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   KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05   

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https://dejure.org/2006,6250
KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05 (https://dejure.org/2006,6250)
KG, Entscheidung vom 09.03.2006 - 8 U 172/05 (https://dejure.org/2006,6250)
KG, Entscheidung vom 09. März 2006 - 8 U 172/05 (https://dejure.org/2006,6250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung eines Vereins durch den Vorstand; Kündigung eines Mietverhältnisses; Erfordernis der Prozessfähigkeit für die Zulässigkeit; Klageerhebung durch Vorstandsmitglieder; Nichtigkeit einer Vorstandswahl; Teilnahme nicht stimmberechtigter Dritter bei der ...

  • Judicialis

    ZPO § 56 Abs. 1; ; ZPO § ... 86; ; BGB § 26; ; BGB § 28; ; BGB § 37; ; BGB § 68; ; BGB § 68 Satz 1; ; BGB § 70; ; BGB §§ 172 ff; ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a); ; BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 546 Abs. 2; ; HGB § 15 Abs. 1; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 727

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessfähigkeit eines Vereins - Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Satzungsrecht - Verlängerungsklausel für Amtsperiode des Vorstands

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vereinsrecht: Verlängerungsklausel für Amtsperiode des Vorstands

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZB 194/99

    Streitgenössische Nebenintervention des Untermieters

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Der Anspruch gegen den Untermieter entspricht inhaltlich dem gegen den Hauptmieter nach § 546 Abs. 1 BGB bestehenden Anspruch (vgl. BGH NJW 1996, 515, 516; NJW 2001, 1355) und umfasst somit auch die Verpflichtung, Gegenstände und Einrichtungen des Hauptmieters zu entfernen.

    Der BGH hat diese Frage offen gelassen (NJW 2001, 1355).

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Der Anspruch gegen den Untermieter entspricht inhaltlich dem gegen den Hauptmieter nach § 546 Abs. 1 BGB bestehenden Anspruch (vgl. BGH NJW 1996, 515, 516; NJW 2001, 1355) und umfasst somit auch die Verpflichtung, Gegenstände und Einrichtungen des Hauptmieters zu entfernen.
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Grundsätzlich ist der Beschluss der Mitgliederversammlung wegen Teilnahme nicht stimmberechtigter Dritter nur dann unwirksam, wenn erst deren Teilnahme die zur Beschlussfassung erforderliche Mehrheit zustande gebracht hat (vgl. BGHZ 49, 209, 211).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Da diese Frage vorliegend für die Prozessfähigkeit des Klägers von Bedeutung ist, deren Mangel nach § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen wäre, finden zwar Verspätungsregeln keine Anwendung (vgl. BGHZ 159, 94 ff = NJW 2004, 2523, 2524).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Zudem stünde die Anwendung von § 68 Satz 1 BGB auf die Prozessvollmacht in Widerspruch dazu, dass auch eine Wirksamkeit der Prozessvollmacht wegen Rechtsscheinhaftung nach den §§ 172 ff BGB nicht in Betracht kommt, da das Prozessrecht eine solche nicht vorsieht (vgl. dazu BGH NJW 2003, 1594, 1595; NJW 2004, 844, 845).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Denn nach § 86 ZPO wird die Prozessvollmacht weder durch eine Veränderung der gesetzlichen Vertretung noch durch Eintritt von Prozessunfähigkeit unwirksam, was zur Folge hat, dass die Klage auf Grund der Vollmacht wirksam erhoben und ohne Rücksicht auf das Fortbestehen ordnungsgemäßer gesetzlicher Vertretung zu Ende geführt werden kann (vgl. BGHZ 121, 263 ff = NJW 1993, 1654; dem folgend BFH NJW-RR 2001, 244; BAG MDR 2000, 781; a.A. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 86 Rn 12: bei Fehlen eines gesetzlichen Vertreters dürfe trotz wirksam erteilter Vollmacht kein Sachurteil ergehen).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Zudem stünde die Anwendung von § 68 Satz 1 BGB auf die Prozessvollmacht in Widerspruch dazu, dass auch eine Wirksamkeit der Prozessvollmacht wegen Rechtsscheinhaftung nach den §§ 172 ff BGB nicht in Betracht kommt, da das Prozessrecht eine solche nicht vorsieht (vgl. dazu BGH NJW 2003, 1594, 1595; NJW 2004, 844, 845).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Denn nach § 86 ZPO wird die Prozessvollmacht weder durch eine Veränderung der gesetzlichen Vertretung noch durch Eintritt von Prozessunfähigkeit unwirksam, was zur Folge hat, dass die Klage auf Grund der Vollmacht wirksam erhoben und ohne Rücksicht auf das Fortbestehen ordnungsgemäßer gesetzlicher Vertretung zu Ende geführt werden kann (vgl. BGHZ 121, 263 ff = NJW 1993, 1654; dem folgend BFH NJW-RR 2001, 244; BAG MDR 2000, 781; a.A. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 86 Rn 12: bei Fehlen eines gesetzlichen Vertreters dürfe trotz wirksam erteilter Vollmacht kein Sachurteil ergehen).
  • BGH, 09.10.1978 - VIII ZR 176/77

    Publizität des Handelsregisters im Rahmen einer Pfändung

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Die danach bestehende negative Publizität des Registers, also der Schutz des gutgläubigen Verkehrs auf den Fortbestand des Eingetragenen, gilt zwar nicht nur für den Geschäftsverkehr, sondern - entsprechend dem zu § 15 Abs. 1 HGB anerkannten Grundsatz- auch für den Prozessverkehr (vgl. OLG Frankfurt RPfl. 1978, 134 für die Zustellung an den eingetragenen Vorstand; zu § 15 HGB vgl. BGH NJW 1979, 42; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rn 8).
  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 8 U 172/05
    Denn nach § 86 ZPO wird die Prozessvollmacht weder durch eine Veränderung der gesetzlichen Vertretung noch durch Eintritt von Prozessunfähigkeit unwirksam, was zur Folge hat, dass die Klage auf Grund der Vollmacht wirksam erhoben und ohne Rücksicht auf das Fortbestehen ordnungsgemäßer gesetzlicher Vertretung zu Ende geführt werden kann (vgl. BGHZ 121, 263 ff = NJW 1993, 1654; dem folgend BFH NJW-RR 2001, 244; BAG MDR 2000, 781; a.A. Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 86 Rn 12: bei Fehlen eines gesetzlichen Vertreters dürfe trotz wirksam erteilter Vollmacht kein Sachurteil ergehen).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 9/76

    Vertretung und Geschäftsführung beim eingetragenen Verein

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 116/03

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Untermieter

  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 22 U 92/96
  • BGH, 11.05.2021 - II ZB 32/20

    Berufen eines vom bisherigen Vorstand beauftragten Rechtsanwalts auf die negative

    Dieser trat dem Kläger im Hinblick auf die Prozessvollmacht schon nicht als Dritter i.S.v. § 68 BGB gegenüber (vgl. KG, KGR 2006, 615; Staudinger/Schwennicke, BGB, Neubearb. 2019, § 68 Rn. 12; jurisPK-BGB/Otto, 9. Aufl., § 68 Rn. 5).
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