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   KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18   

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https://dejure.org/2018,27110
KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18 (https://dejure.org/2018,27110)
KG, Entscheidung vom 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18 (https://dejure.org/2018,27110)
KG, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 3 Ws (B) 154/18 - 162 Ss 70/18 (https://dejure.org/2018,27110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 100 %

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 41 Abs. 1 Anl. 2 Nr. 49 Zeichen 274
    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier verwendeten Messgerät RIEGL FG21-P um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - 3 Ws (B) 607/14 -, 10. April 2013 - 3 Ws (B) 158/13 - und 2. Juni 2009 - 3 Ws (B) 264/09 - OLG Koblenz DAR 2006, 101).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es sich bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier verwendeten Messgerät RIEGL FG21-P um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - 3 Ws (B) 607/14 -, 10. April 2013 - 3 Ws (B) 158/13 - und 2. Juni 2009 - 3 Ws (B) 264/09 - OLG Koblenz DAR 2006, 101).
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
    Insoweit kann nach dem gegenwärtigen Wissensstand auf den Erfahrungssatz zurückgegriffen werden, dass jedenfalls bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40% von Vorsatz auszugehen ist, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Wertung veranlassen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur VRS 100, 471).
  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

    Auszug aus KG, 09.07.2018 - 3 Ws (B) 154/18
    Im Falle standardisierter Messverfahren kann sich das Tatgericht - wie hier geschehen - auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, welches Gegenstand der Verurteilung ist, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken; dies gilt nur dann nicht, wenn es - was sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt - konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gebrauchsanweisung für das Messgerät nicht eingehalten worden ist, oder wenn Messfehler konkret behauptet werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - 25. Januar 2017 - 3 Ws (B) 680/16 - und 16. April 2015 - 3 Ws (B) 182/15 -).
  • LG Berlin, 24.09.2018 - 538 Qs 99/18

    Pflichtverteidigerbestellung in Bußgeldverfahren

    Die mögliche Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts, die auf bestimmte Grenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung (40%) abstellt (KG Berlin, Beschluss v. 09. Juli 2018, 3 Ws (B) 154/18, Rn. 6, juris).
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