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KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme einer einvernehmlichen Vertragsänderung eines Werkvertrages wegen Abrechnung nach Tonnage und nach Stunden; Einordnung eines unterschriebenen Stundenlohnzettels als deklaratisches Schuldanerkenntnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 § 781
Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten und für Mängel und Ersatzvornahme nach Kündigung des Vertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche Entkräftung von Stundenlohnzetteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.05.2001 - 23 O 255/00
- KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 319
- NZBau 2003, 36
- BauR 2003, 726
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08
Testamentsvollstreckung: Anspruch auf Restwerklohn gegen einen …
Würde man es genügen lassen, einer geleisteten Arbeitsstundengesamtzahl einfach eine niedrigere für erforderlich gehaltene Zahl entgegenzusetzen, würden die Stundenlohnzettel ihren Sinn verlieren (KG NZBau 2003, 36). - KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03
Objektausführungsplanung bei Großbauvorhaben: Vergütungsanspruch des Architekten …
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 9. August 2002 - 7 U 203/01 - (KGR 02, 361) festgestellt, dass das schlichte Bestreiten der Angemessenheit - für an sich unstreitig erbrachte Leistungen - abgerechneter Stunden unsubstantiiert ist. - LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 6 Sa 452/08
Schuldanerkenntnis, konstitutives Schuldanerkenntnis, Arbeitslohn, Abrechnung, …
Die Abzeichnung von Stundenzetteln, d. h. die Bestätigung gearbeiteter Stunden, ist aber in der Regel nur ein deklaratorisches, kein konstruktives Anerkenntnis (KG 09.08.2002 - 7 U 203/01 - NZ Bau 2003, 36; KG 20.03.2009 - 7 U 161/08 -). - LG Duisburg, 05.10.2012 - 25 O 21/12 Denn die Unterzeichnung der Stundenlohnzettel stellt - jedenfalls hinsichtlich Art und Umfang der erbrachten Leistungen - ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar mit der Folge, dass der Auftraggeber, hier die Beklagte, an die unterschriebenen Stundenzettel gebunden ist, wenn sie nicht beweisen kann, dass die Zettel unrichtig sind und sie deren Unrichtigkeit bei der Unterzeichnung nicht erkannt hat (OLG Köln, BauR 2009, 257; KG Berlin, NZBau 2003, 36;… Keldungs in Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 15 Abs. 3 VOB/B Rn 18).