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   KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03   

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https://dejure.org/2015,66411
KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03 (https://dejure.org/2015,66411)
KG, Entscheidung vom 09.01.2015 - 7 U 227/03 (https://dejure.org/2015,66411)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 7 U 227/03 (https://dejure.org/2015,66411)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 254 Abs 1 BGB, § 635 aF BGB, § 4 Nr 3 VOB/B, § 13 Nr 5 VOB/B, § 13 Nr 7 VOB/B
    Werklohnprozess: Interventionswirkung der Streitverkündung bei einem Vergleich; Alleinhaftung des Werkunternehmers für Baumängel bei unterlassener Überprüfung der Ausführungsplanung; Hinweispflicht bei Bedenken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Interventionswirkung bei Vergleich! (IBR 2017, 233)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Offenkundiger Planungsfehler: Auftragnehmer haftet für Baumangel allein! (IBR 2017, 194)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 21.02.2007 - 26 U 230/01

    Sachverständigenentschädigung: Höhe des Entschädigungsanspruchs für ein

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    a) Die Beklagte begründet den geltend gemachten Schadensersatzanspruch in erster Linie mit dem in dem gegen ihren Auftraggeber und Streithelfer, das D... e.V., geführten Rechtsstreit in der Berufungsinstanz vor dem Kammergericht - 26 U 230/01 - geschlossenen Vergleich vom 6. November 2013, durch den ihr von der dort geltend gemachten restlichen Werklohnanspruchs in Höhe von 345.465,76 EUR nebst Zinsen wegen des von dem dortigen Beklagten geltend gemachten Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch für die von der Klägerin verursachten Mängel ein Betrag in Höhe von 265.465,76 EUR verlorengegangen sei.

    bb) Davon geht offenbar auch die Beklagte aus, denn sie stützt die von ihr zur Aufrechnung bzw. zum Gegenstand der Widerklage geltend gemachten Ansprüche im Einzelnen auf diverse Gutachten, die in den Rechtsstreiten 8 O 517/00 des Landgerichts Berlin = 26 U 230/01 des Kammergerichts, 31 O 234/07 des Landgerichts Berlin = 7 U 122/08 des Kammergerichts sowie in dem selbständigen Beweisverfahren 8 OH 17/02 des Landgerichts Berlin erstellt worden sind.

    Sie ist aber vor ihrem Ablauf gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB n.F. durch die Streitverkündung durch die Beklagte in deren Rechtsstreit mit dem Diakonischen Werk 8 O 517/00 des Landgerichts Berlin = 26 U 230/01 des Kammergerichts am 5. Februar 2003 gehemmt worden.

    Schließlich hat die Beklagte gegen die Klägerin auch keinen Schadensersatzanspruch insoweit, als es um die Erstattung der von ihr zu zahlenden Prozesskosten des Rechtsstreits vor dem Landgerichts Berlin - 8 O 517/00 - und dem Kammergericht - 26 U 230/01 - geht.

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Für unterlassene Prüfung und Mitteilung ist der Auftragnehmer verantwortlich, wenn er Mängel mit den bei einem Fachmann seines Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (BGH Baur 1991, 79, juris Rn. 7).

    Soweit ein Auftragnehmer mit der gebotenen Prüfung die Mängel hätte verhindern können, setzt er die eigentlichen Ursachen für die weiteren Schäden (vgl. BGH BauR 1991, 79, juris Rn. 12, 17).

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Damit genügte die Streitverkündungsschrift den Konkretisierungserfordernissen (vgl. BGH BauR 2012, 675, juris Rn 14).

    Diese Wirkung tritt nur dann nicht ein, wenn der im Folgeprozess verfolgte Anspruch sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht in keiner Weise von dem Ausgang des Vorprozesses abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 08. Dezember 2011 - IX ZR 204/09 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    74 aa) Die in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegte Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers ist eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, die über den Anwendungsbereich der VOB/B hinaus für den Bauvertrag gilt; ihr Zweck ist es, den Besteller vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1987, 643 m.w.N.; vergl. Ingenstau/Korbion - Oppler, VOB, 18. Aufl., § 4 Abs. 3 VOB/B Rn. 2).

    Kommt er seinen hiernach bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft; der Besteller ist sodann berechtigt, ihn auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (vergl. BGH NJW 1987, 643 m.w.N.).

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    dd) Auch aus der weiteren von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99 - ergibt sich nichts anderes.

    Der BGH stellt darin fest, dass der Zweck des § 73 ZPO, bezogen auf die verjährungsunterbrechende Wirkung, darin besteht sicherzustellen, dass der Streitverkündete mit der Zustellung der Streitverkündungsschrift Kenntnis davon erlangt, welchen Anspruchs sich der Streitverkündende gegen ihn berühmt und dass es ausreichend sein kann, wenn sich der Grund der Streitverkündung nicht schon aus dem Schriftsatz selbst, wohl aber aus beigefügten Schriftsätzen, etwa der Klageschrift und der Klageerwiderungsschrift, ergibt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 - LwZR 13/99 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 10 U 240/10

    Baurecht: Schadenersatz wegen Setzungen aufgrund mangelhafter Ausführung von

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Auch in dem Fall, der dem von der Klägerin zitierten Urteil des OLG Frankfurt vom 20. März 2012 - 10 U 240/10 - zu Grunde lag, lagen besondere Umstände vor.

    Dort hatte ein Sachverständige festgestellt, dass die tatsächliche Breite des vorhandenen Fundaments vom ausführenden Unternehmen "auch im Zuge der Aushubarbeiten" nicht habe erkannt werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. März 2012 - 10 U 240/10 -, juris Rn. 39).

  • OLG Stuttgart, 24.07.2012 - 10 U 47/12

    VOB-Vertrag: Abgrenzung Werk(lieferungs)vertrag vom Handelskauf; Streitverkündung

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Mit dem Begriff "Rückgriffsanspruch" wurde die Streitverkündung nicht auf Gewährleistungsansprüche beschränkt, sondern umfasste alle Aufwendungen der Beklagten, die ihr infolge der Feststellung der Mangelhaftigkeit der Leistung der Klägerin entstehen sollten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Juli 2012 - 10 U 47/12 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Der adäquate Kausalzusammenhang wird durch den sich zwischen die Handlung des Schädigers und den Schaden (Kosten des Vorprozesses) einschiebenden eigenen Entschluss des Geschädigten nur dann nicht in Frage gestellt, wenn dieser Entschluss durch das Verhalten des Schädigers (unrichtige Auskunft) veranlasst und nicht ungewöhnlich war (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1970 - VI ZR 62/69 -, juris Rn. 24).
  • OLG Koblenz, 16.12.2004 - 5 U 772/04

    Rückgriffsprozess des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer: Ausschluss

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Deshalb beruhten die Klageerhebung und die Entstehung der damit zusammenhängenden Kosten auf einer freien eigenen Entscheidung, deren Risiko die Beklagte allein zu tragen hat, ohne die Klägerin haftbar machen zu können (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 U 772/04 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.03.2011 - 3 U 48/10

    Reduzierte Vergütung spricht gegen erweiterten Leistungsumfang!

    Auszug aus KG, 09.01.2015 - 7 U 227/03
    Der Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht ist vielmehr stets aus den Umständen des Einzelfalles heraus zu bestimmen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. März 2011 - 3 U 48/10 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1995 - 11 W 75/95
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZR 152/12

    Bauvertrag: Dem Besteller zurechenbares schuldhaftes Verhalten des mit der

  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

  • BGH, 15.12.1966 - VII ZR 293/64

    Auswirkungen eines Vergleiches auf die erweiterte Rechtskraftwirkung der

  • BGH, 18.12.1961 - III ZR 181/60

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 45/16

    Mängelbeseitigungskosten für ein Bauvorhaben; Einrede der Verjährung; Hemmung

    Auch die Entscheidung des Kammergerichts vom 09.01.2015 (Az. 7 U 227/03) führt zu keiner anderen Bewertung.
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