Rn. 5, jew. mit zahlreichen weit.
Mit der Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wird die Verwerfung der Revision durch des Beschluss des Landgerichts vom 13. Oktober 2020 gegenstandslos (BGH
…, Beschluss vom 6. August 2013 ? 1 StR 245/13 -, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 9. Januar 2014, a. a. O., Rn. 14;… Schmitt, a. a. O., § 346 Rn. 17). - LG Magdeburg, 04.05.2021 - 21 Qs 14/21
Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen einer schwierigen Rechtslage
In diesem Fall war dem Angeschuldigten von Amts gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da der Wiedereinsetzungsgrund in einem Verfahrensfehler des Gerichts liegt, der ursächliche Zusammenhang zwischen Versäumnisgrund und Säumnis ohne weiteres erkennbar und eine Glaubhaftmachung wegen Ersichtlichkeit aus der Akte überflüssig ist (vgl. KG Berlin Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 m.w.N.).Da die an einem Strafverfahren Beteiligten regelmäßig darauf vertrauen dürfen, dass ein mit der Sache befasstes Gericht alle verfahrensrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Ordnungsvorschriften beachtet (KG Berlin, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 ), durfte der Verteidiger auch darauf vertrauen, dass die gegenständliche Frist erst mit der förmlichen Zustellung des Beschlusses an ihn am 29.01.2021 in Gang gesetzt wurde.
- KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21
Rechtsfolgen der Nichtberücksichtigung der Verhinderung des beigeordneten …
Die Benachrichtigung des - teilnahmeberechtigten - Verteidigers über einen Anhörungstermin ist zwar grundsätzlich Sache des Verurteilten; das Gericht ist zu einer Benachrichtigung des Verteidigers regelmäßig nur dann verpflichtet, wenn der Anhörungstermin kurzfristig anberaumt wird und der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung anderweitig nicht zu gewährleisten ist (vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 -, juris Rn. 11, m. w. Nachw.).