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   KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07   

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https://dejure.org/2009,21445
KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07 (https://dejure.org/2009,21445)
KG, Entscheidung vom 09.06.2009 - 21 U 182/07 (https://dejure.org/2009,21445)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 21 U 182/07 (https://dejure.org/2009,21445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung der Schlussrechnung auf mehrere Teilschlussrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Schlussrechnung kann auf mehrere Teilschlussrechnungen verteilt werden! (IBR 2009, 1347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Die Beklagte wies die bei ihr ausweislich des Eingangsstempels am 3. Februar 2003 eingegangene Rechnung Nr. ### daher bereits mit Schreiben vom 14. Februar 2003 - mithin binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (vgl. dazu BGH BauR 2004, 1937 ff Juris Rz 19; BauR 2006, 517 ff Juris Rz 19) -zurück.

    Denn sie hat sie binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B erhoben (vgl. dazu BGH BauR 2004, 1937 ff Juris Rz 19; BauR 2006, 517 ff Juris Rz 19).

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Die Beklagte wies die bei ihr ausweislich des Eingangsstempels am 3. Februar 2003 eingegangene Rechnung Nr. ### daher bereits mit Schreiben vom 14. Februar 2003 - mithin binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (vgl. dazu BGH BauR 2004, 1937 ff Juris Rz 19; BauR 2006, 517 ff Juris Rz 19) -zurück.

    Denn sie hat sie binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B erhoben (vgl. dazu BGH BauR 2004, 1937 ff Juris Rz 19; BauR 2006, 517 ff Juris Rz 19).

  • BGH, 18.12.2003 - VII ZR 124/02

    Zulässigkeit der Berufung bei neuer Schlussrechnung

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Weder bestehen Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung im Hinblick auf die Beschwer noch ist die Regelung in § 533 ZPO einschlägig (zum Vorstehenden: BGH BauR 2004, 695 f Juris Rz 11 m. w. N.).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Der Abweisung der Klage wegen des nicht prüffähig abgerechneten Teils der Forderung steht nicht entgegen, dass die Vorlage einer prüffähigen Rechnung infolge Zeitablaufs unmöglich geworden ist, was zur Folge hätte, dass die Forderung auf andere Art schlüssig darzulegen und ggf. eine Schätzung nach § 287 ZPO vorzunehmen ist (vgl. BGH BauR 2006, 678 ff Juris Rz 18).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz erstellte Schlussrechnung im Berufungsrechtszug auch im Anwendungsbereich der ZPO in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung der Entscheidung im Berufungsrechtszug zugrunde zu legen (BGH BauR 2005, 1959 f Juris Rz 13; BauR 2004, 115 f Juris Rz 16 ff).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz erstellte Schlussrechnung im Berufungsrechtszug auch im Anwendungsbereich der ZPO in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung der Entscheidung im Berufungsrechtszug zugrunde zu legen (BGH BauR 2005, 1959 f Juris Rz 13; BauR 2004, 115 f Juris Rz 16 ff).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Zwar setzt § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B keine prüffähige Schlussrechnung voraus (BGH BauR 1987, 329 ff Juris Rz 28 f).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Sie hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht stand (BGHZ 157, 346 ff = BauR 2004, 668 ff Juris Rz 9).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Auch ist die Prüffähigkeit kein Selbstzweck, sondern richtet sich danach, in welchem Umfang der Besteller im Einzelfall des Schutzes nach § 14 Nr. 1 VOB/B bedarf (zum Vorstehenden: BGHZ 140, 365 ff = BauR 1999, 635 ff Juris Rz 9 und 10; vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 1103 f Juris Rz 9).
  • BGH, 09.01.1997 - VII ZR 69/96

    Begriff des unstreitigen Guthabens; Verhandlung prüfbar berechneter und sachlich

    Auszug aus KG, 09.06.2009 - 21 U 182/07
    Der Bauvertrag ist insgesamt abzurechnen (BGH BauR 1997, 468 f Juris Rz 6), wobei eine Schlussrechnung auch so gestellt werden kann, dass in mehreren Teilrechnungen erkennbar abschließend und umfassend abgerechnet wird (BGH BauR 1987 a. a. O. Juris Rz 21).
  • BGH, 09.10.2001 - X ZR 153/99

    Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00

    Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber

  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12

    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung;

    Insoweit handelte sie nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu KG, Urteil vom 9.6.2009, AZ: 21 U 182/07 juris RN 15), weil sie die Abschlagsrechnung als prüffähig behandelt hat.
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