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   KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4092
KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14 (https://dejure.org/2015,4092)
KG, Entscheidung vom 09.01.2015 - 6 U 100/14 (https://dejure.org/2015,4092)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 6 U 100/14 (https://dejure.org/2015,4092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer AKB-Neuwertklausel in der Fahrzeugversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB 08 Nr. A.2.6.2; AKB 08 Nr. A.2.6.3; AKB 08 Nr. A.2.6.7; AKB 08 Nr. A.2.11
    Die AKB-Neuwertklausel Nr. A.2.11 AKB 08 beinhaltet keine Bindung an denselben Hersteller und Fahrzeugtyp wie das versicherte Fahrzeug

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Neupreisentschädigung für entwendetes Neufahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer AKB -Neuwertklausel in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1018
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14
    Der verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH VersR 2014, 1118-1121, zitiert nach juris: Rdnr. 16 unter Hinweis auf BGH VersR 2013, 995 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14
    Der verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH VersR 2014, 1118-1121, zitiert nach juris: Rdnr. 16 unter Hinweis auf BGH VersR 2013, 995 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 127/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Auszahlung der Rückkaufswerte aus für

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14
    Liegt eine Versicherung zugunsten Dritter vor, so kommt es daneben auch auf die Verständnismöglichkeiten durchschnittlicher Versicherter und ihre Interessen an (vgl. BGH a. a. O. - unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 22. Januar 2014 - IV ZR 127/12, juris Rn. 13; vom 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, VersR 2013, 853 Rn. 40 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 6 U 100/14
    Liegt eine Versicherung zugunsten Dritter vor, so kommt es daneben auch auf die Verständnismöglichkeiten durchschnittlicher Versicherter und ihre Interessen an (vgl. BGH a. a. O. - unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 22. Januar 2014 - IV ZR 127/12, juris Rn. 13; vom 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, VersR 2013, 853 Rn. 40 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 191/20

    Anspruch auf Zahlung von Neuwertspitze bei Anschaffung eines günstigeren

    Die Klausel verlangt auch nicht, dass der Versicherungsnehmer bei der Wiederbeschaffung an Typ und Hersteller des geschädigten Fahrzeugs gebunden ist (KG, Beschluss vom 09.01.2015, Az. 6 U 100/14, Juris).
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