Rechtsprechung
KG, 09.03.2016 - 1 VAs 4/16 - 162 Zs 39/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Besonderes öffentliches Interesse, Bejahung, Anfechtbarkeit
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 248a StGB, § 265a Abs 3 StGB
Antrag der Amtsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bei wiederholter Beförderungserschleichung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 23 ff. EGGVG betreffend die Bejahung des öffentlichen Interesses der Strafverfolgung einer Beförderungserschleichung durch die Strafverfolgungsbehörde
- rechtsportal.de
EGGVG § 23 ; StGB § 248a ; StGB § 265a Abs. 3
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 23 ff. EGGVG betreffend die Bejahung des öffentlichen Interesses der Strafverfolgung einer Beförderungserschleichung durch die Strafverfolgungsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beförderungserschleichung: Dreimal "Schwarzfahren" führt zum Strafbefehl
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 23 ff. EGGVG betreffend die Bejahung des öffentlichen Interesses der Strafverfolgung einer Beförderungserschleichung durch die Strafverfolgungsbehörde
Wird zitiert von ... (3)
- VG Regensburg, 05.05.2021 - RN 5 E 21.777
Beschwerde, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Antragstellung, …
Da die Entscheidung der Landgerichtspräsidentin über die Herausgabe der Verträge nicht zur Regelung einer Angelegenheit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ergangen sei, hat das Gericht die Streitsache an die Verwaltungsgerichtsbarkeit verwiesen (OLG Bremen, B.v. 21.10.2016 - 1 VAs 4/16 - nicht veröffentlicht, aber zitiert bei: OVG Bremen, B.v. 13.2.2017 - 1 B 327/16 - juris, Rn. 6). - OLG Hamm, 23.07.2019 - 1 VAs 28/19
Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwecks Eröffnung und Durchführung eines …
§ 23 Abs. 1 EGGVG setzt nämlich voraus, dass Streitgegenstand ein Justizverwaltungsakt ist, während Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung, Durchführung und Gestaltung eines Ermittlungsverfahrens nach allgemeiner Auffassung ausschließlich reine Prozesshandlungen darstellen, die als solche - wie der Betroffene im Ausgangspunkt auch selbst zutreffend darstellt - dem Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG grundsätzlich nicht unterworfen sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 11.03.2014 - III-1 VAs 13/14 - KG, Beschluss vom 09.03.2016 - 1 VAs 4/16 -, jew. zit. n. juris;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 9, jew. m.w.N.). - VG Bremen, 13.12.2016 - 4 V 3209/16
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz - informationelle …
Mit Beschluss vom 21.10.2016 (Az.: 1 VAs 4/16) verwies das Oberlandesgericht den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 1 Satz 1 GVG an das zuständige Verwaltungsgericht Bremen.