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KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Begriffes "Verfasser" bzgl. eines schriftlichen Werkes bei Tätigwerden weiterer Hilfspersonen an demselben Schriftstück; Anerkennung eines "ghost-writers" als Urherber eines Werkes aufgrund eines neuen und eigentümlichen Gepräges des jeweiligen Werkes ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Manfred Köhnlechner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.02.1976 - 16 O 11/76
- KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Papierfundstellen
- afp 1076, 101
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 93/51
Krankenhauskartei
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Bei künstlerischen Weisungen, die bis ins einzelne gehen und dem Beauftragten keinen eigenen Spielraum in der geistig-ästhetischen Formgestaltung lassen, ist der Beauftragte aber nur noch (technischer) Gehilfe; Werkschöpfer ist dann der Auftraggeber (RGZ 82, 333; 108, 62; BGH GRUR 52, 257; v. Gamm § 7 UrhG Rndz. 6). - RG, 28.05.1913 - I 435/12
Urheberrecht; Künstlerische Bauwerke
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Bei künstlerischen Weisungen, die bis ins einzelne gehen und dem Beauftragten keinen eigenen Spielraum in der geistig-ästhetischen Formgestaltung lassen, ist der Beauftragte aber nur noch (technischer) Gehilfe; Werkschöpfer ist dann der Auftraggeber (RGZ 82, 333; 108, 62; BGH GRUR 52, 257; v. Gamm § 7 UrhG Rndz. 6). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 147/54
Gestaltungsfreiheit des Künstlers
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Dabei ist anerkannt, daß ein unmittelbar schöpferisch tätiger Beauftragter grundsätzlich auch dann als Werkschöpfer anzusehen ist, wenn er bestimmten Weisungen seines Dienst- oder Geschäftsherrn nachkommt (BGHZ 19, 382).
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59
Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Die Gewährung einer Aufbrauchsfrist ist auch ohne dahingehenden Antrag zulässig, da das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners jedenfalls sein Interesse an einer solchen Frist erkennen läßt (vgl. BGH GRUR 60, 563, 567; 61, 283). - RG, 30.01.1924 - I 239/23
1. Eigenartige selbständige Schöpfung als Voraussetzung für die Entstehung des …
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Bei künstlerischen Weisungen, die bis ins einzelne gehen und dem Beauftragten keinen eigenen Spielraum in der geistig-ästhetischen Formgestaltung lassen, ist der Beauftragte aber nur noch (technischer) Gehilfe; Werkschöpfer ist dann der Auftraggeber (RGZ 82, 333; 108, 62; BGH GRUR 52, 257; v. Gamm § 7 UrhG Rndz. 6). - KG, 20.04.1971 - 5 U 360/71
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Dem Antragsgegner war jedoch eine Aufbrauchsfrist für die laufende Ausgabe der Schriftenreihe "Erfolgsmethoden bei ..." bis zum 31. Dezember 1976 zu gewähren (KG WRP 1971/326). - BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59
Mon Chéri II
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Die Gewährung einer Aufbrauchsfrist ist auch ohne dahingehenden Antrag zulässig, da das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners jedenfalls sein Interesse an einer solchen Frist erkennen läßt (vgl. BGH GRUR 60, 563, 567; 61, 283). - BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60
Straßen - gestern und morgen
Auszug aus KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76
Vielfach unterwerfen sich Urheber beim Abschluß von Verwertungsverträgen den branchenüblichen Gepflogenheiten stillschweigend und geben ihr Nennungsrecht vertraglich auf (Fromm-Nordemann, § 13, Anm. 2; BGH GRUR 63, 40, 42;… Möhring-Nicolini a.a.O.;… vgl. ferner v. Gamet, § 13, Rdz. 14).