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   KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07   

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https://dejure.org/2007,7939
KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07 (https://dejure.org/2007,7939)
KG, Entscheidung vom 09.07.2007 - 24 W 28/07 (https://dejure.org/2007,7939)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 24 W 28/07 (https://dejure.org/2007,7939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines nur schuldrechtlich wirkenden Sondernutzungsrechts; Begriff des "Sondernutzungsrechts"; Entfaltung von Wirkung des Sondernutzungsrechts gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung von Sondernutzungsrechten einzelner Wohnungseigentümer - sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzung: Nur wirksam begründete Rechte können zugewiesen werden! (IMR 2007, 335)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung der Verwalterin, der Beteiligten zu III., für die Antragsgegner nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG hat der Senat trotz der bereits in der Antragsschrift erfolgten Streitverkündung durch die sich möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber der Beteiligten zu III. berühmenden Antragsteller keine Bedenken, weil jedenfalls aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich ist, dass die Beteiligte zu III. die Verfahrensgegner der Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer, über das vorliegende Verfahren etwa nicht unterrichtet hätte (vgl. KG NZM 2003, 604 Rdnr. 3 nach juris für den Fall eines Antrags auf Verwalterabberufung; vgl. ferner Abramenko a. a. O., § 27 Rdnrn. 29-32).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Eine gesamtschuldnerische Haftung der Antragsgegner kommt nicht in Betracht, weil es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt; mehrere Kostenschuldner haften im Außenverhältnis zu den Kostengläubigern vielmehr grundsätzlich analog § 100 Abs. 1 ZPO nach Kopfteilen (BGH NJW 2007, 1869, Rdnr. 20 nach juris m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Dies folgt mittelbar daraus, dass die Nichtigkeit einer inhaltsgleichen Beschlussregelung ohne zeitliche Befristung geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3500, LS. 1 nach juris).
  • OLG Stuttgart, 15.04.2002 - 8 W 492/00

    Unpfändbarkeit des Rechts des teilenden Eigentümers zur Zuweisung von

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer schuldrechtlich wirkenden Absprache der an der Entstehung des Sondernutzungsrechts beteiligten Wohnungseigentümer untereinander, die den Sonderrechtsnachfolger aber nicht bindet (Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 13 Rdnr. 27; OLG Stuttgart, ZMR 2003, 56, Rdnr. 19 nach juris; BayObLG …
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    2 Z 119/84|OLG Stuttgart; 07.11.1985; 8 REMiet 3/84">NJW-RR 1986, 93, Rdnrn. 25, 26 nach juris; KG ZMR 2007, 384, Rdnrn. 17, 18 nach juris; vgl. auch BGH, WM 1984, 1168, Rdnr. 6 nach juris).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Bei der Auslegung, welche der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (vgl. hierzu BGHZ 130, 159, Rdnr. 18 nach juris) ist auf den Wortlaut und den Sinn der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt.
  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Das Ereignis, mit dessen Eintritt der Ausschluss wirksam werden soll, ist die Zuordnungserklärung des nach der Teilungserklärung hierzu Berechtigten, etwa des teilenden Eigentümers oder des Verwalters (OLG Frankfurt ZMR 1997, 660, Rdnr. 15 nach juris).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG), verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (BayObLG ZMR 2003, 758, Rdnr. 13 nach juris; OLG Hamm ZMR 2000, 691, Rdnr. 29 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 133/03

    Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung zur Zuweisung von

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Ein Sondernutzungsrecht oder ein Anspruch auf Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung lässt sich regelmäßig nicht aus der alleinigen Nutzung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche durch einen Wohnungseigentümer über einen längeren Zeitraum herleiten, und zwar auch nicht aus Treu und Glauben, § 242 BGB (OLG Düsseldorf NZM 2003, 767, Rdnr. 16 nach juris; Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., 2004, § 15 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 7/03

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich einer Gartenfläche

    Auszug aus KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
    Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG), verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (BayObLG ZMR 2003, 758, Rdnr. 13 nach juris; OLG Hamm ZMR 2000, 691, Rdnr. 29 nach juris).
  • KG, 19.10.1998 - 24 W 6730/97

    Änderung der Sonernutzungsbereiche

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2016 - 3 M 440/15

    Klagebefugnis bei Bauordnungsverfügung gegen Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es kann dahinstehen, ob die Antragsteller als Rechtsträger in Betracht kommen, wenn - wie sie vortragen - die in Anspruch zu nehmende Gartenfläche kraft Teilungserklärung und ggf. Eintragung im Grundbuch Sondereigentum darstellen (so der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 10.11.2015 - 55 c 66/15 WEG, dort Seite 2, wonach allerdings das Sondernutzungsrecht nicht im Grundbuch dokumentiert ist; vgl. auch BGH, U. v. 22.06.2012 - V ZR 73/11 - ZMR 2012, 883, zit. nach juris; KG Berlin, U. v. 09.07.2007 - 24 W 28/07 - zit. nach juris).
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