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   KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16   

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https://dejure.org/2016,58589
KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16 (https://dejure.org/2016,58589)
KG, Entscheidung vom 09.08.2016 - 1 W 169/16 (https://dejure.org/2016,58589)
KG, Entscheidung vom 09. August 2016 - 1 W 169/16 (https://dejure.org/2016,58589)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 883, 1821 Abs. 1 Nr. 1, §§ 1828, 1829 Abs. 1, § 1643; GBO §§ 19, 20, 29
    Zur Mitteilung familiengerichtlicher Genehmigung an den Vertragspartner bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie nachfolgender Eigentumsumschreibung am Grundstück eines Minderjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Bewilligung einer Auflassungsvormerkung an einem im Eigentum eines Minderjähigen stehenden Grundstück; Voraussetzungen der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Genehmigung; Auslegung einer Durchführungsvollmacht

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Bewilligung einer Auflassungsvormerkung an einem im Eigentum eines Minderjähigen stehenden Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkung an Grundstück eines Minderjährigen: Muss das Familiengericht genehmigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2017, 266
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 25.10.1984 - 15 U 150/83

    Nochmalige Grundbucheinsicht; Beurkundung; Änderung des Grundbuchinhalts

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Eine solche Fiktion stellte einen unzulässigen Verzicht auf die Entscheidungsmöglichkeit des gesetzlichen Vertreters dar, ob er von der erteilten Genehmigung Gebrauch machen will (OLG Frankfurt, DNotZ 1985, 244, 246; Hertel in Meikel a.a.O. § 29 Rdn. 163; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 3738).
  • RG, 19.10.1927 - V 465/26

    Grundstücksverkehrsgesetz ; Vormerkung

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Die Vormerkung selbst stellt zwar kein dingliches Recht am Grundstück dar; sie verleiht jedoch dem durch sie geschützten Anspruch in gewissem Umfang dingliche Wirkungen (BGH, NJW 1957, 1229; 1958, 2013) und ist deshalb in ihrer Auswirkung einer Verfügung über das Grundstück gleichzuachten (für den Verfügungsbegriff im Sinne von § 893 BGB schon RGZ 118, 230, 234).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Daran fehlt es, wenn der Verpflichtete die Entstehung des Anspruchs durch einseitige Entscheidung verhindern kann (Amann, MittBayNot 2007, 13, 17; Kohler a.a.O. Rdn. 28), sie also ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt (BGHZ 166, 319, 324).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1996 - 20 W 356/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Betreuer

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    2 Zutreffend ist allerdings, dass nach herrschender und auch vom Senat vertretener Ansicht in der Rechtsprechung auch die Bewilligung einer Auflassungsvormerkung an einem Grundstück eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter der familiengerichtlichen Genehmigung nach §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828, 1829 i.V.m. § 1643 BGB bedarf (OLG Oldenburg, DNotZ 1971, 484; OLG Celle, Rpfleger 1980, 187; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1342).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Zwar werden Ansprüche aus schwebend unwirksamen Verträgen hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 6.Aufl., § 883 Rdn. 30), d.h., sie sind nur vormerkungsfähig, wenn für den Anspruch bereits ein sicherer Rechtsboden vorhanden ist (RGZ 151, 75, 76; BGH, DNotZ 2002, 275, 276).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Die Vormerkung selbst stellt zwar kein dingliches Recht am Grundstück dar; sie verleiht jedoch dem durch sie geschützten Anspruch in gewissem Umfang dingliche Wirkungen (BGH, NJW 1957, 1229; 1958, 2013) und ist deshalb in ihrer Auswirkung einer Verfügung über das Grundstück gleichzuachten (für den Verfügungsbegriff im Sinne von § 893 BGB schon RGZ 118, 230, 234).
  • BayObLG, 22.12.1989 - BReg. 2 Z 125/89

    Vormerkbarkeit von Ansprüchen aus einem wegen Fehlens der Genehmigung des Käufers

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Zwar werden Ansprüche aus schwebend unwirksamen Verträgen hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 6.Aufl., § 883 Rdn. 30), d.h., sie sind nur vormerkungsfähig, wenn für den Anspruch bereits ein sicherer Rechtsboden vorhanden ist (RGZ 151, 75, 76; BGH, DNotZ 2002, 275, 276).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 26/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Die Vormerkung selbst stellt zwar kein dingliches Recht am Grundstück dar; sie verleiht jedoch dem durch sie geschützten Anspruch in gewissem Umfang dingliche Wirkungen (BGH, NJW 1957, 1229; 1958, 2013) und ist deshalb in ihrer Auswirkung einer Verfügung über das Grundstück gleichzuachten (für den Verfügungsbegriff im Sinne von § 893 BGB schon RGZ 118, 230, 234).
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Denn bis zur Mitteilung an den anderen Vertragsteil ist der gesetzliche Vertreter in der Entscheidung frei, ob er von der familiengerichtlichen Genehmigung Gebrauch machen will (BGHZ 7, 208, 214).
  • RG, 01.03.1936 - V 277/35

    Kann auf Grund eines der gesetzlichen Form entbehrenden Grundstückskaufvertrags

    Auszug aus KG, 09.08.2016 - 1 W 169/16
    Zwar werden Ansprüche aus schwebend unwirksamen Verträgen hinsichtlich der Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt (BayObLG, DNotZ 1990, 297; Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 6.Aufl., § 883 Rdn. 30), d.h., sie sind nur vormerkungsfähig, wenn für den Anspruch bereits ein sicherer Rechtsboden vorhanden ist (RGZ 151, 75, 76; BGH, DNotZ 2002, 275, 276).
  • OLG Celle, 26.02.1980 - 4 Wx 4/80

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Ob die Bewilligung einer Auflassungsvormerkung in den Anwendungsbereich des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB fällt (so etwa KG, Rpfleger 2017, 266 f.; Staudinger/Veit, BGB [2020], § 1821 Rn. 28, jeweils mwN), kann dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Nur wenn dem Grundbuchamt positiv bekannt ist, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch nicht mehr entstehen kann, hat es die beantragte Eintragung abzulehnen, weil es nicht dazu beitragen darf, dass das Grundbuch unrichtig wird (BayObLG, DNotZ 1995, 63; KG, NJW 1972, 639; NotBZ 2018, 61; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 87).

    Wenngleich es sich dabei nicht um eine Verfügung im Rechtssinne handelt, so rechtfertigen es ihre materiell-rechtlichen Wirkungen aber doch, sie einer Verfügung über das vom Anspruch betroffene Recht gleichzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16; Urteil vom 1. Oktober 1958 - V ZR 26/57, NJW 1958, 2013; KG, NotBZ 2018, 61; Herrler, in: Grüneberg, a.a.O., § 883 Rn. 3).

  • KG, 05.09.2019 - 1 W 227/19

    Wohnungsgrundbucheintragung: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung

    Vorsorglich und ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt weist der Senat darauf hin, dass auch die Bewilligung einer (Rück-)Auflassungsvormerkung an dem Grundstück eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf (Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 W 169/16 - Rpfleger 2017, 266, 267).
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